Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Schweizer Bundesgericht: Herr Anwalt, bitte schwätzen Sie nicht! / Ellenlange Anwaltsschriftsätze sind zu kürzenveröffentlicht am 7. Oktober 2015
Schweizer Bundesgericht, Urteil vom 21.07.2015, Az. 2C_204/2015
Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass ein Rechtsmittel (Beschwerde gegen einen Entscheid der Anwaltskammer) als unzulässig zurückgewiesen werden kann, wenn diese zu weitschweifig abgefasst und auch auf eine Nachfristsetzung des Verwaltungsgerichts zur Kürzung nicht angepasst wird. Die ursprüngliche Beschwerde umfasste 55 Seiten, welche auf Anordnung des Gerichts auf ca. 25 Seiten gekürzt werden sollte. Zwar betrug die Seitenanzahl der nächsten Eingabe des Rechtsanwalts 25 Seiten, dies war jedoch dem Umstand geschuldet, dass Schriftgröße, Ränder und Zeilenabstände erheblich verkleinert wurden. Im ursprünglichen Layout hätte die Eingabe ca. 60 Seiten umfasst. Das Verwaltungsgericht ließ sich von der „Finesse“ des Rechtsanwalts nicht zum Narren halten und wies die Beschwerde zurück – zu Recht, wie das Bundesgericht nachstehend bestätigte. Auch bei anwaltlichen Schriftsätzen gilt daher: Weniger ist manchmal mehr. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Düsseldorf: Verstoß gegen die Berufsordnung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte stellt einen Wettbewerbsverstoß dar / Zum Empfehlungsverbot gemäß § 31 Abs. 2 BOÄ NRWveröffentlicht am 10. September 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2013, Az. I-20 U 41/12
§ 31 Abs. 2 BOÄDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Berufsordnung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte (BOÄ NRW) eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt und dementsprechend eine Zuwiderhandlung gegen § 31 Abs. 2 BOÄ NRW (Verbot der Empfehlung bestimmter Anbieter ohne hinreichenden Grund) wettbewerbswidrig ist. Diese Beschränkungen der Berufsordnung seien im Hinblick auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG zulässig, soweit sie dem Schutz der Bevölkerung vor unsachlicher Beeinflussung und vor Gefahren für die ärztliche Versorgung dienen würden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprächen, wobei eine Gefahr für die medizinische Versorgung insbesondere dann gesehen wird, wenn sich ein Arzt von kommerziellen Gesichtspunkten leiten lässt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Patentanwalt kann seine Vergütung gegen seinen Auftraggeber nicht gemäß § 11 RVG festsetzen lassenveröffentlicht am 10. September 2015
BGH, Beschluss vom 25.08.2015, Az. X ZB 5/14
§ 11 RVGDer BGH hat entschieden, dass die Vergütung des Patentanwalts gegen seinen Auftraggeber (!) nicht nach § 11 RVG festgesetzt werden kann. Der Patentanwalt sei weder ein Rechtsanwalt im Sinne der Norm, noch sei seine Vergütung gesetzlich bestimmt. Einer entsprechenden Anwendung der Vorschrift stehen ihr Ausnahmecharakter und ihr Sinn und Zweck entgegen. § 11 RVG erlaube die Schaffung eines schnell erreichbaren Titels allein für den Rechtsanwalt, dessen Vergütung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ohne Schwierigkeiten zu bestimmen sei. § 143 Abs. 3 PatG und § 140 Abs. 3 MarkenG sprächen gleichfalls nicht für eine Anwendung des § 11 RVG auf den Patentanwalt, da diese Vorschriften allein das Verhältnis zwischen den Prozessparteien beträfen, nicht aber das Verhältnis des Parteivertreters zum eigenen Mandanten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Rechtsberatung eines Verbandes an Nichtmitglieder ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässigveröffentlicht am 9. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.05.2015, Az. 6 U 51/14
§ 3 RDG, § 6 RDG; § 2 Abs. 1 UKlaG, § 3 Abs. 2 Nr. 2 UKlaG; § 79 Abs. 2 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die unentgeltliche Rechtsberatung durch einen Verband mittels einer Person, die nicht die Befähigung zum Richteramt hat, sowohl an Mitglieder wie auch an Nichtmitglieder unzulässig ist, wenn nicht gewährleistet ist, dass die durchführende Person regelmäßig rechtlich geschult wird sowie zusätzlich während der Beratungstätigkeit eine Person mit Befähigung zum Richteramt für Nachfragen zur Verfügung steht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Die Bezeichnung eines Rechtsbeistands als „Fachbeistand“ ohne entsprechende Befugnis durch die Rechtsanwaltskammer ist unzulässigveröffentlicht am 22. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.04.2015, Az. 6 U 86/14
