Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LAG Köln: Die Verwendung der Domain eines Instituts mit dem Zusatz „-br“ durch den Betriebsrat bewirkt keine Verwechslungsgefahrveröffentlicht am 11. April 2014
LAG Köln, Urteil vom 06.05.2013, Az. 2 Sa 62/13
§ 12 BGB, § 823 BGB, § 1004 BGBDas LAG Köln hat entschieden, dass der Betriebsrat eines Instituts eine Internetdomain mit dem Institutsnamen und dem Zusatz „-br“ nutzen darf. Dadurch entstehe keine Verwechslungsgefahr mit der Domain des Instituts. Dies sei jedenfalls vorliegend der Fall, da die Institutsdomain lediglich aus drei Buchstaben bestehe und auf Grund der Verbreitung dieser Buchstabenfolge keine große Unterscheidungskraft besitze. Der Zusatz „-br“ genüge in dem Fall, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Zum Volltext der Entscheidung:
- HessLAG: Einem Mitarbeiter, der Daten an seinem Arbeitsplatz löscht, kann fristlos gekündigt werdenveröffentlicht am 20. März 2014
Hess. LAG, Urteil vom 05.08.2013, Az. 7 Sa 1060/10
§ 626 Abs. 1 BGBDas Hess.LAG hat entschieden, dass einem Mitarbeiter, der in Ansehung einer Arbeitsvertragsaufhebung E-Mails, Kontakte, Aufgaben und Termine löscht, fristlos gekündigt werden kann. Für eine ordentliche Kündigung bestehe kein Raum mehr, da durch die Löschung – die erkennbar dem Willen des Arbeitgebers widersprochen habe – das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört worden sei. Zur Pressemitteilung 1/14 des Hessischen Landesarbeitsgerichts: (mehr …)
- LAG Mainz: Werbefilme eines Unternehmens dürfen auch nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern weiter verwendet werdenveröffentlicht am 19. Dezember 2013
LAG Mainz, Urteil vom 08.05.2013, Az. 8 Sa 36/13
§ 823 Abs. 1 u. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LAG Mainz hat entschieden, dass ein Mitarbeiter eines Unternehmens nach seinem Ausscheiden keinen Anspruch darauf hat, dass Werbefilme, in denen er zu sehen ist, nicht weiterhin veröffentlicht werden. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Mitarbeiter während seiner Unternehmenszugehörigkeit seine Einwilligung für Filmaufnahmen wirksam erteilt hat und seine Persönlichkeit in besagtem Film nicht im Vordergrund stehe. Vorliegend sei der Kläger als Monteur in dem ca. 5-minütigen Unternehmensfilm lediglich in zwei kurzen Sequenzen von 2 bis 3 Sekunden zu sehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LAG Hamm: Fristlose Kündigung wegen illegaler Musik- und Filmdownloads über den Dienstrechner unwirksam, wenn Verantwortung unsicher istveröffentlicht am 11. Dezember 2013
LAG Hamm, Urteil vom 06.12.2013, Az. 13 Sa 596/13
§ 626 Abs. 1 BGBDas LAG Hamm hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen illegaler Musik- und Filmdownloads über den Dienstrechner unwirksam ist, wenn nicht sicher festgestellt werden kann, dass gerade der Kläger für das illegale Herunterladen verantwortlich war. Zum Text der Pressemitteilung vom 06.12.2013: (mehr …)
- ArbG Hamburg: Bild von Totenschädel mit Polizeimütze bei Facebook rechtfertigt nicht die fristlose Entlassung eines Polizeibeamtenveröffentlicht am 20. September 2013
ArbG Hamburg, Urteil vom 18.09.2013, Az. 27 Ca 207/13
§ 611 BGB, § 626 BGBDas ArbG Hamburg hat eine außerordentliche (fristlose) Kündigung eines Polizeibediensteten aufgehoben, der auf seiner persönlichen Facebookseite das Foto eines Totenschädels mit Polizeimütze veröffentlicht hatte, welches im Postencontainer vor dem Schutzobjekt Joseph-Carlebach-Schule (Rotherbaum) der Jüdischen Gemeinde in Hamburg aufgenommen worden war. Eine rechtsradikale Gesinnung sei dem Kläger nicht nachzuweisen, auch im Übrigen werde der Totenschädel nicht rechtswidrig instrumentalisiert. Zur Pressemitteilung vom 18.09.2013: (mehr …)
