BPatG: Zum Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe im Patenterteilungsverfahren

veröffentlicht am 11. November 2015

BPatG, Beschluss vom 26.10.2015, Az. 15 W (pat) 21/13
§ 130 Abs. 1 S.1 PatG, §§ 114 – 116 ZPO

Das BPatG hat darauf hingewiesen, dass im Patenterteilungsverfahren auf Antrag Verfahrenskostenhilfe gewährt werden kann, wenn der Antragsteller bedürftig ist und wenn hinreichende Aussicht auf Erteilung des Patents besteht. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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