BGH: Zulässige Werbung mit durchgestrichenem Preis auch bei fehlender Erläuterung

veröffentlicht am 7. April 2016

BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 182/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

Der BGH hat entschieden, dass die Werbung mit einer durchgestrichenen Preisangabe, welche nicht weiter erläutert wird, nicht zwangsläufig irreführend und wettbewerbswidrig ist. Handele es sich bei dem durchgestrichenen Preis um eine frühere Preisangabe des Werbenden, entspreche dies den Erwartungen des Verbrauchers und bedürfe keiner Erklärung. Dabei komme es nicht darauf an, ob diese Preiswerbung in einem Onlineshop, auf einer Handelsplattform wie Amazon oder anderweitig stattfinde, da die Erwartung des Verbrauchers nicht von der Vertriebsform abhänge. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Durchgestrichener Preis II).


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