BGH: Zuständigkeit deutscher Gerichte auch bei internationalen Presseveröffentlichungen

veröffentlicht am 3. März 2010

BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 23/09
§ 32 ZPO

Der Bundesgerichtshof hat in diesem Urteil erklärt, dass deutsche Gerichte auch international zuständig sind, wenn ein im Internet abrufbarer Artikel das Persönlichkeitsrecht eines in Deutschland ansässigen Bürgers beeinträchtigt. Im entschiedenen Fall war im Online-Archiv der New York Times ein Bericht über den Kläger veröffentlich worden, der ihn namentlich benannte und ihm Verbindungen zur russischen Mafia unterstellte. Nachdem in den Vorinstanzen die Klage als unzulässig abgelehnt wurde, sah der entscheidende Senat in dem angegriffenen Artikel einen deutlichen Inlandsbezug; der Erfolgsort der rechtsverletzenden Handlung liege in Deutschland. Bei der New York Times handele es sich um ein international anerkanntes Presseerzeugnis, welches weltweit Leser ansprechen wolle. Die Online-Ausgabe der Zeitung sei in Deutschland abrufbar und daher sei es naheliegend, dass sie auch in Deutschland zur Kenntnis genommen werde.

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