BPatG: Regelstreitwert für Markenwiderspruch beträgt 50.000 EUR

veröffentlicht am 14. September 2017

BPatG, Beschluss vom 29.07.2014, Az. 27 W (pat) 29/13
§ 42 MarkenG

Das BPatG hat entschieden, dass bei markenrechtlichen Widerspruchsbeschwerdeverfahren im Regelfall einen Gegenstandwert von 50.000 €  angemessen ist. Zum Volltext der Entscheidung hier (BPatG – Regelstreitwert für Markenwiderspruch beträgt 50.000 EUR).


Wird Ihnen eine Markenverletzung vorgeworfen?

Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wird Ihre Marke oder Ihr Unternehmenskennzeichen von jemandem unbefugt benutzt? Gehen Sie davon aus, dass Sie die fremde Marke überhaupt nicht markenmäßig benutzt haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.


I