IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Oktober 2008

    Die Rechtsanwaltskanzlei Winterstein Rechtsanwälte (Dr. Winterstein Dr. Ruhrmann) mahnt weiter eBay-Verkäufer unter dem Vorwurf ab, Produktfälschungen der Trendmarke Ed Hardy anzubieten. Dass sich für den – nicht selten unwissenden – Verkäufer von nicht lizenzierter oder gefälschter Ed Hardy-Ware Ungemach zusammenbraut, ist für diesen frühestens dann erkennbar, wenn er von eBay eine Nachricht erhält, dass sein Angebot auf Grund eines Verstoßes gegen geltendes Markenrecht entfernt wurde (s. unten). Betroffene eBay-Onlinehändler sollten in diesem Falle unverzüglich mit DR. DAMM & PARTNER Kontakt aufnehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass eine überaus kostenträchtige Abmahnung (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Streitwert 50.000 EUR) bevorsteht, die sich durchaus vermeiden lässt.
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  • veröffentlicht am 24. Oktober 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAus gewöhnlich verlässlicher Quelle ist zu vernehmen, dass es derzeit auf der Auktionsplattform eBay vereinzelt zu technischen Pannen kommen soll, die bewirken, dass Widerrufsbelehrungen, die in dem von eBay dafür vorgesehenen Feld „Rücknahmebedingungen“ hinterlegt wurden, nicht angezeigt werden. Haben die davon betroffenen Verkäufer ihre Widerrufsbelehrung nicht an anderer Stelle in der Artikelbeschreibung hinterlegt oder einen sprechenden Link auf die „Mich“-Seite eingerichtet, so halten sie derzeit keine Widerrufsbelehrung vor. Dies ist ein – sehr beliebter – Abmahngrund und eine akute Gefahr für alle von der Panne betroffenen Verkäufer. Der Onlinehändler kann sich in derartigen Fällen nicht mit einer „Panne bei eBay“ entschuldigen, da es seine Entscheidung ist, Warenangebote auf einer Internethandelsplattform zu unterbreiten, welche die Widerrufsbelehrung in einer bestimmten, möglicherweise angreifbaren Art darstellt. DR. DAMM & PARTNER raten Mandanten daher seit jeher an, die Widerrufsbelehrung zusätzlich auf andere Art und Weise einzubinden. Diesbezüglich stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

  • veröffentlicht am 25. September 2008

    Alle Onlinehändler sollten ihre bisherige Gewohnheiten bei der Neueinstellung von Artikeln auf der Internethandelsplattform eBay unverzüglich überprüfen, um sich vor überraschenden Rechnungssummen zu schützen. Ab dem heutigen Tage unterliegen Onlinehändler, die bei eBay einen sog. Shop unterhalten, neuen und höheren Gebühren für die Inanspruchnahme von Zusatzoptionen bei der Einstellung von neuen Artikeln. Insbesondere bei den Festpreisformaten im eBay-Shop bei Laufzeiten von bis zu 30 Tagen sollen nach einer neutralen Ansicht Preissteigerungen bis zu  über 4.000 % entstehen.

  • veröffentlicht am 26. August 2008

    Die von eBay bereits unter dem 22.07.2008 angekündigte und seit dem 12.08.2008 einer breiteren Klientel zugängige modifizierte eBay-Suche (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: eBay Suche) stellt zahlreiche Onlinehändler vor ungeahnte Probleme. Dem Vernehmen nach werden etwa Produktangebote und gesamte Produktsortimente von Onlinehändlern nicht mehr angezeigt, was zu erheblichen, teilweise existenzbedrohenden Umsatzausfällen geführt haben soll. Neben deutlich verlängerten Suchzeiten wird beklagt, dass die neue Auflistungsmethode von Angeboten mittels Artikelmerkmalen in vielen Fällen nicht funktioniert.

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  • veröffentlicht am 18. August 2008

    BGH, Urteil vom 19.04.2007, Az. I ZR 35/04 (Internet-Versteigerung II)
    § 10 Satz 1 TMG, Art. 98 Abs. 1
    Gemeinschaftsmarkenverordnung, Art. 11 Satz 3 Richtlinie 2004/48/EG

    Der BGH hat entschieden, dass die Firma eBay als Betreiberin der bekannten Internethandelsplattform auch auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn sie zulässt, dass Dritte über die Plattform gefälschte Markenprodukte verkaufen. In dem zur Entscheidung vorliegenden Fall wurden von Dritten Plagiate der bekannten „Rolex“-Uhren vertrieben. Dass es sich um Fälschungen handelte, ging bereits aus den Angebotstiteln oder spätestens aus den Artikelbeschreibungen hervor. Die Inhaber der Marke „Rolex“ nahmen daraufhin eBay auf Unterlassung in Anspruch. Der BGH gab den Klägern recht. Das Haftungsprivileg für Diensteanbieter gemäß § 10 TMG gelte nach Ansicht des BGH nicht für Unterlassungsansprüche. eBay hafte als Störer, wenn zugelassen werde, dass eindeutig als rechtsverletzend erkennbare Angebote auf der Internetplattform veröffentlicht werden. Diese Haftung ergebe sich dann, wenn zumutbare Prüfungspflichten (z.B. Filtersoftware, Suchsystem) verletzt worden seien. Für Angebote, die durch die verwendete Software und Suchsysteme nicht als rechtsverletzend erkennbar seien, liege hingegen kein Verschulden seitens der Plattformbetreiber vor.

