BGH: Zur Verjährung von Wertguthaben für Reiseleistungen

veröffentlicht am 20. März 2019

BGH, Urteil vom 04.05.2017, Az. I ZR 113/16
§ 158 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 und 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S.1 UWG

Der BGH hat entschieden, dass das von einem Verbraucher monatlich angesparte Wertguthaben für Reiseleistungen nicht verjährt, wenn das Reisewertguthaben nicht binnen drei Jahren ab dem Ende desjenigen Jahres, in welchem es erworben wurde, geltend gemacht wird. Eine entsprechende AGB-Klausel, die als „Hinweis“ deklariert wurde, wurde für unwirksam erklärt. Der Senat führte aus, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst mit dem Ende desjenigen Jahres beginnen würde, in dem der Kunde die Einlösung seines Guthabens beantragen würde. Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Zur Verjährung von Wertguthaben für Reiseleistungen).


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