Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Gewinnversprechen von über 13.000 EUR kann eingeklagt werdenveröffentlicht am 24. Mai 2010
OLG Köln, Beschluss vom 18.03.2010, AZ. 21 U 2/10
§ 661a BGBDas OLG Köln hat per Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass die massenhaft in den Postkästen der Verbraucher landenden Gewinnspielnachrichten (im Folgenden auch nur „Mitteilung“ oder „Zusendung“ genannt) eine Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB darstellen und der Versender daher verpflichtet ist, den zugesagten Gewinn, hier in Höhe von 13.340,00 EUR, an den Kläger auszuzahlen. Das Landgericht habe bei der Frage, ob die Zusendung eines Unternehmens an einen Verbraucher als Gewinnzusage oder vergleichbare Mitteilung im Sinne des § 661a BGB aufzufassen sei, zutreffend nicht nur auf deren Inhalt, sondern auch auf die äußere Gestaltung abgestellt. (mehr …)
- Glücksspiel: Bei Liberalisierung des Glückspielrechts besteht ein Marktpotential von bis zu 3,7 Mrd. EURveröffentlicht am 20. Mai 2010
Nach einem von drei Szenarien der Goldmedia GmbH ist, soweit der Glücksspielmarkt „sehr umfangreich geöffnet“ – sprich: liberalisiert – wird, ein Plus im regulierten Gesamtmarkt von 3,7 Mrd. Euro gegenüber 2009 zu erwarten. In diesem Szenario – in etwa mit der aktuellen Situation in Großbritannien vergleichbar – wird von einer freieren Konzessionierung im Sportwettenbereich und einer Erlaubnis für Online-Vertrieb von Casino-Produkten und privaten Angeboten von Online-Casinospiel ausgegangen. Goldmedia warnt, dass die gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen den Markt im rechtsgrauen Raum stärken und den Schwarzhandel fördern. „Durch die restriktiven Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages aus dem Jahr 2008 entwickeln sich große Teile des deutschen Glücksspielmarktes unkontrolliert und werden von ausländischen Anbietern abgeschöpft.“ Die Studie kommt just zu dem Zeitpunkt auf den Markt, in dem über die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) verhandelt wird. Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz führt etwa seit April 2010 eine umfangreiche Anhörung zum Thema „Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland“ durch. Für den heutigen und morgigen Tag (20./21.05.2010) ist eine mündliche Anhörung vorgesehen.
- LG Hamburg: FC Bayern München darf nicht für Anbieter unerlaubten Glückspiels Bandenwerbung betreibenveröffentlicht am 9. Mai 2010
LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2010, Az. 406 O 43/09
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; §§ 4, 4 Abs. 4, 5 Abs. 4 GlüStVDas LG Hamburg hat entschieden, dass es dem FC Bayern München u.a. verboten ist, auf Fußball-Sportveranstaltungen mit Bandenwerbung für den Glücksspielanbieter f..-b..com zu werben und/oder werben zu lassen, insbesondere wie nachstehend abgebildet … solange auf der Domain b…com erlaubnispflichtige Glücksspiele, insbesondere Spielbank-Glücksspiele, in Deutschland ohne das Vorliegen der erforderlichen Erlaubnis angeboten werden. (mehr …)
- LG Düsseldorf: 950.000 EUR Streitwert bei Wettbewerbsverstoß durch verbotenes Glücksspiel und zur Rechtmäßigkeit des Glücksspielverbotsveröffentlicht am 5. März 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2009, Az. 12 O 554/08
§§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 11; 8 Abs. 1 UWG; §§ 4 Abs. 4, 5 Abs. 4 GlüStVDas LG Düsseldorf hat es einem Anbieter von Wettdienstleistungen untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs selbst oder durch Dritte über das Internet in Deutschland befindlichen Personen die Möglichkeit anzubieten oder zu verschaffen, entgeltliche Sportwetten zu festen Gewinnquoten einzugehen oder abzuschließen und/oder über das Internet in Deutschland entgeltliche Sportwetten zu festen Gewinnquoten zu bewerben und/oder bewerben zu lassen. Dem Verfahren wurde ein Streitwert von 950.000 EUR zu Grunde gelegt. (mehr …)
- BGH: Bei Gewinnspielwerbung im Fernsehen kann für die Teilnahmebedingungen auf Teilnahmekarten verwiesen werdenveröffentlicht am 21. Dezember 2009
BGH, Urteil vom 09.07.2009, Az. I ZR 64/07
