BGH: Sind topografische Landkarten als Datenbank geschützt?

veröffentlicht am 26. Juli 2016

BGH, Urteil vom 10.03.2016, Az. I ZR 138/13
§ 87a Abs. 1 S. 1 UrhG

Der BGH hat nach Vorlage an den EuGH entschieden, dass eine (digitale) topografische Landkarte (= Karte, die zur genauen Abbildung der Geländeformen (Topografie) und anderer sichtbarer Details der Erdoberfläche dient) eine Datenbank darstellt und die Übernahme von geografischen Daten aus einer solchen Karte grundsätzlich Urheberrechte in Form von Datenbankrechten verletzen kann. Dafür komme es darauf an, ob wesentliche Teile aus dem Kartenmaterial des Berechtigten entnommen worden seien, was im Einzelfall bestimmt werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Topografische Landkarten als Datenbank).


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