Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BAG: Die anlasslose heimliche Video-Observation eines Arbeitnehmers durch einen Privatdetektiv ist rechtswidrigveröffentlicht am 11. August 2015
BAG, Urteil vom 19.02.2015, Az. 8 AZR 1007/13
§ 7 BDSG, § 32 Abs. 1 BDSG, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRKDas BAG hat entschieden, dass die heimliche Video-Observation eines Arbeitnehmers durch einen Privatdetektiv ohne ernsthafte Zweifel das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Für den Beobachtungszeitraum hatte im vorliegenden Fall eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegen, der ein hoher Beweiswert zukomme, so der Senat. Die Observation sei zu dem Zweck erfolgt, ein (vermutetes) Fehlverhalten der Klägerin im Zusammenhang mit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit aufzudecken. Die Beklagte habe aber keine begründeten Gesichtspunkte für ernsthafte Zweifel am Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit genannt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Missbrauch des Dienst-PC für illegales Filesharing kann zur fristlosen Kündigung führenveröffentlicht am 17. Juli 2015
BAG, Urteil vom 16.07.2015, Az. 2 AZR 85/15
§ 626 Abs. 2 BGBDas BAG hat entschieden, dass einem Mitarbeiter, der dienstliche Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ nutzt, fristlos gekündigt werden kann. Zur Pressemitteilung Nr. 36/15 des BAG: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis ist kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 15. April 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.01.2015, Az. 6 U 63/14
§ 1 AÜG; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung (hier: Hostessen für Messeservice) ohne behördliche Erlaubnis keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Bei der Erlaubnispflicht handele es sich um eine Marktzutrittsregel, nicht um eine für einen Wettbewerbsverstoß erforderliche Marktverhaltensregel. Die Erlaubnispflicht diene lediglich dem Schutz der überlassenen Arbeitnehmer, nicht dem der Marktpartner. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Zum Verbot der Ausstrahlung von heimlichen Videoaufnahmen, die zur Dokumentation von Arbeitsbedingungen in einem Betrieb angefertigt wurdenveröffentlicht am 11. Februar 2015
LG Hamburg, Urteil vom 25.07.2014, Az. 324 O 252/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GGDas LG Hamburg hat entschieden, dass nicht alle zu beanstandenden Arbeitsbedingungen die Anfertigung und Ausstrahlung von heimlichen Aufnahmen der Betriebsbedingungen rechtfertigen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LAG Düsseldorf: Arbeit aus dem Home-Office kann nicht ohne Weiteres einseitig vom Arbeitgeber beendet werden / Telearbeitveröffentlicht am 19. November 2014
LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2014, Az. 12 Sa 505/14
§ 5 Abs. 3 und 4 BetrVG, § 95 Abs. 3 S.1 und 2 BetrVG, § 99 Abs. 1 S.1 BetrVG, § 242 BGB, § 305 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S.1 BGB, § 307 Abs. 2Nr . 1 und 2 GewO, § 310 Abs. 4 S.2 GewO; § 106 Satz 1 GewO, § 2 KSchG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODas LAG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vereinbarung in allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen, wonach die einem Arbeitnehmer erlaubte Telearbeit („Homeoffice“) ohne Abwägung der Arbeitnehmerinteressen einseitig vom Arbeitgeber aufgekündigt werden kann, unwirksam ist. Es liege insoweit eine Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild des § 106 Satz 1 GewO gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LAG Berlin-Brandenburg: Einer Krankenpflegerin, die Patientenfotos bei Facebook veröffentlicht, kann fristlos gekündigt werdenveröffentlicht am 26. August 2014
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2014, Az. 17 Sa 2200/13
§ 626 Abs. 1 BGB, § 203 StGB, § 5 BDSGDas LAG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung einer Krankenpflegerin in einem Sonderfall aufgehoben, bei dem die Krankenpflegerin Fotos eines Patienten bei Facebook veröffentlicht hatte, gleichwohl grundsätzlich einen derartigen Vorgang als wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Verbreitet ein für den Betriebsrat kandidierender Arbeitnehmer bei YouTube geschäftsschädigende Behauptungen über seinen Arbeitgeber, rechtfertigt dies noch nicht die fristlose Kündigungveröffentlicht am 25. August 2014
BAG, Urteil vom 31.07.2014, Az. 2 AZR 505/13
§ 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVGDas BAG hat entschieden, dass ein für den Betriebsrat kandidierender Arbeitnehmer bei YouTube und Facebook behaupten darf, dass es im Betrieb seines Arbeitgebers „Probleme“ in Form von fehlenden Sicherheitsvorkehrungen an Maschinen gebe und „keine Fachkräfte vorhanden“ seien, weil die betreffenden Erklärungen in dem Video erkennbar darauf gerichtet gewesen seien, zu verdeutlichen, weshalb der Kläger die Bildung eines Betriebsrats als sinnvoll angesehen habe. Der Kläger habe dagegen nicht behaupten wollen, die Beklagte beschäftige überwiegend ungelernte Kräfte. Zur Pressemitteilung 38/14 vom : (mehr …)
- LAG Schleswig-Holstein: Übermäßige Downloads während der Arbeitszeit rechtfertigen die ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnungveröffentlicht am 30. Juli 2014
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2014, Az. 1 Sa 421/13
§ 1 Abs. 1 KSchGDas LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der über 17.000 Dateien auf seinen Dienstrechner aus dem Internet herunterlädt („exzessive Nutzung des Internets während seiner Arbeitszeit“) ordentlich gekündigt werden kann, ohne dass zuvor eine arbeitsrechtliche Abmahnung ausgesprochen werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Die heimliche Videoüberwachung des Arbeitnehmers wegen des Verdachts der Untreue ist nur als „ultima ratio“ zulässigveröffentlicht am 23. Juni 2014
BAG, Urteil vom 21.11.2013, Az. 2 AZR 797/11
§ 626 BGBDas BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen des Verdachts einer Straftat zum Nachteil des Unternehmens nur dann per heimlicher Videoaufnahmen überwachen lassen darf, wenn weniger einschneidende Ermittlungsmaßnahmen nicht gegeben sind. Der Arbeitgeber muss jedoch darlegen, weshalb andere Ermittlungsmaßnahmen nicht den gleichen gewünschten Erfolg gehabt hätten, was im vorliegenden Fall versäumt wurde. Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine Verdachtskündigung auch als ordentliche Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt ist, wenn Tatsachen vorliegen, die zugleich eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- ArbG Düsseldorf: Bei der Gestaltung der Facebook-Präsenz eines Unternehmens hat der Betriebsrat KEIN Mitbestimmungsrechtveröffentlicht am 19. Mai 2014
ArbG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2013, Az. 14 BVGa 16/13
§ 85 Abs. 2 ArbGG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 935 ZPO, § 940 ZPODas ArbG Düsseldorf (Volltext s. unten) hat entschieden, dass ein Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besitzt, wenn es um den Betrieb von Facebook-Seiten zu dem Unternehmen oder die Aushändigung von Leitfäden zum Umgang mit Social-Media geht. Der Betriebsrat habe zwar in Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen. Ein Mitbestimmungsrecht bestehe dabei jedoch nur bei Maßnahmen, die das sog. Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb beträfen, nicht aber bei solchen, die das sog. Arbeitsverhalten regeln sollten, d. h. bei Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert werde. (mehr …)