IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. April 2011

    LG Dortmund, Urteil vom 11.02.2010, Az. 13 O 46/08 Kart.
    §§ 3; 4 Nr. 10 UWG

    Das LG Dortmund hat es dem Betreiber einer Internetplattform verboten „gewerblich Handelnden Dritten die Möglichkeit zu geben, Eintrittskarten zu Spielen der Lizenzspielermannschaften [des Fußballvereins … der 1. Bundesliga] anzubieten und/oder an dem Verkauf in sonstiger Weise mitzuwirken, sofern die auf der Internetseite der Beklagten ihre Angebote einstellenden Dritten die Karten von der Klägerin oder von durch die Klägerin autorisierten Dritten unter Verschleierung der Wiederverkaufsabsicht erworben haben.“ Ein entsprechendes Verbot des Bundesligavereins in seinen AGB hielt das Landgericht sowohl vertragsrechtlich als auch kartellrechtlich für zulässig (vgl. auch BGH, Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/06, hier). (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Januar 2011

    EuG, Urteil vom 15.12.2010, Az. T-427/08
    Art. 81 EG, Art. 82 EG

    Das EuG hat entschieden, dass die Nichtbelieferung von Ersatzteilhändlern durch einen Schweizer Uhrenhersteller einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht darstellen kann. Ist der Hersteller der einzige, der Uhrmacher mit Ersatzteilen zu bestimmten Luxusuhren beliefern könne, so liege eine marktbeherrschende Stellung vor. In der Weigerung zur Belieferung spezieller Händler könne ein Missbrauch dieser Stellung gesehen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. August 2010

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.05.2010, Az. 11 U 36/09
    §§ 19, 20 GWB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Denic keinen kartellrechtlichen Verstoß begangen hat, indem sie für die Registrierung von einstelligen Second-Level-Domains das Prinzip des „First come, first served“ ab einem bestimmten Stichtag nutzte. Durch diese Vorgehensweise sei gerade kein Antragsteller benachteiligt worden, da die Chance, Erster zu sein, für alle in gleichem Maße bestanden habe. Die Denic habe das Vorgehen bei der Vergabe der neuen Domains vorher angekündigt und erläutert, so dass der Kläger hiernach hätte vorgehen können. Die Denic habe bei der Registrierung der neuen Domains auch nicht die Inhaber von Namens- und/oder Kennzeichenrechten vorrangig berücksichtigen müssen, da nach der Rechtsprechung Prüfungspflichten wegen Kennzeichenrechten nur stark eingeschränkt bestünden. Der Kläger hatte auch bislang einen der Marke „x“ entsprechenden Geschäftsbetrieb nicht eröffnet und kann infolgedessen nicht geltend machen, er werde dadurch im Wettbewerb behindert, dass er eine berühmte Marke nicht unter der entsprechenden Domain bei der Beklagten registrieren lassen könne, wohingegen der Verkehr erwarte, dass sein Geschäftsbetrieb unter dieser Domain im Internet aufzufinden sei. Somit sei die Sachlage auch nicht mit der „vw“-Entscheidung des OLG Frankfurt zu vergleichen.

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  • veröffentlicht am 18. Juni 2010

    BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 214/07

    Der BGH hat entschieden, dass die Deutsche Post Briefkästen der Konkurrenz auch unmittelbar in der Nähe ihrer Postfilialen dulden muss. Der I. Zivilsenat war der Auffassung, dass die roten Briefkästen der Beklagten sich deutlich von den gelben Briefkästen der Deutschen Post unterschieden. Eine Herkunftstäuschung liege nicht vor, zumal die Beklagte nicht nur durch die andere Farbe, sondern auch die anders gestaltenen Kastendeckel und die Beschriftung einen deutlichen Abstand zu den Briefkästen der Post einhalte. Zwar konnte der Senat nicht ausschließen, dass es trotzdem zu Fehlvorstellungen der Verbraucher kommen könne, da ein großer Teil des Verkehrs auf Grund des früher bestehenden Monopols für die Postbeförderung noch nicht an Wettbewerber der Klägerin gewöhnt sei. Diese Möglichkeit der Fehlvorstellung werde aber von dem Interesse neuer Wettbewerber, ihre Leistung anbieten zu können, überwogen.

  • veröffentlicht am 10. Juni 2010

    OLG München, Urteil vom 02.07.2009, Az. U (K) 4842/08
    § 1;
    2 Abs. 1, Abs. 3 S.1 GWB; Art. 81 Abs. 1, 3 EGV; Art. 2 Abs. 1 Vertikal-VO

