Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Google schuldet keinen Schadensersatz für „Autocomplete“-Kombination mit „Scientology“ und „Betrug“veröffentlicht am 9. April 2014
OLG Köln, Urteil vom 08.04.2014, Az. 15 U 199/11
§ 823 BGB; § 1004 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches in den Google-Ergebnissen im Rahmen einer „Autocomplete“-Voranzeige mit den Begriffen „Scientology“ und „Betrug“ in Verbindung gebracht wird, nicht ohne Weiteres einen Schadensersatzanspruch für die darin liegende Persönlichkeitsverletzung besitzt. Google habe umgehend reagiert; das Verschulden sei als gering zu bezeichnen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 08.04.2014: (mehr …)
- BGH: Unter bestimmten Umständen muss bei Google AdWords-Werbung darauf hingewiesen werden, dass der Werbende nicht Partner eines anderen Unternehmens ist / Fleuropveröffentlicht am 6. Januar 2014
BGH, Urteil vom 27.06.2013, Az. I ZR 53/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenGDer BGH hat grundsätzlich an seiner Rechtsprechung (vgl. hier und hier) festgehalten, nach welcher bei einer Google AdWords-Werbung keine Markenverletzung anzunehmen ist, wenn die betreffende Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Soweit allerdings für den Rechtsverkehr (z.B. auf Grund eines bekannten Vertriebssystems wie hier Fleurop) die Vermutung nahe liegt, dass es sich bei dem Werbenden um ein Partnerunternehmen des Markeninhabers handele, habe der Werbende positiv darauf hinzuweisen, dass es an einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Markeninhaber und dem Dritten fehle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Adwords-Anzeige für Arzneimittel muss Link zu den Pflichtangaben enthaltenveröffentlicht am 29. November 2013
BGH, Urteil vom 06.06.2013, Az. I ZR 2/12
§ 4 Abs. 1, 3 S. 3, Abs. 4 S. 1 HWGDer BGH hat entschieden, dass in einer Google Adwords-Anzeige für Arzneimittel zwar nicht die vorgeschriebenen Pflichtangaben selbst enthalten sein müssen, jedoch ein deutlich bezeichneter Link in der Anzeige erforderlich sei, der direkt auf diese Angaben hinführt. Der Nutzer müsse nach Betätigung des Links die Pflichtangaben unmittelbar, ohne weitere Zwischenschritte und leicht lesbar zur Kenntnis nehmen können. Bei den erforderlichen Pflichtangaben handele es sich um die Bezeichnung des Arzneimittels, seine Anwendungsgebiete und den Zusatz „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Mönchengladbach: Google muss keine ehrverletzenden Suchergebnisse entfernenveröffentlicht am 7. Oktober 2013
LG Mönchengladbach, Urteil vom 05.09.2013, Az. 10 O 170/12
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGBDas LG Mönchengladbach hat entschieden, dass ein Suchmaschinenbetreiber nicht zur Entfernung von Suchergebnissen verpflichtet ist, die das Persönlichkeitsrecht verletzen. Zum einen führe eine Entfernung des Suchergebnisses nicht dazu, dass die rechtsverletzende Seite nicht mehr abrufbar und damit auffindbar wäre, zum anderen würde die Aufgabe einer Suchmaschine durch solche Ansprüche auch unverhältnismäßig erschwert. Der Verletzte müsse sich daher direkt an den Betreiber der Seite wenden, welche die rechtswidrigen Inhalte vorhält. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Google ist nicht ohne weiteres für Inhalte auf Webseiten Dritter verantwortlich, auf die in Google-Ergebnislisten verlinkt wirdveröffentlicht am 27. Juni 2013
Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH Jääskinen vom 25.06.2013, Az. C-131/12
Art. 2 lit. d) EU-RL 95/46, Art. 4 Abs. 1 lit. a) EU-RL 95/46In der Sache „Google Spain SL / Google Inc. vs. Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) / Gonzalez“ hat der Generalanwalt am EuGH, Niilo Jääskinen, die Meinung vertreten (hier), dass Google nicht für den Inhalt von Webseiten verantwortlich sei, zu denen Google im Rahmen von Suchergebnissen Links anzeige. Die spanische Datenschutzbehörde habe demnach kein Recht, Google dazu zu verpflichten, bestimmte Informationen aus seinem Index zu entfernen, wenn dieser bzw. dessen Datenbestand fortlaufend aktualisiert werde. Google verarbeite zwar persönliche Daten, da mit der Suchmaschine Daten im Internet gesucht, automatisch indexiert, (zeitlich beschränkt) gespeichert und gemäß bestimmten Vorgaben des jeweiligen Nutzers öffentlich zugänglich gemacht würden. Google sei aber nicht als „für die Verarbeitung Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 2 d EU-RL 95/46 anzusehen, soweit die Daten nicht entgegen den Anweisungen und Wünschen des Betreibers der jeweiligen Website erfasst („indiziert“) und archiviert würden. Zur englischen Zusammenfassung der Schlussanträge: (mehr …)
