BGH: Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke bei Änderungen oder Zusätzen

veröffentlicht am 6. September 2017

BGH, Beschluss vom 11.05.2017, Az. I ZB 6/16
§ 26 Abs. 1 und 3 S. 1 MarkenG

Der BGH hat entschieden, dass die Ergänzung eines an sich unveränderten Kennzeichens (Marke) durch einen Zusatz dazu führt, dass die Marke in der eingetragenen Form nicht genutzt wird, sofern dieser Zusatz mit dem Zeichen erkennbar verbunden ist. In einem solchen Fall weiche die Marke von der Eintragung ab, so dass eine rechtserhaltende Nutzung zu verneinen sei. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Rechtserhalt bei Änderung der Marke?).


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