BGH: Markenrechtsverletzung nur in der Werbung kann lizenzmindernd zu berücksichtigen sein

veröffentlicht am 8. Dezember 2021

BGH, Urteil vom 22.09.2021, Az. I ZR 20/21
§ 14 Abs. 6 S. 3 MarkenG, § 287 Abs. 1 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass der Umstand, dass die Markenrechtsverletzung sich auf die Werbung beschränkt, wegen einer möglicherweise geringeren Intensität der Markenrechtsverletzung lizenzmindernd zu berücksichtigen sein kann. Werde das Kennzeichen nur in der Werbung markenrechtsverletzend verwendet, könne der Schadensersatz gleichwohl grundsätzlich im Rahmen der Lizenzanalogie berechnet werden. Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Markenrechtsverletzung nur in der Werbung kann lizenzmindernd zu berücksichtigen sein).


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