IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2016

    BGH, Urteil vom 12.07.2016, Az. XI ZR 564/15
    § 495 BGB, § 355 BGB (Fassung bis zum 10.06.2010), § 242 EGBGB, Art. 245 Nr. 1 (Fassung bis zum 10.06.2010); § 14 Abs. 1 BGB-InfoV, § 14 Abs. 3 und 4, Anlage 2 (Fassung bis zum 10.06.2010)

    Der BGH hat entschieden, dass die Angabe einer Postfachanschrift als Widerrufsanschrift auch nach Einführung des § 14 Abs. 4 BGB-InfoV in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht (Fortführung BGH, Urteil vom 11.04.2002, Az. I ZR 306/99, WM 2002, 1352, 1353 f.) genügt. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Postfachadresse in Widerrufsbelehrung).


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    Oder haben Sie möglicherweise bereits eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen gegebenenfalls noch am gleichen Tag.


  • veröffentlicht am 14. Juli 2016

    AG Bonn, Urteil vom 08.07.2015, Az. 103 C 173/14
    § 812 Abs. 1, S. 1, 1. Alt BGB, § 355 BGB, § 357 BGB, § 312 g BGB, § 312 b BGB, § 13 BGB

    Das AG Bonn hat entschieden, dass die Rechnungsstellung an eine Geschäftsadresse bei einem Fernabsatzvertrag nicht zwingend eine unternehmerische Tätigkeit des Kunden impliziert. Vorliegend sprächen alle weiteren Indizien für eine Verbrauchereigenschaft. Die streitgegenständliche Alarmanlage sei auf Grund einer Telefonmarketing-Aktion an die private Rufnummer der Klägers bestellt und an seinem privaten Wohnsitz ausgeliefert und angeschlossen worden. Unter diesen Umständen genüge eine Rechnungsstellung an die Geschäftsadresse nicht zur Annahme einer Unternehmereigenschaft, welche ein Widerrufsrecht ausschließen würde. Zum Volltext der Entscheidung hier (AG Bonn – Widerrufsbelehrung und Verbrauchereigenschaft).


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    Wissen Sie nicht, wie Sie diese Belehrung formulieren müssen? Oder haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgeben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit den Problemen des Onlinehandels bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.


  • veröffentlicht am 11. Juli 2016

    BGH, Urteil vom 07.07.2016, Az.  I ZR 30/15
    BGH, Urteil vom 07.07.2016, Az. I ZR 68/15

    § 312b Abs. 1 S.1 BGB a.F., § 312d Abs. 1 S.1 BGB a.F., § 355 BGB a.F. 

    Der BGH hat entschieden, dass ein per E-Mail oder telefonisch geschlossener Grundstücksmaklervertrag vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden kann. Die jeweiligen Beklagten konnten in den vorliegenden Verfahren die Maklerverträge noch im Prozess widerrufen, weil sie nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt worden waren. Zur Pressemitteilung des BGH hier (BGH – Widerruf bei telefonisch geschlossenem Maklervertrag).


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    Benötigen Sie Beratung zur Honorarforderung eines Immobilienmaklers, die Sie für nicht berechtigt erachten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.


  • veröffentlicht am 23. September 2014

    AG Köln, Urteil vom 28.04.2014, Az. 142 C 354/13
    § 312j Abs. 3 BGB

    Das AG Köln hat entschieden, dass die Beschriftung eines Bestell-Buttons im Internet mit der Formulierung „Bestellen und Kaufen“ nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und damit kein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Das Gesetz sehe vor, dass eine Schaltfläche im Internet, die eine verbindliche Bestellung eines Verbrauchers auslösen soll, mit der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer „entsprechenden eindeutigen Formulierung“ beschriftet sein müsse. Das Wort „Kaufen“ sei jedoch nach Auffassung des AG Köln keine solche eindeutige Formulierung, da dadurch die Verbindlichkeit und Zahlungspflicht nicht eindeutig genug vermittelt werde. Es gebe immerhin Käufe (z.B. Kauf auf Probe), die noch keine Zahlungspflicht auslösen würden. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Auffassung durchsetzen wird oder auf den Einzelfall beschränkt bleibt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. September 2014

    OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14
    § 4 Nr. 11 UWG; § 312g Abs. 2 BGB; Art. 248 § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass in dem Angebot eines Onlineshops die wesentlichen Merkmale der dort vertriebenen Waren angegeben werden müssen. Dies habe unmittelbar vor Aufgabe der Bestellung in der Bestellungsübersicht (noch einmal) zu erfolgen. Welche Merkmale als „wesentlich“ einzustufen seien, hänge vom Einzelfall ab. Vorliegend seien bei Sonnenschirmen zum Beispiel das Material des Gestells, der Stoff und das Gewicht als wesentlich zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. März 2014

