Nach Mitteilung des Deutschen Anwaltsvereins hat der Bundestag eine weitere Reform der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) beschlossen, wonach es einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin zukünftig erlaubt ist, insgesamt drei statt wie bisher nur zwei Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Das Gesetz wird zum 01.09.2009 in Kraft treten.
BRAO: Zukünftig kann jeder Rechtsanwalt / jede Rechtsanwältin drei Fachanwaltsbezeichnungen führen
veröffentlicht am 25. April 2009