§ 5 UWG; § 43c BRAO, § 209 Abs 1 BRAODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass sich ein bei der Rechtsanwaltskammer zugelassener Rechtsbeistand nicht als „Fachbeistand“ für bestimmte Rechtsgebiete bezeichnen darf, wenn ihm diese Befugnis von der Kammer nicht erteilt wurde. Auch wenn die Voraussetzungen für eine solche Bezeichnung fachlich erfüllt seien, sei die tatsächliche Verleihung des Titels erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung als „spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 21. Mai 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.04.2015, Az. 6 U 3/14
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 4 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung eines Rechtsanwalts mit der Formulierung „spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Fachanwaltstitel nicht vorliegt und auch die Voraussetzungen für die Verleihung dieses Titels nicht gegeben sind. Aus Sicht des Verkehrs bestehe hier eine Verwechslungsgefahr zwischen „Spezalist“ und „Fachanwalt“. Andere Formulierungen wie z.B. „Frau X spezialisierte sich auf das Arbeitsrecht„ oder „Die Kanzlei X hat sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert„ seien jedoch als zulässig zu erachten. Es komme immer auf den genauen Kontext der Werbeaussagen an. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Zum Haftungsausschluss, wenn eine Rechtsanwalts-GmbH in eine Partnerschaft umgewandelt wirdveröffentlicht am 24. April 2015
OLG München, Beschluss vom 08.04.2015, Az. 31 Wx 120/15
§ 6 HGB, § 25 HGB, § 2 PartGGDas OLG München hat entschieden, dass bei Übernahme der Geschäfte einer zunächst fortbestehenden Rechtsanwalts-GmbH durch eine Partnerschaftsgesellschaft der vereinbarte Haftungsausschluss in das Handelsregister einzutragen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Rechtsanwalt hat für den Fall einer Störung seines elektronischen Fristenkalenders Vorsorge zu treffenveröffentlicht am 14. April 2015
BGH, Beschluss vom 27.01.2015, Az. II ZB 21/13
§ 233 ZPODer BGH hat entschieden, dass eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts des Servers vorübergehend nicht zugreifen kann, auf eine „manuelle Fristenkontrolle“ umzustellen hat. Dies bedeutet im Ergebnis nicht weniger, als dass das Sekretariat der betreffenden Kanzlei im Störungsfall alle Handakten auf Fristabläufe zu kontrollieren hat. Auch grundsätzlich habe der Rechtsanwalt für die etwaige Störung seines Fristenkalenders grundsätzlich Vorsorge zu treffen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Der Fachanwaltstitel kann bei Rückgabe/Widerruf der Anwaltszulassung durch Fortbildungsstunden „konserviert“ werdenveröffentlicht am 2. April 2015
BGH, Beschluss vom 24.02.2015, Az. AnwZ (Brfg) 32/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 15 FAO, § 43c Abs. 2 BRAODer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der seine Zulassung zurück gibt oder seine Zulassung durch Widerruf der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliert, den zuvor erworbenen Fachanwaltstitel behält und bei erneuter Zulassung auch führen darf, wenn er in der Zeit zwischen Ende und Neubeginn der Zulassung die notwendige Fachanwalts-Fortbildung durchgeführt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LAG Mainz: Wenn der Mandant den Rechtsanwalt nicht zahlen will / Halt- oder substanzlose Einwendungen sind bei der Kostenfestsetzung zurückzuweisenveröffentlicht am 4. Februar 2015
LAG Mainz, Beschluss vom 30.12.2014, Az. 1 Ta 266/14
§ 11 Abs. 5 RVGGemäß § 11 Abs. 5 RVG kann die Rechtsanwaltsvergütung gegen die eigene Partei nur dann festgesetzt werden, wenn die Partei keine materiell-rechtlichen Einwendungen bzw. Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht angesiedelt sind. Das LAG Mainz hat darauf hingewiesen, dass in diesem Zusammenhang Einwendungen nicht ausreichen, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)