Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Handtaschen können wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt seinveröffentlicht am 20. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.06.2015, Az. 6 U 73/14
§ 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine (Damen-)Handtasche auch dann wettbewerbsrechtlich vor Nachahmungen geschützt sein kann, wenn sich die erforderliche Eigenart lediglich aus einer Kombination von vorbekannten Merkmalen mit einer bestimmten Art der Faltbarkeit ergibt. Durch eine große Bekanntheit könne die Eigenart der Handtasche zudem gesteigert sein. Eine Nachahmung in sämtlichen prägenden Merkmalen könne dann – auch wenn keine Herkunftstäuschung vorliege – eine Unlauterkeit begründen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schutzbereich eines farbigen Stoffmustersveröffentlicht am 25. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.05.2015, Az. 11 U 104/14
Art. 10 GVV; § 7 UrhG, § 97 UrhG; § 4 Nr. 9 UWG; § 139 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein als Geschmacksmuster eingetragenes farbiges Stoffmuster nicht in unlauterer Weise nachgeahmt wird, wenn zwar das Muster, jedoch nicht die Farbe von einem Mitbewerber übernommen wird. Die Verwendung anderer Farben könne zu einem abweichenden Gesamteindruck führen, wodurch eine Verletzung des Geschmacksmusters nicht gegeben sei. Für einen Anspruch wegen wettbewerbswidriger Nachahmung fehle es vorliegend an einer vermeidbaren Herkunftstäuschung. Ob überhaupt wettbewerbliche Eigenart gegeben sei, sei darüber hinaus zweifelhaft. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Vollstreckbare notarielle Unterlassungserklärung ersetzt nicht ohne Weiteres eine strafbewehrte Unterlassungserklärungveröffentlicht am 14. April 2015
OLG Köln, Urteil vom 10.04.2015, Az. 6 U 149/14 – nicht rechtskräftig
§ 12 Abs. 1 UWG, § 890 Abs. 2 ZPODas OLG Köln hat entschieden, dass die Abgabe einer vollstreckbaren notariellen Unterlassungserklärung als Antwort auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung allein nicht ausreicht, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen. Notwendig sei vielmehr weiterhin die Zustellung eines Androhungsbeschlusses nach § 890 Abs. 2 ZPO. Der Senat hat allerdings auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Geschmacksmusterverletzung bei nur minimaler Abweichung eines funktionalen Bestandteilsveröffentlicht am 20. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.09.2014, Az. 6 U 58/14
Art. 4 EGV 40/94, Art. 5 EGV 40/94, Art. 10 EGV 40/94, Art. 19 EGV 40/94Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei Geschmacksmustern in einem Bereich mit hoher Musterdichte und geringem Schutzumfang (hier: Sportbrillen) auch bei abweichenden Gestaltungen Verletzungen in Betracht kommen, wenn sich die Abweichungen auf einen lediglich funktionalen Bestandteil (Schweißbremse) beschränken und ansonsten minimal sind. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Zum Argument der Rechtsmissbräuchlichkeit bei ergebnisorientierter Auswahl eines Gerichts / Der Designschutz bei Ersatzteilenveröffentlicht am 13. März 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2014, Az. 2 U 46/14 – nicht rechtskräftig
Art. 5 Nr. 3 EuGVVO, Art. 27 EuGGV, Art. 28 EuGGV, Art. 95 GGVDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass kein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt, wenn der Kläger nicht ein Gericht anruft, dessen für sein Rechtsanliegen grundsätzlich abschlägige Positionen er bereits kennt. Eröffne das Gesetz einer Partei im Ansatz diese Wahlmöglichkeit, dürfe sie sie auch ausüben. Die Anrufung eines Gerichts in beiderseitiger Kenntnis einer abweichenden anderweitigen gerichtlichen Beurteilung macht jene durch Vermeidung nicht ungeschehen, sondern bietet die Chance oder das Risiko für die Klägerin, dass deshalb alsbald eine höchstrichterliche Klärung herbeigeführt wird und werden müsse (§ 543 ZPO). Der BGH habe die bewusste Wahl unterschiedlicher Gerichtsstränge zur Klärung der nämlichen Frage im einerseits Verfügungs-, andererseits Hauptsacheverfahren nicht als Moment der Rechtsmissbräuchlichkeit angesehen. Im Übrigen erläuterte der Senat (abschlägig) die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit in Bezug auf die parallele Geltendmachung von diversen geschmacksmusterrechtlichen Ansprüchen im In- und Ausland. Gegen die Entscheidung wurde beim BGH Revision eingelegt (Az. I ZR 226/14). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Braunschweig: Die anwaltliche Versicherung des Vorliegens einer mündlichen Prozessvollmacht genügt im Verfahren der einstweiligen Verfügungveröffentlicht am 3. März 2015
