Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Saarbrücken: Entgeltforderung für einen Eintrag im Branchenbuchverzeichnis ist als überraschende Klausel unwirksamveröffentlicht am 27. August 2014
LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2013, Az. 10 S 185/12
§ 305 c Abs. 1 BGBDas LG Saarbrücken hat entschieden, dass der Empfänger eines Formularschreibens für einen Eintrag in einem Internet-Branchenverzeichnis nicht mit einer Kostenforderung rechnen muss, wenn auf die Entgeltpflicht lediglich in einem in kleinerer Schrift gehaltenen Fließtext hingewiesen wird. Dann handele es sich um eine überraschende Klausel, die nicht Vertragsbestandteil werde. Der Empfänger müsse mit einer Kostenpflicht nicht üblicherweise rechnen, da es auch viele kostenlose Branchenverzeichnisse im Internet gebe. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Trier: Lebensmittelkennzeichnung – Auf Sekt-Etiketten darf nicht auf einen Zusatz von Eiswein zum Produkt hingewiesen werdenveröffentlicht am 31. Mai 2013
VG Trier, Urteil vom 30.01.2013, Az. 5 K 1007/12.TR
§ 27 Abs. 1 Satz 1 WeinG; § 37 Abs. 1 WeinVODas VG Trier hat entschieden, dass ein deutscher Sekt auf dem Etikett nicht den Hinweis tragen darf „Zusätzlich mit Eiswein dosiert“. Verbraucher könnten dahin gehend in die Irre geführt werden, dass es sich um einen wesentlichen Bestandteil handeln könne, obwohl so genannte Versanddosagen (= Erzeugnisse, die dem Schaumwein zugesetzt werden, um einen bestimmten Geschmack zu erzielen) den vorhandenen Alkoholgehalt des Schaumweins nur um höchstens 0,5 % vol erhöhen dürfen. Auch liege ein Verstoß gegen die Weinverordnung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Saarbrücken: Anbieter von Internet-Branchenbucheinträgen hat bei versteckter Entgeltklausel keinen Zahlungsanspruchveröffentlicht am 14. November 2012
LG Saarbrücken, Urteil vom 26.10.2012, Az. 13 S 143/12
§ 305 c Abs. 1 BGB, § 310 BGB
Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass eine unauffällig im Fließtext verborgene Vergütungsklausel in einem Antrag auf einen Internet-Branchenbucheintrag dazu führt, dass diese Klausel als überraschend und damit unwirksam zu qualifizieren ist. Demnach hat das Gericht einen Zahlungsanspruch des Anbieters abgelehnt. Es sei bekannt, dass es eine Reihe von kostenlosen Angeboten für solche Einträge im Internet gebe, so dass bei einem kostenpflichtigen Antrag dies in ausreichender Deutlichkeit dargestellt werden müsse. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Kostenpflichtiger „Eintragungsantrag“ für Internet-Branchenbuch aufgrund überraschender Klausel unwirksamveröffentlicht am 13. August 2012
BGH, Urteil vom 26.07.2012, Az. VII ZR 262/11
§ 305c Abs. 1 BGBDer BGH hat im Falle eines „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“ für ein Internet-Branchenverzeichnis entschieden, dass die darin enthaltene Klausel zur Kostenpflichtigkeit unwirksam, da überraschend ist. Das in Frage stehende Formular sei so aufgemacht worden, dass die Aufmerksamkeit des Betrachters von der unauffällig eingefügten Entgeltklausel in einer Weise abgelenkt werde, dass die Klausel als überraschend anzusehen sei. Eine Kenntnisnahme durch einen durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten sei nicht zu erwarten gewesen. Zum Wortlaut der Pressemitteilung Nr. 123/12:
- LG Offenburg: Versteckte Entgeltpflicht in Branchenbuch-Angeboten ist unwirksamveröffentlicht am 14. Juni 2012
LG Offenburg, Urteil vom 15.05.2012, Az. 1 S 151/11
§ 123 Abs. 1 BGB, 3 305c BGBDas LG Offenburg hat entschieden, dass ein Angebot für den Eintrag in ein Internet-Branchenbuch unwirksam und damit anfechtbar ist, wenn kein deutlicher Hinweis auf die Entgeltpflichtigkeit bzw. den Preis gegeben wird. Die Klausel der Entgeltpflichtigkeit sei überraschend und daher unwirksam. Auch die Anfechtbarkeit des Vertrages wegen Täuschung wurde vom Gericht bejaht. Das LG Offenburg befindet sich dabei auf einer Linie mit zahlreichen anderen Entscheidungen, deren Bewertung der jeweiligen Sachlage bis hin zu „Betrug“ reichte (vgl. LG Rostock, LG Düsseldorf, OLG Frankfurt a.M., LG Hamburg, AG München). Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Düsseldorf: GWE-Wirtschaftsinformations GmbH hat mit alten Formularen für eine Gewerbeeintragung in die Irre geführtveröffentlicht am 17. Februar 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012, Az. I-20 U 100/11
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) ihre alten Angebotsformulare nicht mehr benutzen darf, weil diese irreführend sind. Dies hatte bereits das Landgericht entschieden, dessen Auffassung das OLG in der Berufungsinstanz bestätigte. Für den Empfänger sei weder die Herkunft der verwendeten Angebotsformulare noch die Kostenverpflichtung, die mit Unterschrift eingegangen werde, hinreichend erkennbar. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass keine Geschäftsmodelle geduldet würden, die darauf aufbauen, dass der Adressat eines Formulars unaufmerksam ist, unabhängig davon, wie viele tatsächlich getäuscht wurden.
- AG Düsseldorf: Vertrag über Branchenbucheintrag kommt nicht zustande, wenn Annahmefrist nicht eingehalten wirdveröffentlicht am 23. November 2011
AG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011, Az. 28 C 15346/10
§§ 146 ff BGBDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Rücksendung eines Fax-Angebots für die Eintragung bei einer „Gewerbeauskunft-Zentrale“ nach einer darauf angegebenen Ananhmefrist nicht zum Abschluss eines Vertrages führt. Gebe die Beklagte in ihrem Angebot eine Frist zur Rücksendung an, handele es sich bei einer Rücksendung nach Ablauf der Frist um keine Annahme des Angebots, sondern um ein neues Angebot. Dieses wiederum hätte von der Beklagten angenommen werden müssen. Da sie dies nicht innerhalb einer Woche – was der von ihr gesetzten Frist entsprochen hätte – getan habe, könne sie keine Ansprüche geltend machen. Darüber hinaus müsse sie dem Kläger die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten erstatten. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG München: Antrag auf Eintragung in ein Internetverzeichnis anfechtbar wegen arglistiger Täuschung / Branchenbuchveröffentlicht am 14. Oktober 2011
AG München, Urteil vom 27.04.2011, Az. 213 C 4124/11
§ 123 Abs. 1 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 631 BGBDas Amtsgericht München hat entschieden, dass ein kostenpflichtiger Antrag auf Eintragung in ein Internetverzeichnis wegen arglistiger Täuschung anfechtbar ist, wenn das verwendete Formular die Begründung einer Entgeltpflicht und die Laufzeit des Vertrags nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen lässt. Dies sei dann der Fall, wenn ein konkreter Hinweis auf die Entgeltpflicht sich erstmals innerhalb eines klein gedruckten eingerahmten Fließtextes im Bereich des rechten Seitendrittels findet. Für die Annahme der Arglist sei der bedingte Vorsatz ausreichend, dass der Adressat des Formulars einem Irrtum erliege und hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung (Vertragsabschluss) bestimmt werde. Sollte die Klägerin so etwas nicht in Kauf nehmen wollen, hätte sie das Formular grundsätzlich anders gestaltet. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Köln: Keine Täuschung über Abschluss eines „Branchenbuch-Vertrags“, wenn dieser als Korrekturbogen aufgemacht istveröffentlicht am 31. August 2011
AG Köln, Urteil vom 06.06.2011, Az. 114 C 128/11
§§ 611 Abs. 1, 123 Abs. 1, 142, 305 c BGBDas AG Köln hat entschieden, dass ein Vertrag über die Veröffentlichung einer Adresse in einem Internetportal („Branchenbuch-Vertrag“) für 569,05 EUR/Jahr nicht anfechtbar ist. Zwar habe das Angebotsformular durchaus Ähnlichkeiten mit einem Korrekturbogen gehabt („Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten.“), jedoch sei durch die Formulierung „bei Annahme“ klar erkennbar gewesen, dass es sich um ein Angebot zum Vertragsschluss gehandelt habe. Auch die Kosten von 39,85 € zzgl. 19% Mehrwertsteuer im Monat seien verständlich angegeben und nicht als überraschende Klausel zu werten. Eine Anfechtung des Vertrags wegen Täuschung oder eine Ungültigkeit der Zahlungsverpflichtung komme nicht in Betracht. Dieser Entscheidung des AG Köln stehen zahlreiche Entscheidungen gegenüber, die durchaus betrügerische Absichten hinter solchen Formularen erkennen und eine Anfechtung zulassen (vgl. u.a. LG Flensburg, LG Düsseldorf, LG Hamburg, ). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Flensburg: Zur Frage, wann ein Kostenhinweis unzureichend platziert ist / Branchenbuchveröffentlicht am 5. Juli 2011
LG Flensburg, Urteil vom 08.02.2011, Az. 1 S 71/10
§ 305c Abs 1 BGBDas LG Flensburg hat entschieden, dass eine Entgeltklausel in einem Formular für einen Internet-Brancheneintrag unwirksam sein kann, wenn diese Klausel offensichtlich im Formulartext versteckt wurde, um die Entgeltlichkeit der Leistung zu verschleiern. Vorliegend habe es sich bei einem Eintragungspreis von 910,00 EUR pro Jahr um eine objektiv ungewöhnliche Vertragsklausel gehandelt, weil Grundeinträge im Internet, die sich auf die Kontaktdaten des Unternehmens beschränken, weitgehend unentgeltlich angeboten würden. Zudem sei die Klausel auch überraschend, weil sie zwischen anderen Angaben und Regelungen im Vertragstext so versteckt eingefügt worden sei, dass sie – wie vom Verwender offenkundig beabsichtigt – übersehen werden sollte. Durch die Aufmachung des Formulars und die Aufforderung „Prüfen Sie bitte die Angaben auf ihre Richtigkeit“ werde dem Adressaten der Eindruck vermittelt, dass es sich lediglich um ein Bestätigungsformular für bereits aufgenommene Daten handele. Insgesamt sei nach Würdigung dieser Umstände kein Vertrag zu Stande gekommen, so dass der Beklagte das verlangte Entgelt nicht entrichten müsse. Zum Volltext der Entscheidung:
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