BGH, Urteil vom 21.05.2015, Az. I ZR 62/14
§ 32 Abs. 2 UrhG, § 36 UrhG; § 287 Abs. 2 ZPO
Der BGH hat entschieden, dass die Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen vom 29. Januar 2010 („GVR Tageszeitungen“) nicht für einen Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten anwendbar sind. Vorliegend hatte ein Journalist ein höheres Zeilenhonorar für Zeitungsbeiträge aus den Jahren 2008/2009 gefordert, da die erhaltene Vergütung seiner Ansicht nach nicht angemessen gewesen sei. Das Berufungsgericht sprach ihm im Ergebnis richtig auch eine höhere Vergütung zu, dürfe dies aber nicht auf die GVR Tageszeitungen stützen, da diesen für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten auch keine unwiderlegbare Vermutungswirkung zukomme. Zum Volltext der Entscheidung hier.