BGH: Zum Verbot der geltungserhaltenden Reduktion einer teilunwirksamen Klausel

veröffentlicht am 30. Dezember 2022

BGH, Urteil vom 17.05.1982, Az. VII ZR 316/81
§ 3 AGBG a.F:, § 11 Nr. 1 AGBG a.F.

Der BGH hat in dieser älteren Entscheidung entschieden, dass eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen überraschend im Sinne von § 3 AGBG ist, nach welcher der Vertragspartner versichert, Vollkaufmann zu sein. Weiterhin entschied der VII. Senat, dass die Rechtswidrigkeit einer Klauselteilformulierung zur völligen Unwirksamkeit der betreffenden Klausel und nicht zu ihrer Aufrechterhaltung mit reduziertem Inhalt führt (Verbot der geltungserhaltenden Reduktion). Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Zum Verbot der geltungserhaltenden Reduktion einer teilunwirksamen Klausel).


Rechtsanwalt für AGB-Recht

Benötigen Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder werden Ihre AGB beanstandet? Oder wollen Sie vorsichtshalber Ihre Geschäftsbedingungen überprüfen lassen, bevor es soweit kommt? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen (gerne auch Ihre derzeit verwendeten AGB) per E-Mail (info@damm-legal.de). Ich bin durch meine AGB-rechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut, habe zahlreiche AGB erstellt und geprüft, und helfe Ihnen gerne dabei, eine Lösung für Sie zu finden.


 

 

I