Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BMJ: Bundestag beschließt Gesetzesentwurf für neues Patentgesetzveröffentlicht am 31. Mai 2009
Nach einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums hat der Deutsche Bundestag am 28.05.2009 einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen (Entwurf). Das Gesetz soll Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof in Patent- und Markensachen vereinfachen. Im Arbeitnehmererfindungsrecht werden dem Vernehmen nach Verfahrensregelungen modernisiert und überflüssige oder unzweckmäßige Regelungen aufgehoben. Zukünftig soll eine „Inanspruchnahmefiktion“ gelten: Arbeitnehmererfindungen gehen dann vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Erfindung nicht vorher freigibt.“In der Sache bleibt es aber bei dem bewährten Interessenausgleich: Der Arbeitgeber hat grundsätzlich einen Anspruch auf Diensterfindungen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält dafür im Gegenzug einen Vergütungsanspruch“, erklärte Zypries. Als weiterer Kern des neuen Gesetzes gilt die Verbesserung beim sog. Nichtigkeitsverfahren. In erster Instanz (BPatG) müsse das Gericht die Parteien auf die entscheidungserheblichen Apsekte hinweisen, soweit die Parteien diese noch nicht ausreichend bearbeitet hätten (Pressemitteilung BMJ).
- RVG: Bald keine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr mehr (§ 15a RVG)veröffentlicht am 7. Mai 2009
Der Bundestag hat in seinem Gesetzesbeschluss vom 17.12.2008/22.04.2009 nunmehr die Verfahrensweise bei der Anrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz klar gestellt. Diese wird in dem neuen § 15 a RVG geregelt werden (JavaScript-Links: BT-Gesetzentwurf, BT-Bericht). Bislang war nach einer Entscheidung des BGH (VIII ZR 86/06 vom 07.03.2007) die Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr so zu bewerkstelligen, dass die Verfahrensgebühr nur zur Hälfte entstand, sofern eine außergerichtliche Tätigkeit vorausgegangen war. Dies führte immer wieder zu Problemen in Kostenfestsetzungsverfahren , da geprüft werden musste, ob eine außergerichtliche Tätigkeit, deren Kosten nicht im Festsetzungsverfahren berücksichtigt werden, stattgefunden hat. Nach der Neuregelung soll eine gerichtliche Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren immer in voller Höhe festgesetzt werden können. Im Verhältnis zum Mandanten darf der Rechtsanwalt selbstverständlich insgesamt nicht mehr als den um die Anrechnung verminderten Gesamtbetrag der Gebühren fordern. Die neue Regelung soll sofort nach Verkündung in Kraft treten.
Zu diesem Thema finden Sie bei uns folgende Urteile:
BGH, Beschluss vom 02.09.2009, Az. II ZB 35/07 (Link: BGH)
AG Wesel, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 27 C 125/07 (Link: AG Wesel)
AG Bruchsal, Beschluss vom 17.08.2009, Az. 2 C 156/09 (Link: AG Bruchsal)
LG Berlin, Beschluss vom 05.08.2009, Az. 82 T 453/09 (Link: LG Berlin)
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2009, Az. 8 W 339/09 (Link: OLG Stuttgart)
OLG Celle, Beschluss vom 26.08.2009, Az. 2 W 240/09 (Link: OLG Celle) - Das Ende der Abofalleveröffentlicht am 8. April 2009
Mehr oder weniger unbemerkt schleicht sich mit dem Gesetzesentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen (Link: Entwurf) das mögliche Ende der Abofallen ein. Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 wird nach dem Entwurf wie folgt geändert:
Art. 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
…
2. § 312d wird wie folgt geändert:
…
„( 3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.“Was bedeutet dies? (mehr …)