§§ 3; 4 Nr. 5 UWGDer BGH hat entschieden, dass eine Fernsehwerbung für ein Gewinnspiel mit dem Hinweis „Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich“ die in § 4 Nr. 5 UWG vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Teilnahme an einem Gewinnspiel zu informieren, erfüllt, weil der Verbraucher gewohnt sei, auf den Teilnahmekarten auch die Teilnahmebedingungen zu finden. Die Antragsgegnerin hatte mit der Aussage geworben: „Jetzt mit G…. Tickets für die FIFA-WM 2006 gewinnen und dazu ein gratis Rasiergel. Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich.“ (mehr …)
- OLG Oldenburg: „Denken Sie daran … vor dem Urlaub LOTTO zu spielen“ ist verbotene Glücksspielwerbungveröffentlicht am 13. Dezember 2009
OLG Oldenburg, Urteil vom 18.09.2008, Az. 1 W 66/08
§§ 3; 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1, Abs. 3 GlüStVDas OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Anzeigentext „Denken Sie daran … vor dem Urlaub LOTTO zu spielen“ einen Verstoß gegen den Glücksspiel staatsvertrag darstellt. Der beanstandete Anzeigentext enthalte Werbung mit Aufforderungscharakter (vgl. § 5 Abs. 1 GlüStV). Die entsprechende Internetanzeige sei nach § 5 Abs. 3 GlüStV verboten. In beiden beanstandeten Fällen würden zudem gesetzliche Vorschriften verletzt, die dazu bestimmt seien, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Die Wertung der Unlauterkeit des Verhaltens der Verfügungsbeklagten folge danach aus den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG. (mehr …)
- LG Hamburg: Ein abmahnender Verband handelt selbst wettbewerbswidrig, wenn er Rechtsverstöße bei Mitgliedern duldetveröffentlicht am 10. Dezember 2009
LG Hamburg, Urteil vom 22.10.2009, Az. 327 O 144/09
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Verband, der Nicht-Verbandsmitglieder (hier: wegen Verstoß gegen das Glücksspielrecht) kostenpflichtig abmahnt, rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG handelt, wenn er nicht zugleich gleichartige Wettbewerbsverstöße bei den eigenen Mitgliedern abmahnt und dies vielmehr planmäßig duldet. Hierin liege eine Diskriminierung, die der Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen entgegenstehe. (mehr …)
- Kippt das Land Schleswig-Holstein den Glückspielstaatsvertrag?veröffentlicht am 23. November 2009
Rettet das Land Schleswig-Holstein die privaten Glücksspielanbieter? Im Koalitionsvertrag der neuen CDU/FDP-Regierung („Koalition des Aufbruchs“) für die 17. Legislaturperiode findet sich auf S. 6 unter der Überschrift „Glücksspielstaatsvertrag“ die überraschende wie verheißungsvolle Vorgabe: „Schleswig-Holstein kündigt den Glücksspielstaatsvertrag und drängt auf eine bundeseinheitliche Änderung der bestehenden Rechtslage mit dem Ziel, das bestehende staatliche Glücksspielmonopol zu beenden. Sollte es keine bundeseinheitliche Regelung geben, werden CDU und FDP die Einführung eines eigenen Konzessionsmodells in Schleswig-Holstein prüfen. Wir werden die Spielbanken aus der HSH Nordbank herauslösen und privatisieren.„
- LG Köln: Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 EUR wegen verbotener Werbung für Glückspielveröffentlicht am 23. November 2009
LG Köln, Beschluss vom 08.10.2009, Az. 31 O 605/04 SH II
§§ 3, 4 UWG; 5, 6 GlüStVDas LG Köln hat in einem Fall, in dem wiederholt gegen eine einstweilige Verfügung wegen verbotenen Glücksspiels verstoßen wurde, ein schon empfindliches Ordnungsgeld verhängt. Nachdem die Kammer bereits mit Beschluss vom 19.03.2008 (Az. 31 O 605/04 SH I) ein Ordnungsgeld in Höhe von 30.000,00 EUR gegen die Schuldnerin und ihren Geschäftsführer als Gesamt- schuldner und in Höhe von 120.000,00 EUR gegen die Schuldnerin wegen Verstoßes zwischen dem 24.09.2006 und dem 12.11.2007 gegen das Unterlassungsgebot aus dem Urteil der Kammer (Az. 31 O 605/04) festgesetzt hatte, erging nunmehr ein Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 EUR. (mehr …)
- BayVGH: Erfolg für 9Live – Auferlegte Einschränkung von Gewinnspielsendungen teilweise unzulässigveröffentlicht am 3. November 2009
BayVGH, Urteil vom 28.10.2009, Az. 7 N 09.1377
§§ 8a; 46 Abs. 1 Satz 1; 58 Abs. 4 RStVDer Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass mehrere Regelungen der Gewinnspielsatzung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) teilweise unwirksam sind. Der BayVGH gab damit einem Normenkontrollantrag des Medienunternehmens 9Live teilweise statt, das einen bundesweit im Fernsehen zu empfangenden Gewinnspielsender betreibt. (mehr …)