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  • veröffentlicht am 30. Juli 2008

    eBay hat angesichts einiger Unruhe in der eBay-Gemeinde richtig gestellt, dass entgegen einiger Irrläufer PayPal auf der deutschen Plattform (www.ebay.de) nicht als alleinige Bezahlmethode eingeführt werden soll. Damit kehrt die deutsche eBay-Politik von einer auch u.a. in Großbritannien verfolgten Strategie ab.
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  • veröffentlicht am 22. Juli 2008

    Die Internethandelsplattform eBay hat bekannt gegeben, dass seit dem 20.07.2008 neue nationale und internationale Versandarten auf eBay.de gelten (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Versandservices). Diese Änderungen sind indes auf die deutsche Plattform beschränkt; die Plattformen ebay.ch und ebay.at in der Schweiz und Österreich bleiben demnach unverändert.

    Bis zum 20.07.2008 existierten bei ebay.de achtzehn nationale und elf internationale Versandarten. Diese Versandarten werden gelöscht, umbenannt oder durch neue Versandarten ergänzt. Seit dem 20.07.2008 gibt es lediglich noch zwölf nationale und acht internationale Versandarten. Unter obigem Link findet sich die Gegenüberstellung der neuen und alten Versandarten.

    Insbesondere wurden die Versandarten „Unversicherter Versand“ und „Versicherter Versand“ abgeschafft, welche in der Vergangenheit noch kostenpflichtig abgemahnt wurden. Beispielsweise hatte das LG Hamburg mit Beschluss vom 06.11.2007, Az. 315 O 888/07 und das LG Stuttgart (Beschluss vom 26.06.2008, Az. 35 O 66/08) noch entschieden, dass es irreführend sei, Verbrauchern die Versandart „versicherter Versand“ anzubieten, da der Online- händler gemäß § 474 Abs. 2 BGB im Versandhandel mit Verbrauchern ohnehin das Versandrisiko trage.

  • veröffentlicht am 20. Juni 2008

    Seit dem 15. Juni 2008 gelten auf der Internethandelsplattform eBay Versandkostenlimits für Verkäufer.

    Betroffen sind die Kategorien Audio & Hi-Fi, Beauty & Gesundheit, Computer, Filme & DVDs, Foto & Camcorder, Garten, Handy & Organizer, PC- & Videospiele, Sammeln & Seltenes, Software, TV, Video & Elektronik sowie Uhren & Schmuck. Beispielsweise gelten in der Kategorie Audio & Hi-Fi für Kopfhörer nunmehr maximale Versandkosten von 6,00 EUR, in der Kategorie Computer für Festplatten 8,00 EUR und in der Kategorie Uhren & Schmuck für Modeschmuck 5,00 EUR. Weitere Informationen finden Sie bei eBay (Klicken Sie auf diesen Link, der Java-Script verwendet: Versandkosten).

    Damit ist es nicht mehr möglich, Angebote einzustellen, welche die von eBay vorgegebenen Höchstgrenzen für Versandkosten übersteigen. Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt aus einem ganzen Maß- nahmenkatalog eBays, die Handelsplattform eBay für Käufer attraktiver zu machen, indem an die privaten wie gewerblichen Verkäufer (Onlinehändler) höhere Qualitätsanforderungen gestellt werden.
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  • veröffentlicht am 20. Juni 2008

    Seit dem 22. Mai 2008 ist auf der Internethandelsplattform eBay ein neues Bewertungssystem zu beachten.

    Neuerdings können Verkäufer keine Bewertungen mehr über Käufer abgeben (Grund u.a.: Schutz des Käufers vor Rachebewertung) und die einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen über die eBay-Website wurde abgeschafft (Grund u.a.: Schutz des Käufers vor erpresster Rücknahme negativer Bewertung mittels der verbotenen Androhung von Rachebewertung). Wiederholte Bewertungen durch das selbe Mitglied werden mehrfach gezählt. Der Prozentsatz positiver Bewertungen bemisst sich nach den Ergebnissen der zurückliegenden 12 Monate. Neutrale Bewertungen finden in der Statistik nach unserer Bewertung im Ergebnis wie negative Bewertungen Niederschlag. Weitere Informationen finden Sie auf den eBay-Informationsseiten (? Klicken Sie auf diesen Link, der Java-Script verwendet: Bewertungssystem).

    Die insoweit empfindlich benachteiligten eBay-Verkäufer sollen auch geschützt werden, wobei fraglich ist, ob diese Schutzmechanismen im täglichen eBay-Rechtsverkehr greifen:
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