BGH: Keine Energieverbrauchsangabe im Laden für sichtgeschützt kartonverpackten Kühlschrank

veröffentlicht am 7. Februar 2017

BGH, Urteil vom 15.12.2016, Az. I ZR 213/15
§ 3a UWG, Art. 4 lit. a und b EU-VO 1059/2010, Art. 4 lit. a und b EU-VO 1060/2010, Art. 4 lit. a EU-VO 1061/2010, Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 EU-RL 2002/40/EG, Art. 4 Abs. 1 lit. a EU-VO 65/2014

Der BGH hat entschieden, dass Haushaltskühlgeräte und Haushaltsgeschirrspüler, die in einem Ladengeschäft in undurchsichtigen Verpackungen aufgestellt  sind, nicht als „ausgestellt“ i.S.v. Art. 4 Buchst. a der EU-VO 1059/2010 und 1060/2010 gelten. Dessen ungeachtet seien die Bestimmungen Art. 4 Buchst. a der EU-VO  1060/2010 und 1061/2010, des Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 der EU-RL 2002/40/EG i.V.m. § 4 EnVKV und – nunmehr – des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der EU-VO 65/2014 dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Vollständig verpackte Haushaltsgeräte gelten nicht als ausgestellt).


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