LG Braunschweig, Urteil vom 03.04.2014, Az. 22 O 904/13
§ 929 Abs. 2 ZPO, § 80 ZPO, § 88 Abs. 1 ZPO, § 178 Abs. 1 ZPODas LG Braunschweig hat entschieden, dass die Wirksamkeit der Vertretung des Verfügungsbeklagten durch einen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung durch anwaltliche Versicherung, dass eine mündlich erteilte Prozessvollmacht des Beklagten vorliege, nachgewiesen ist. Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht sei nicht erforderlich. Im vorliegenden Fall sei die einstweilige Verfügung allerdings deshalb aufzuheben, weil diese nicht an als solche erkennbare Geschäftsräume des Beklagten zugestellt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schutzumfang eines Designs bei hoher Musterdichteveröffentlicht am 15. Dezember 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.11.2014, Az. 6 W 96/14
§ 38 Abs. 2 DesignG; § 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Schutzumfang eines Designs grundsätzlich gering ist, wenn nur ein geringer Gestaltungsspielraum besteht (hier: Schutzblech für Fahrradsattel). Er könne sich jedoch erweitern, wenn das Design vom bereits bekannten Formenschatz einen größeren – als zur Begründung der Eigenart erforderlichen – Abstand halte. Dies sei im entschiedenen Fall jedoch nicht zu bejahen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Zu den Voraussetzungen der Unlauterkeit einer Nachahmung im Bereich Wohnmöbelveröffentlicht am 28. Oktober 2014
OLG Köln, Urteil vom 18.07.2014, Az. 6 U 4/14
§ 4 Nr. 9 a) UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine unlautere Nachahmung im Bereich Wohnmöbel (hier: Stühle) nicht gegeben ist, wenn bei nur schwacher wettbewerblicher Eigenart des Ausgangsmodells lediglich ein geringer Grad der Nachahmung vorliegt. Bei Wohnmöbeln gebe es einen vergleichsweise engen Gestaltungsspielraum, so dass zwar einerseits keine hohen Anforderungen an die Individualität einer Gestaltung gestellt werden müssten, andererseits aber der Schutzumfang einer solchen Gestaltung dementsprechend eng zu bestimmen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Zum gerichtlichen Beweis der Eigenart eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustersveröffentlicht am 8. Oktober 2014
EuGH, Urteil vom 19.06.2014, Az. C-345/13
Art. 6 und 85 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002
Der EuGH hat entschieden, dass ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster als rechtsgültig anzusehen ist, wenn der Inhaber angibt, inwieweit das Muster Eigenart aufweist. Dafür müssten – ohne Nachweispflicht – die Elemente benannt werden, die Eigenart verleihen. Die Prüfung der Eigenart erfolge durch Vergleich des Musters mit anderen, der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Geschmacksmustern. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Düsseldorf: Wenn die Berechtigungsanfrage zu einer (unberechtigten) Abmahnung wirdveröffentlicht am 28. August 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2014, Az. I-2 U 90/13
§ 823 Abs. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass einem zu Unrecht wegen einer Schutzrechtsverletzung Abgemahnten Schadensersatz in Form der ihm zur Abwehr entstandenen Rechtsanwaltskosten zusteht. Dies gelte auch, wenn die Abmahnung als „Berechtigungsanfrage“ – die einen solchen Anspruch nicht auslöst – bezeichnet sei. Entscheidend sei, dass vorliegend inhaltlich ernsthaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert worden sei und eine vorformulierte Erklärung beigelegen habe. Daher habe es sich um eine – im Ergebnis unberechtigte – Schutzrechtsverwarnung gehandelt. Zum Volltext der Entscheidung: