Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BKartellA: ASICS darf Schuhvertrieb über eBay oder Amazon nicht pauschal untersagenveröffentlicht am 31. August 2015
Das Bundeskartellamt hat dem Sportartikelhersteller ASICS untersagt, den Online-Vertrieb von ASICS-Laufschuhen rechtswidrig zu beschränken. In der Vergangenheit hat ASICS seinen Händlern unter anderem verboten, für ihren Onlineauftritt Preisvergleichsmaschinen zu nutzen und Markenzeichen von ASICS auf Internetseiten Dritter zu verwenden, um Kunden auf den eigenen Online-Shop zu leiten. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes diente dieses Verbot vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs sowohl im Online-Vertrieb als auch im stationären Vertrieb. ASICS hat die beanstandeten Vertriebsklauseln inzwischen geändert. Zur Meldung des Bundeskartellamts vom 27.08.2015: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Bezüglich verlangter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen liegt keine marktbeherrschende Stellung der Telekom vorveröffentlicht am 3. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.12.2014, Az. 11 U 95/13 (Kart)
§ 19 GWBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Kabelanbieter, welcher Kanäle innerhalb der Kabelanlagen der Telekom nutze, keine Ansprüche wegen angeblich überhöhter Entgelte für die Nutzung dieser Kanäle hat. Nach Auffassung des Gerichts stelle die Weigerung der Telekom, die Vertragspreise mit der Klägerin anzupassen, keine missbräuchliche Ausnutzung ihrer Marktmacht dar, da die geforderten Preise nicht auf einer marktbeherrschenden Stellung beruhten, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen anlässlich eines vorhergehenden Unternehmenskaufs. Zum Volltext der Entscheidung:
- BKartellA: Kartellrechtswidriges Verhalten von SodaStream durch „indirekte Abschreckung“veröffentlicht am 26. Januar 2015
Das Bundeskartellamt hat gegen die SodaStream GmbH, Limburg an der Lahn, ein Bußgeld in Höhe von 225.000,00 EUR wegen missbräuchlichen Verhaltens verhängt. Zur Pressemitteilung vom 22.01.2015: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Bestpreis-Klausel zwischen HRS und Vertragshotels ist kartellrechtswidrigveröffentlicht am 13. Januar 2015
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2015, Az. VI – Kart. 1/14 (V)
§ 1 GWBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die zwischen der HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH (HRS) und Vertragshotels vereinbarte sog. „Bestpreis-Klausel“ gegen das geltende Kartellrecht verstößt, da diese eine Einschränkung des Wettbewerbs u. a. zwischen den verschiedenen Hotelportalanbietern bewirke. Zur Pressemitteilung Nr. 2/2015 vom 09.01.2015: (mehr …)
- KG Berlin: Ein Markenhersteller darf Händlern nicht mit Belieferungsstopp drohen, wenn dieser die Waren über das Internet verkauftveröffentlicht am 12. Januar 2015
KG Berlin, Urteil vom 02.02.2012, Az. 2 U 2/06 Kart
§ 21 Abs. 2, 1 GWB, § 33 Abs. 1 GWBDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Markenhersteller einem Händler nicht mit Belieferungsstopp drohen darf, wenn dieser die Waren (weiter) über das Internet verkauft. Die Entscheidung umfasst das gesamte Argumentations-Repertoire von Markenherstellern, den Vertrieb ihrer Ware zu ungewünscht günstigen Konditionen über das Internet zu verhindern ohne sich rechtlich angreifbar machen zu wollen. Im vorliegenden Fall hatte der Kartellsenat „den Braten allerdings gerochen“. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Die gegen Telefónica und Telefónica de España verhängte Geldbuße von ca. 152 Mio. EUR wegen Missbrauch des spanischen Marktes für Breitband- Internetzugang bleibt bestehenveröffentlicht am 17. Oktober 2014
EuGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. C-295/12 P
