Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Gestaltungsspielraum und Musterdichte bei eingetragenen Designsveröffentlicht am 8. August 2014
OLG Frankfurt a.M., Teilurteil vom 26.06.2014, Az. 6 U 17/13
§ 2 GeschmMG 2004, § 38 GeschmMG 2004Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Möbelgriff der Beklagten die Rechte des Klägers an einem eingetragenen Design verletzte. Dazu stellte das Gericht zunächst fest, dass für Möbelgriffe ein weiter Gestaltungsspielraum bestehe, da dem Gestalter technisch wenige Grenzen auferlägen. Durch die hohe Musterdichte durch bereits vorhandene Gestaltungen in diesem Bereich könne die Gestaltungsfreiheit jedoch eingeengt sein, da unter den verschiedenen Designs nur geringe Abstände vorhanden seien. Vorliegend wurde eine Verletzung des Klagemusters bejaht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Für bestimmte Damenschuh-Modelle kann ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz bestehenveröffentlicht am 21. Mai 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.04.2014, Az. 6 U 276/12
§ 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass für Schuhe ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz bestehen kann, wenn sich das jeweilige Modell aus der Masse vergleichbarer Produkte heraushebt. Vorliegend wurde dies für Damenpumps mit Plateausohle und einer stubsnasenförmigen Schuhspitze bejaht. Ein solches Modell besitze wettbewerbliche Eigenart und es liege bei fast identischer Übernahme der Merkmale eine Herkunftstäuschung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zu den Erfordernissen eines designrechtlichen Schutzes für ein Reifenprofilveröffentlicht am 14. Mai 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.03.2014, Az. 6 U 254/12
§ 1 aF GeschmMG; § 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein bestimmtes Reifenprofil dem designrechtlichen (früher: geschmacksmusterrechtlichen) Schutz unterfallen und auch wettbewerbsrechtlich vor Nachahmungen geschützt sein kann. Dafür müsse das Profil einen Grad an Eigentümlichkeit bzw. besonders charakteristische Merkmale aufweisen, denen eine schöpferische Tätigkeit zu Grunde liege, die über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets hinausgehe. Im vorliegenden Falle sei dies zu verneinen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum nebeneinander bestehenden Schutz aus Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht für einen Thermobecherveröffentlicht am 25. Februar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.06.2013, Az. 6 U 108/12
Art. 10 Abs. 1 EGV 6/2002; § 4 Nr. 9 Buchst. a UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei einem Erzeugnis sowohl geschmacksmusterrechtlicher Schutz als auch wettbewerbsrechtlicher Schutz zugleich bestehen kann. Dabei komme es für den Schutz als Geschmacksmuster im Wesentlichen auf die hinterlegte Abbildung an. Sei diese schwarz-weiß, seien nicht zwangsläufig unterschiedliche farbliche Gestaltungen mit erfasst. Die wettbewerbliche Eigenart sei nur insoweit von Bedeutung, als dass konkurrierende Erzeugnisse gerade die Merkmale, die die wettbewerbliche Eigenart ausmachten, auch aufwiesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dortmund: Bei ähnlicher Grundform, aber erheblichen Unterschieden der Einzelmerkmale besteht keine unlautere Leistungsübernahme einer Handtascheveröffentlicht am 11. Februar 2014
LG Dortmund, Urteil vom 17.01.2014, Az. 3 O 204/13 § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 9a UWG, § 4 Nr. 9b UWG
Das LG Dortmund hat entschieden, dass der Vertrieb einer Handtasche keine unlautere Leistungsübernahme eines bereits vorhandenen Produkts darstellt, wenn zwar die Grundform und die Funktionsweise (faltbar) ähnlich sind, aber in den Einzelmerkmalen erhebliche Unterschiede bestehen. Die Tasche der Klägerin erwecke einen eleganten Eindruck, während die der Beklagten eher sportiv-flexibel wirke. Da eine Nachahmung schon nicht vorliege, könne eine Herkunftstäuschung ebenfalls ausgeschlossen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Abmahnung einer Gebrauchs- oder Geschmacksmusterverletzung rechtfertigt nicht per se die Ansetzung einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr / Zur Bemessung des Streitwertsveröffentlicht am 9. Januar 2014
BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. X ZR 171/12
§ 3 ZPO, § 14 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 1 RVG, Nr. 2300 VV RVGDer BGH hat entschieden, dass die Abmahnung einer Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterverletzung per se nicht die Annahme rechtfertigt, es handele sich um eine umfangreiche oder schwierige anwaltliche Tätigkeit. Dies gelte insbesondere dann, wenn weder die Schutzfähigkeit in Ansehung des Standes der Technik bzw. vorbekannter Gestaltungen zu beurteilen sei noch im Zusammenhang mit der geltend gemachten Verletzung aufwendige oder komplexe Prüfungen erforderlich seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Zum geschmacksmusterrechtlichen Schutz eines Webdesignsveröffentlicht am 6. Dezember 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2013, Az. 12 O 381/10 U.
Art. 89 Abs. 1 lit. d) GGV; § 42 Abs. 2 GeschmMG, § 38 GeschmMGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass einem Webdesign grundsätzlich geschmacksmusterrechtlicher Schutz, auch im Rahmen eines nicht eingetragenen Geschmacksmusters, zustehen kann, wenn es die erforderliche Eigenart aufweist. Der Schutzbereich sei jedoch eng zu fassen. Weise ein weiteres Webdesign zwar mehrere ähnliche Elemente auf, erwecke aber einen anderen Gesamteindruck, sei nicht von einer Verletzung des Klagemusters auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Der Geschäftsführer einer GmbH haftet bei Schutzrechtsverletzungen von Angestellten nicht automatisch neben der GmbHveröffentlicht am 26. November 2013
KG Berlin, Urteil vom 25.02.2013, Az. 24 U 58/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 13 UrhG, § 16 UrhG, § 19?a UrhG, § 72 Abs.1, Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1 UrhGDas KG Berlin hat entschieden, dass es keinen Rechtssatz des Inhalts gibt, dass der Geschäftsführer einer GmbH oder einer sonstigen Gesellschaft für die im Rahmen der Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaft begangenen und dieser zuzurechnenden Schutzrechtsverletzungen stets auch ohne Feststellung einer persönlichen Verantwortlichkeit als Täter auf Schadensersatz haftet. Ein solcher Rechtssatz sei in der Rechtsprechung des BGH gerade nicht anerkannt. Zitat:
- BGH: Paradigmenwechsel – Der BGH senkt die Anforderungen an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunstveröffentlicht am 13. November 2013
BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 143/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhGDer BGH hat seine bisherige Rechtsprechung, nach der an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst in Ansehung der bereits bestehenden Möglichkeit eines Geschmacksmusterschutzes besonders hohe Anforderungen gestellt werden, aufgegeben. Nunmehr soll die „kleine Münze“ des Urheberrechtsschutzes auch für solche Werke gelten, so dass an Werke der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an Werke der zweckfreien Kunst. Zur Pressemitteilung des BGH vom 13.11.2013: (mehr …)
- OLG Köln: Zu den Voraussetzungen, unter denen trotz eines vorhandenen Unterlassungstitels eine (weitere) einstweilige Verfügung beantragt werden kannveröffentlicht am 9. September 2013
OLG Köln, Urteil vom 24.08.2012, Az. 6 U 72/12
Art. 25 GGV, Art. 90 GGV, § 12 Abs. 1 UWGDas OLG Köln hat zu den Gründen entschieden, unter denen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung trotz eines vorhandenen Unterlassungstitels ein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Dies soll nach Auffassung des Senats dann der Fall sein, wenn der ursprüngliche Titel auslegungsfähig ist und ernsthafte Zweifel bestehen, ob die nunmehr beanstandete Verletzungshandlung einen Titelverstoß darstellt. In einem solchen Fall habe der Antragsteller wegen der Unsicherheit über die Festsetzung eines Ordnungsmittels im Hinblick auf die vergleichsweise lange Zeit, die die Entscheidung über einen Vollstreckungsantrag gemäß § 890 ZPO in Anspruch nehme, ein schutzwürdiges Interesse an der zeitnahen Unterbindung von (weiteren) Verstößen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)