BGH: Zur Auslegung gleich lautender Begriffe in einem Patentanspruch

veröffentlicht am 12. Januar 2017

BGH, Urteil vom 05.10.2016, Az. X ZR 21/15
Art. 69 Abs. 1 EPÜ; § 14 PatG

Der BGH hat entschieden, dass bei der Verwendung gleich lautender Begriffe in einem Patentanspruch (hier: „Zungenvorrichtung“) grundsätzlich auch von einer gleichen Bedeutung ausgegangen werden müsse. Ein unterschiedliches Verständnis des selben Begriffs, der in verschiedenen Merkmalen eines Patentanspruchs verwendet werde, komme lediglich in Betracht, wenn die Gesamtauslegung des Patentanspruchs ein solches Verständnis ergebe. Im vorliegenden Fall sei jedoch von derselben technischen Bedeutung bei der Verwendung des Begriffs „Zungenvorrichtung“ auszugehen, die Formulierung des Anspruchs sei nach Auffassung des Senats allenfalls grammatikalisch missglückt. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Auslegung des Patentanspruchs).


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