Art. 102 AEUV, Art. 261 AEUV, Art. 263 AEUVDer EuGH hat entschieden, dass eine gegen die spanischen Telekommunikationsanbieter Telefónica und Telefónica de España verhängte Geldstrafe in Höhe von fast 152 Mio. EUR aufrecht erhalten bleibt. Aus der Pressemitteilung 95/14 des EuGH vom 10.07.2014: „Auf eine Beschwerde hin entschied die Kommission am 04.07.20071, dass Telefónica und Telefónica de España (…: Telefónica) in der Zeit von September 2001 bis Dezember 2006 ihre beherrschende Stellung missbraucht hätten, indem sie von ihren Wettbewerbern unfaire Preise im Sinne einer Kosten-Preis-Schere zwischen den Preisen für einen Breitbandzugang auf dem spanischen „Massenmarkt“ und den Preisen für den Großkunden-Breitbandzugang auf regionaler und nationaler Ebene verlangt hätten. Die Kommission war der Auffassung, es handele sich um einen eindeutigen Missbrauch durch ein Unternehmen, das ein faktisches Monopol innehabe, und stufte diesen Missbrauch als „besonders schwer“ ein. Gegen Telefónica wurde daher eine Geldbuße von 151.875.000 Euro verhängt, für deren Berechnung ein Ausgangsbetrag von 90 Mio. Euro zugrunde gelegt worden war.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Verkaufsverbot für eBay kann kartellrechtlich unzulässig seinveröffentlicht am 24. September 2014
KG Berlin, Urteil vom 19.09.2013, Az. 2 U 8/09 Kart
§§ 33 Abs. 1, 1, 21 Abs. 2 GWBDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Schulranzen-Hersteller einem Onlinehändler nicht untersagen darf, die gelieferte Ware über eine Internethandelsplattform wie eBay zu vertreiben. Die Revision wurde zugelassen. Zur Pressemitteilung 39/13 des Senats vom 19.09.2013 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BKartA: Verkaufsverbot für ASICS-und ADIDAS-Laufschuhe über Internethandelsplattformen ist kartellrechtlich kritischveröffentlicht am 18. Juni 2014
Das Bundeskartellamt sieht nach eigener Pressemitteilung vom 28.04.2014 die Beschränkungen des Online-Vertriebs von Laufschuhen durch die Firma ASICS als kartellrechtlich „kritisch“ an. Zur Pressemitteilung: (mehr …)
- OLG Schleswig: Vertriebsverbot von Casio Europe für den Verkauf über Internethandelsplattformen ist rechtswidrigveröffentlicht am 18. Juni 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 05.06.2014, Az. 16 U (Kart) 154/13 – nicht rechtskräftig
§ 1 GWB, § 2 Abs. 1 GWBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass das Unternehmen Casio Europe den Vertrieb von Kameras über Internethandelsplattformen aus kartellrechtlichen Gründen nicht ausschließen darf. Demgemäß verbot der Senat dem Unternehmen, in Händlerverträgen die Klausel zu verwenden „Der Verkauf über so genannte ‚Internet-Auktionsplattformen‘ (z. B. eBay), Internetmarktplätze (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte ist nicht gestattet.“ Das Oberlandesgericht wies die Argumentation des Kameraherstellers zurück, bei den Kameras handele es sich um so hochtechnische und damit erklärungsbedürftige Produkte, dass ein Verkauf über Internethandelsplattformen ausgeschlossen werden müsse. Auch betreibe die Firma Casio Europe kein sog. selektives Vertriebssystem, in welchem beschränkende Vereinbarungen unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen zulässig seien. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
- OLG Düsseldorf: Bundesverband darf in Deutschland mit Verlagen nicht einheitliche Vertriebskonditionen (Grosso-Konditionen) vereinbaren, die einzelne Pressegrossisten bei individuellen Vereinbarungen mit den Verlagen behindern / Europäisches Kartellrechtveröffentlicht am 3. März 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2014, Az. VI – U (Kart) 7/12
Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 106 Abs. 2 Satz 1 AUEVDas OLG Düsseldorf hat dem Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e. V. untersagt, für Großhändler von Presseerzeugnissen (Grossisten) in Deutschland einheitliche Preisvereinbarungen (sog. Grosso-Konditionen) u. a. mit Verlagen zu vereinbaren. Dem Verband ist es darüber hinaus untersagt, den Grossisten nahezulegen, von diesen Grosso-Konditionen nicht durch individuelle Vereinbarungen mit nachgeordneten Vertriebsmittlern abzuweichen. Der Kartellrechtssenat sah hierin einen Verstoß gegen europäisches Kartellrecht. Zur entsprechenden Pressemitteilung des Senats vom 26.02.2014: (mehr …)