IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Januar 2009

    Die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER hat sich nahezu täglich mit den Folgen des wachsenden Abmahnunwesens auseinanderzusetzen. In vielen Fällen ist die Abmahnung für den Onlinehändler existenzbedrohend, insbesondere, wenn er sich in Verkennung der bestehenden Risiken falsch verhält. Viel zu häufig wird die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben. Ist diese jedoch, wie in der Regel, zu weit formuliert, ist es für den Abgemahnten schwer, der Unterlassungserklärung noch gerecht zu werden. In diesem Fall droht je Verstoß eine Vertragsstrafe von regelmäßig 5.000 EUR, bei mehrfachen Verstößen können auch mehrere Vertragsstrafen anstehen. Die Unterlassungsverpflichtung selbst besteht für den Abgemahnten 30 Jahre lang und ist nur in wenigen Ausnahmefällen vorzeitig aufkündbar. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat hierzu mit Rechtsanwalt Dr. Damm ein Interview geführt und dieses heute veröffentlicht. Das Interview ist in Text verfügbar (NDR/Text) sowie als Tondatei (NDR/Ton).

  • veröffentlicht am 17. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Kanzlei DR. DAMM & PARTNER RECHTSANWÄLTE hatte Ende Juni 2008 ein neues Website-Konzept vorgestellt, das unter anderem Nachrichten und weitere Informationen zu den Themenbereichen Onlinehandel, Abmahnungen, Amazon, eBay & Co, IT-Recht, Urheberrecht, Markenrecht und mehr erfasst. Die für ihr Kanzleikonzept preisgekrönte Kanzlei DR. DAMM & PARTNER konzentriert sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung und -vertretung von gewerblichen Onlinehändlern. Die tägliche Arbeit im Blog und in den speziellen Themenbereichen hat trotz des erst kürzlich erfolgten Relaunches der Website erfreulicherweise starken Anklang. In den letzten Tagen fand ein Bericht das Interesse von gleich 3.200 Lesern.

  • veröffentlicht am 16. Juni 2008

    Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte überzeugen bei dem bundesweitem Wettbewerb mit konsequentem Kanzleikonzept und erhalten den 2. Preis.

    Die schleswig-holsteinische Kanzlei DR. DAMM & PARTNER wurde am 06.06.2008 mit dem 2. Preis des diesjährigen Wettbewerb 4. Soldan Kanzlei-Gründerpreis ausgezeichnet. Ihr konsequent auf IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz ausgerichtetes Konzept einer Kanzleiboutique mit Beratungsschwerpunkt im Onlinehandel (eCommerce) fand damit bundesweite Anerkennung. An dem populären Wettbewerb nahmen über 60 Kanzleien teil.

    PreisverleihungAnlässlich des Festaktes zum 100-jährigen Jubiläum der Hans Soldan GmbH im Französischen Dom zu Berlin überreichte der Vorstand des Soldan Institut für Anwaltmanagement, Herr Prof. Dr. Christoph Hommerich, Rechtsanwalt Dr. Ole Damm aus Neumünster den 2. Preis des von der Hans Soldan GmbH, Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.), Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltsverein (Forum Junge Anwaltschaft) ein weiteres Mal bundesweit ausgeschriebenen Wettbewerbs. Mit dieser Auszeichnung wurden das Kanzleimodell, die besonderen Kompetenzen, aber auch die in zunehmendem Wettbewerb erzielten Erfolge der Kanzlei DR. DAMM & PARTNER hervorgehoben. In seiner Laudatio erklärte Prof. Dr. Hommerich, dass es gute Argumente gab, statt einer Preisstufung gleich drei Spitzenplätze zu vergeben.

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