    Das OLG München hat entschieden, dass es der Vertriebsgesellschaft eines Sportartikelherstellers erlaubt ist, ihren Bestellern gegenüber folgende Vertragsklausel zu verwenden: Dem Besteller ist es untersagt, die Ware über Internet-Auktionsplattformen zu verkaufen.“ Das Verbot eines bestimmten Vertriebswegs verstoße nicht gegen das Kartellrecht. Die angegriffene Klausel habe keine Beschränkung der Möglichkeiten des Käufers zum Gegenstand, seinen Verkaufspreis selbst festzusetzen, und stelle auch keine Beschränkungen des Kundenkreises, an den der Käufer Vertragswaren verkaufen darf, dar. Einzig der vollständige Ausschluss von Internetverkäufen würde eine nach Art. 4 lit. b) Vertikal-VO unzulässige Kernbeschränkung bedeuten. Innerhalb der Gruppe der Interneteinkäufer könnten die Kunden von Internet-Auktionsplattformen jedoch nicht von anderen Interneteinkäufern sachlich abgegrenzt werden. Die Vorinstanz hatte die Frage bereits ebenso entschieden und ging insoweit konform mit der Rechtsprechung des LG Mannheim, des OLG Karlsruhe und des EuGH. Einzig das LG Berlin hatte in dieser Frage abweichend entschieden (LG Berlin I, LG Berlin II).

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  • veröffentlicht am 14. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2010, Az. 14c O 234/09
    § 1 GWB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass es gegen das Kartellrecht verstoßen kann, wenn auf Verpackungen Preisvorgaben aufgedruckt sind. Hierbei geht es wohl nicht um den Fall, dass eine Verpackung mit einem entfernbaren Preisaufkleber versehen worden ist, sondern dass die Verpackung selbst vorbedruckt ist, so dass der Preivordruck vom Händler nicht entfernt werden kann. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Beschluss vom 30.04.2010 (nicht gesichert), Az. 37 O 7636/10
    §§ 3; 4 Nr. 1 UWG; § 20 GWB

    Das LG München I hat entschieden, dass die von Amazon seinen Händlern seit dem 01.05.2010 auferlegte Preisparitätsklausel wettbewerbswidrig ist, da es sich um eine wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungs- klausel handele. Gegen Amazon vorgegangen war der Betreiber der Plattform Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher (ZVAB). Hierzu erklärte die Antragstellerin in einer Pressemitteilung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, Az. 6 U 47/08 Kart.
    §§ 1, 2 Abs. 2 S. 1, 19, 20, 33 GWB,
    EG-Gruppenfreistellungsverordnungen VO 2790/1999

    Das OLG Karlsruhe hat das Urteil des LG Mannheim vom 14.03.2008, Az. 7 O 263/07 Kart. (Link: Urteil) bestätigt, wonach ein Fachhändler seine Belieferung mit Markenprodukten (hier: SCOUT-Schulränzen) nicht erzwingen kann, wenn er die vom Hersteller aufgestellten Auswahlkriterien, etwa für „zugelassene Vertriebspartner“ missachtet, in denen qualitative Anforderungen an den Vertrieb der Markenprodukte über Einzelhandelsgeschäfte und (neben diesen bestehende) Internetshops gestellt werden. Der Hersteller hatte im vorliegenden Fall insbesondere den Verkauf der Produkte über eBay und andere Auktionsformate im Internet ausgeschlossen. Nachdem die Klägerin die Produkte trotz einer Abmahnung der Beklagten einzeln über eBay verkaufte, stellt der Hersteller die Belieferung des Händlers ein. Das LG Berlin hatte einen ganz ähnlichen Sachverhalt, der dieselbe Marke betraf, gegenteilig beschieden (Link: LG Berlin). (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2009

    LG München I, Urteil vom 15.10.2009, Az. 11 HK O 3139/09
    §§ 1, 2 Abs. 2 S. 1, 19, 20, 33 GWB, EG-Gruppenfreistellungsverordnung VO 2790/1999

    Das LG München I hat entschieden, dass Fachhändler bei Markenherstellern, die zugleich Marktführer sind, eine Belieferung auch dann durchsetzen können, wenn sie die Markenware gegenüber den Herstellerempfehlungen zu einem erheblich vergünstigten Preis (hier: bis zu 30 %) anbieten. Der Augsburger Rucksackhersteller Deuter hatte einen Händler boykottiert, welcher über einen Onlineshop die Ware stark verbilligt vertrieb. Interessanterweise wurde Deuter als Marktführer angesehen, weil das Unternehmen unter Berücksichtigung aller Qualitätsmerkmale wie Funktion, Gewicht, Design oder Haltbarkeit mit „über die besten Produkte verfügt“. Dies kommt einem richterlichen Ritterschlag gleich. (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. September 2009

    Bundeskartellamt, Pressemitteilung vom 25.09.2009
    § 1 GWB

    Das Bundeskartellamt hat laut einer eigenen Pressemitteilung gegen die CIBA Vision Vertriebs GmbH, Großostheim (CIBA Vision) ein Bußgeld in Höhe von 11,5 Mio. EUR verhängt. Das Unternehmen sei deutschlandweit Marktführer bei Kontaktlinsen. Ihm werde vorgeworfen, den Internethandel mit Kontaktlinsen der eigenen Marke rechtswidrig beschränkt und auf die Wiederverkaufspreise der Internethändler in wettbewerbswidriger Weise Einfluss genommen zu haben. (mehr …)

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