BGH: Zur Berücksichtigung zurückgenommener Patentanmeldungen bei der Neuheitsprüfung

veröffentlicht am 11. Dezember 2015

BGH, Urteil vom 08.09.2015, Az. X ZR 113/13
Art. 54 Abs. 3 EPÜ

Der BGH hat entschieden, dass bei der Neuheitsprüfung im Rahmen einer Patentanmeldung auch eine ältere, nachveröffentlichte Patentanmeldung zu berücksichtigen ist, auch wenn diese später zurückgenommen wird. Eine ältere Anmeldung sei wegen einer Rücknahme, Zurückweisung oder Erledigung durch Nichtzahlung der Jahresgebühr nur dann nicht mit ihrem Prioritätstag zu berücksichtigen, wenn sie infolgedessen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht mehr anhängig gewesen sei. Vorliegend sei dies jedoch noch der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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