- BGH: Google muss Suchergänzungsvorschläge (Autocomplete) löschen, wenn Kenntnis von einer darin liegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung bestehtveröffentlicht am 14. Mai 2013
BGH, Urteil vom 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass Google Suchergänzungsvorschläge zu löschen hat, wenn diese zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung führen. Im vorliegenden Fall schlug die von Google betriebene Suchmaschine bei Eingabe des Unternehmensnamens der Klägerin in einem im Rahmen der „Autocomplete“-Funktion sich öffnenden Fenster als Suchvorschläge die Wortkombinationen „R.S. (voller Name) Scientology“ und „R.S. (voller Name) Betrug“ vor. Hierin sah die Beklagte zu Recht eine Persönlichkeitsverletzung. Das Verfahren wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 87/2013 des BGH: (mehr …)
- LG Berlin: Auch bei Google+ ist ein Impressum vorzuhaltenveröffentlicht am 3. Mai 2013
LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2013, Az. 16 O 154/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMGDas LG Berlin hat im Rahmen eines Verfügungsverfahrens entschieden, dass auch im sozialen Netzwerk Google+ ein Impressum gemäß § 5 Abs. 1 TMG vorzuhalten ist. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist wettbewerbswidrig und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Gleiches gilt übrigens für Facebook und andere soziale Netzwerke (hier).
- OLG Düsseldorf: Markenrechtsverstoß bei Google Places nur, wenn das beworbene Unternehmen den Eintrag veranlasst hatveröffentlicht am 22. Februar 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2013, Az. I-20 U 190/11
§ 823 Abs. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches bei Google Maps unter rechtswidriger Verwendung einer fremden Marke beworben wird, nicht auf Unterlassung (Löschung) in Anspruch genommen werden kann, wenn es den Eintrag nicht veranlasst hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Google haftet nach Inkenntnissetzung als Störer für rechtsverletzende Erfahrungsberichte bei Google Mapsveröffentlicht am 20. Februar 2013
LG Berlin, Urteil vom 05.04.2012, Az. 27 O 455/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Hostprovider wie Google nicht verpflichtet ist, die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge (hier: Erfahrungsbericht bei Geosuchdienst Google Maps) vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er sei aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlange. Weise ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, könne der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Vgl. auch BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Halle: Pflicht zur Löschung des Google-Cache nach Abgabe einer Unterlassungserklärung verneintveröffentlicht am 15. August 2012
LG Halle, Urteil vom 31.05.2012, Az. 4 O 883/11
§ 339 BGB
Das LG Halle hat entschieden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung (hier: wegen Nutzung von Metatags / Keywords) grundsätzlich keine Pflicht besteht, für eine Löschung der beanstandeten Internet-Seiten im Google-Cache Sorge zu tragen. Eine solche Pflicht müsse ausdrücklich vereinbart werden, denn aufgrund einer Unterlassungserklärung bestehe üblicherweise keine Verpflichtung dazu, aktiv tätig zu werden. Die Tatsache, dass der Google-Cache eine Internetseite zeige, wie sie vor Abgabe der Unterlassungserklärung ausgesehen habe, sei kein wirksamer Anknüpfungspunkt für eine Vertragsstrafe, wenn es sich dabei um einen aktuellen Inhalt einer Internetseite handele. Zum Volltext der Entscheidung:
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