- OLG Dresden: Arbeitgeber darf E-Mail Account seines Arbeitnehmers nach Kündigung nicht ungefragt löschenveröffentlicht am 17. April 2013
OLG Dresden, Beschluss vom 05.09.2012, Az. 4 W 961/12
§ 280 BGB, § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 303a StGBDas OLG Dresden hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den E-Mail-Account seines Arbeitnehmers nach Kündigung des Arbeitsvertrages nicht ungefragt löschen darf, so lange nicht feststeht, dass der Nutzer für die auf dem Account abgelegten Daten keine Verwendung mehr hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- ArbG Cottbus: Ein Arbeitnehmer, der als interner Datenschutzbeauftragter eines Unternehmens tätig ist, muss bei Betriebsübergang nicht weiter in dieser Stellung beschäftigt werdenveröffentlicht am 3. April 2013
ArbG Cottbus, Urteil vom 14.02.2013, Az. 3 Ca 1043/12
§ 4 f Abs. 1 S. 1 BDSG, § 613a BGBDas ArbG Cottbus hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der als interner Datenschutzbeauftragter eines Unternehmens tätig ist, bei Betriebsübergang nicht weiter in dieser Stellung beschäftigt werden muss. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LAG Hamm: Wie man wettbewerbsrechtliche Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend machtveröffentlicht am 28. März 2013
LAG Hamm, Beschluss vom 04.12.2006, Az. 2 Ta 804/06
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGGDas LAG Hamm hat entschieden, dass wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden können, wenn die jeweils angegriffene Handlung in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis des Handelnden steht. Der erforderliche Zusammenhang sei gegeben, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis stehe und in den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzele. Vgl. hierzu auch OLG Frankfurt a.M. (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für wettbewerbsrechtliche Ansprücheveröffentlicht am 28. März 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.09.2010, Az. 6 W 123/10
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. d ArbGGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Arbeitsgericht gemäß § 2 Abs. 1 lit. d ArbGG auch dann sachlich zuständig ist, wenn der Kläger ausschließlich aus wettbewerbsrechtlichen Anspruchsgrundlagen klagt. Notwendig ist allerdings, dass der jeweils beanstandete Wettbewerbsverstoß in einer inneren Beziehung zum (früheren) Arbeitsverhältnis steht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Das Bildmaterial aus einer heimlichen Videoüberwachung des Arbeitsplatzes unterliegt keinem generellen Beweisverwertungsverbotveröffentlicht am 5. Februar 2013
BAG, Urteil vom 21.06.2012, Az. 2 AZR 153/11
§ 6b Abs. 2 BDSG, § 32 Abs. 1 S.2 BDSG
Das BAG hat entschieden, dass Bildmaterial, das durch die verdeckte Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze gewonnen wurde, nicht allein deshalb einem prozessualen Beweisverwertungs-verbot unterliegt, weil dessen Anfertigung gegen § 6b Abs. 2 BDSG verstößt. Die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers sei vielmehr zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestehe, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft seien, die verdeckte Videoüberwachung damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstelle und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig sei. Der Verdacht müsse in Bezug auf eine konkrete strafbare Handlung oder andere schwere Verfehlungen zu Lasten des Arbeitgebers gegen einen zumindest räumlich und funktional abgrenzbaren Kreis von Arbeitnehmern bestehen. Er dürfe sich nicht auf die allgemeine Mutmaßung beschränken, es könnten Straftaten begangen werden; er muss sich jedoch nicht notwendig nur gegen einen einzelnen, bestimmten Arbeitnehmer richten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)