BGH: Zur Wertersatzpflicht des Käufers bei Verschlechterung der Kaufsache vor Widerruf

veröffentlicht am 18. Oktober 2016

BGH, Urteil vom 12.10.2016, Az. VIII ZR 55/15
§ 357 BGB aF

Der BGH hat entschieden, dass ein Käufer, der einen Katalysator im Onlinehandel erwirbt, zwar auch nach Einbau und Probefahrt zur Ausübung des Widerrufsrechts berechtigt ist, jedoch Wertersatz für die eingetretene Verschlechterung der Kaufsache zu leisten hat. Zwar sei grundsätzlich die Prüfung und bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Kaufsache wertersatzfrei. Vorliegend habe der Kunde jedoch weit mehr getan, als es ihm hinsichtlich eines im Ladengeschäfts erworbenen Katalysators möglich gewesen wäre. Auch dort sei ihm keine Prüfung einer zum Einbau bestimmten Sache im Rahmen der Gesamtsache möglich. Da der Kunde im Onlinehandel zwar gleich, jedoch nicht besser gestellt werden solle als Kunden des stationären Handels, sei eine Wertersatzpflicht des Käufers vorliegend zu bejahen. Zur Pressemitteilung Nr. 179/2016 hier (BGH – Wertersatz für Verkäufer).


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