BGH: Zu der Frage, wie ein vorrangiger Lizenzvertrag im Markenrecht nachzuweisen ist

veröffentlicht am 29. Dezember 2022

BGH, Urteil vom 27.03.2013, Az. I ZR 93/12 – Baumann I
§ 5 Abs. 2 MarkenG, § 6 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 und 4 MarkenG 

Der BGH hat entschieden, dass an den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags, aus dem der Lizenzgeber einen Vorrang seines Kennzeichenrechts im Verhältnis zum Kennzeichenrecht des Lizenznehmers ableitet, „regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen“ sind. Wegen der besonderen Bedeutung, die das Zustandekommen eines entsprechenden Vertrags im Hinblick auf die Frage habe, ob zugunsten des Lizenznehmers eigene Kennzeichenrechte im Verhältnis zum Lizenzgeber entstanden seien, werde im kaufmännischen Geschäftsverkehr im Regelfall eine Dokumentation des Vertragsschlusses erfolgen. Fehle eine entsprechende Dokumentation, sei in der Regel davon auszugehen, dass kein über eine konkludente Gestattung hinausgehender Abschluss eines Gestattungs- oder Lizenzvertrags vorliege. Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Zu der Frage, wie ein vorrangiger Lizenzvertrag im Markenrecht nachzuweisen ist).

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