IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. November 2014

    LG Bonn, Urteil vom 24.06.2014, Az. 8 S 23/13
    § 280 BGB, § 823 BGB, § 824 BGB

    Das LG Bonn hat entschieden, dass eine negative eBay-Bewertung, die im Kern eine zutreffende Tatsachenbehauptung enthält, nicht zurückgenommen oder korrigiert werden muss. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 12.11.2014, Az. VIII ZR 42/14
    § 138 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine eBay-Auktion nicht ohne Weiteres vorzeitig abgebrochen werden kann, weil der Verkäufer außerhalb der Plattform einen anderen Käufer für das Produkt gefunden habe, der gewillt sei, mehr als die Preisobergrenze (555,55 EUR) zu zahlen. Im vorliegenden Fall hatte ein Bieter, der mit 1,00 EUR auf die Auktion geboten hatte, bevor sie abgebrochen wurde, Schadensersatz in Höhe von 5.250,00 EUR für die notwendig gewordene, anderweitige Beschaffung eines Pkw gefordert und zugesprochen bekommen. Der Verkäufer hatte argumentiert, es liege auf Seiten des Käufers auf Grund des groben Missverhältnisses zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB vor. Der BGH lehnte dies ab. Zur Pressemitteilung Nr. 164/2014 vom 12.11.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. November 2014

    LG Coburg, Urteil vom 29.04.2014, Az. 21 O 135/13 – rechtskräftig
    § 280 BGB

    Das LG Coburg hat entschieden, dass derjenige, der sich darauf beruft, Opfer einer sog. Phishing-Attacke zu sein, dies auch zu beweisen hat. Im vorliegenden Fall klagte ein eBay-Mitglied erfolgreich auf Zahlung von 16.000 EUR Schadensersatz wegen Nichtlieferung eines Porsches, den es auf eBay ersteigert hatte. Zuvor hatte es eine Bestätigungs-E-Mail über den getätigten Kauf erhalten. Der Beklagte verteidigte sich mit der Behauptung, das Angebot auf eBay sei durch einen Hackingangriff manipuliert worden.

  • veröffentlicht am 12. September 2014

    AG Kerpen, Urteil vom 27.06.2014, Az. 104 C 106/14
    §§ 145 ff BGB; § 1 und 2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen für eBay Kleinanzeigen

    Das AG Kerpen hat entschieden, dass ein Käufer oder Verkäufer, der bei der Anmeldung zum Handel über eBay Kleinanzeigen falsche persönliche Daten angibt, keinen Anspruch auf Erfüllung bei Abschluss einer Transaktion hat. Es komme gar kein wirksamer Vertrag zustande, da ein wesentlicher Vertragsbestandteil – nämlich zwischen welchen Personen ein Vertrag zu Stande komme – fehle. Da bei falschen Daten das Risiko einer Nichterfüllung sehr groß sei und die wahre Identität sehr schwer zu ermitteln sein könne, sei derjenige, der seine Daten richtig angebe, schutzwürdig. Das Gericht zog sogar den Straftatbestand des § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.06.2014, Az. 12 U 51/13
    § 117 BGB, § 145 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass dem Höchstbietenden eines Angebots auf der Handelsplattform eBay Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu gewähren ist, wenn das Angebot ohne Angabe von Gründen vorzeitig beendet wird. Dies gelte auch, wenn der zuvor Höchstbietende von einem anderen Account überboten wurde, wenn es sich bei letzterem um einen Zweitaccount des Verkäufers handele, der den Preis hochtreiben solle. Diese Scheingebote seien nicht zu berücksichtigen. Der Verkäufer hätte den Kaufgegenstand (hier: Auto) dem Höchstbietenden zum bei Abbruch gebotenen Preis übereignen müsse. Tue er dies nicht, sei Schadensersatz wegen Nichterfüllung im Wert des Fahrzeugs zu leisten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. Juni 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Fulda, Urteil vom 09.05.2014, Az. 1 S 19/14
    § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 433 BGB

    Das LG Fulda hat entschieden, dass ein für die berechtigte Beendigung eines eBay-Angebots verantwortlicher Irrtum nachgewiesen werden muss. Die bloße Behauptung eines Irrtums genüge nicht. Vorliegend habe der Verkäufer nicht ausreichend vorgetragen, dass eine von ihm getätigte falsche Angabe tatsächlich versehentlich erfolgt sei. Daher sei der Verkäufer dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Juni 2014

    LG Landshut, Urteil vom 28.05.2014, Az. 42 O 634/14
    § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB

    Das LG Landshut hat entschieden, dass bei einer irrtümlichen Einstellung eines Angebots bei eBay dieses trotz vorhandender Gebote zurückgezogen werden kann. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Mai 2014

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2013, Az. I-22 U 54/13
    § 305b BGB, § 433 BGB, § 158 BGB, § 242 BGB, § 145 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn ein Verkäufer auf der Handelsplattform eBay ein Angebot unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs einstellt. Dies entspreche den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Vertragsschluss und verstoße auch nicht gegen eBay-AGB oder eBay-Grundsätze. Auch ein Vertrauensschutz des Bieters bestehe nicht, wenn auf den Vorbehalt eindeutig hingewiesen werde. Trete der Zwischenverkauf ein, wirke dies als auflösende Bedingung, so dass mit einem Bieter auf eBay kein Kaufvertrag zustande kommt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Neuwied, Urteil vom 08.07.2013, Az. 42 C 430/13
    § 433 Abs. 1 BGB, §§ 280 ff. BGB

    Das AG Neuwied hat entschieden, dass bei einem vorzeitigen Auktionsabbruch auf der Handelsplattform eBay kein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt, wenn ein zuvor festgelegter Mindestpreis nicht erreicht wurde. Bei Nichterreichung des Mindestpreises könne nicht von einem Bindungswillen des Verkäufers ausgegangen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. März 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Köln, Urteil vom 23.01.2014, Az. 137 C 17/13
    § 72 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das AG Köln hat entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Accounts auch für über diesen Account begangene Urheberrechtsverletzungen haftet, wenn er von der konkreten Handlung keine Kenntnis hatte. Wer einer anderen Person bei der Nutzung des Accounts freie Hand lasse (hier: Lebensgefährtin des Beklagten), müsse für deren Handlungen einstehen. Neben der Verpflichtung zur Unterlassung seien auch die Abmahnkosten durch den Accountinhaber zu begleichen. Schadensersatz schulde er jedoch nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
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