    AG Trier, Urteil vom 12.03.2014, Az. 31 C 422/13
    § 812 BGB, § 818 BGB

    Das AG Trier hat entschieden, dass eine Verkäuferin, die eine gebrauchte Hose über das Internet versteigerte, versehentlich zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen muss. Vorliegend hatte die Käuferin, die den Kaufpreis von 9,50 EUR auf 10,00 EUR aufrunden wollte, durch einen Lesefehler der Bank versehentlich 1.000,00 EUR überwiesen. Auf den Versuch der Verkäuferin, sich über einen möglichen Fehler zu vergewissern, antwortete die Käuferin unaufmerksam „passt schon so“, woraufhin die Verkäuferin den unerwarteten Geldsegen zur Anschaffung verschiedener Güter nutzte. Dies habe sie nach Auffassung des Gerichts nicht tun dürfen. Da unklar war, inwieweit durch die Ausgaben Entreicherung eingetreten war, einigten die Parteien sich auf die Rückzahlung des ungefähr hälftigen Betrages. Da hat der Verkäuferin die Rückfrage leider auch nicht geholfen. Zur Pressemitteilung des AG Trier:

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  • veröffentlicht am 23. April 2013

    LG Detmold, Urteil vom 07.03.2012, Az. 10 S 152/11
    §§ 305 ff BGB, § 433 BGB

    Das LG Detmold hat entschieden, dass die Bestellung in einem Onlineshop nicht gleichbedeutend mit dem Zustandekommen eines Kaufvertrags ist. Insbesondere, wenn versehentlich eine Ware mit einem falschen (zu niedrigen) Preis ausgezeichnet wurde, kann der Shopbetreiber dies – die richtigen AGB vorausgesetzt – noch korrigieren. Vorliegend hatte ein Kunde ein hochwertiges Elektrofahrrad für einen Preis von 280,00 EUR (normal: 2.500,00 EUR) bestellt. Laut vereinbarter AGB war festgelegt, dass ein Kunde nach Bestellung „automatisch eine elektronische Empfangsbestätigung erhalte, die lediglich den Eingang der Bestellung dokumentiere, jedoch keine Annahme des Antrages darstelle“. Nach Versand dieser Empfangsmail teilte der Händler dem Kunden mit, dass ein Vertrag nicht zustande komme, da das Rad zu dem Preis versehentlich eingestellt wurde. Die Klage des Kunden auf Übereignung des Rades oder hilfsweise Schadensersatz scheiterte in zwei Instanzen, weil auch das jeweilige Gericht in der Empfangsbestätigung keinen Vertrag erkennen konnte.

  • veröffentlicht am 5. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Onlinehandel mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Saatgut, die als „ökologisch“ oder „biologisch“ gekennzeichnet sind („Bio-Produkte“, vgl. Art. 1 Abs. 2 EU-VO 834/2007), ist nur dann zulässig, wenn zuvor eine Zertifizierung bei einer Öko-Kontrollstelle (vgl. hier) erfolgt ist. Gemäß Art. 28 Abs. 1 EU-VO 834/2007 muss jeder Unternehmer, der Bio-Produkte erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in den Verkehr bringt, vor dem Inverkehrbringen der Bioprodukte seine Tätigkeit den Behörden des Mitgliedstaates, in dem er seine Tätigkeit ausübt, mitteilen und sich dem Kontrollsystem unterstellen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. September 2012

    LG Essen, Versäumnisurteil vom 31.05.2012, Az. 44 O 77/10
    § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Essen hat entschieden, dass eine ungarische Fluggesellschaft, die im Internet Flugbuchungen (zunächst) in deutscher Sprache anbietet, nicht die wesentlichen Vertragsunterlagen (Buchungsbestätigung, Fluginformation) ohne Ankündigung in englischer Sprache übergeben darf. Werde eine Buchung in deutscher Sprache angeboten, habe die Gesellschaft dem buchenden Kunden auch alle nachfolgenden Informationen in deutscher Sprache zur Ver­fügung zu stellen, wenn sie dem Kunden nicht vor der Buchung mitteile, dass mit einer Buchungsbestätigung und weiteren Fluginformationen nur noch in einer anderen Sprache gerechnet werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. September 2012

    EuGH, Urteil vom 06.09.2012, Az. C-190/11
    Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 44/2001

    Der EuGH hat entschieden, dass ein Verbraucher den in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Gewerbetreibenden (hier: ein Autohändler aus Hamburg) auch dann vor seinem Heimatgericht, also am Wohnort des Verbrauchers verklagen kann, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wurde (sondern, wie hier, vor Ort in Hamburg). Notwendig ist allein, dass (1) der Gewerbetreibende seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Mitgliedsstaat des Verbrauchers ausübt oder sie auf irgendeinem Wege auf diesen Mitgliedsstaat ausrichtet (hier: Ausrichtung der Verkaufswebsite auf den jeweiligen EU-Staat) und (2) der streitige Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Die derzeitige europäische Regelung verlange nicht, dass der Verbraucher die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung in seinem Wohnsitzland vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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