Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ ist nach der Health-Claim-Verordnung nicht verbotenveröffentlicht am 10. Oktober 2014
BGH, Urteil vom 09.10.2014, Az. I ZR 167/12
Art. 2 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4 EU-VO Nr. 1924/2006, Art. 4 EU-VONr. 1924/2006Der BGH hat entschieden, dass es sich bei der Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ nicht um eine nach Health-Claims-Verordnung verbotene Angabe handelt. Zur Pressemitteilung Nr. 141/2014 vom 09.10.2014: (mehr …)
- OLG München: Stiftung Warentest unterliegt Ritter Sport nach fehlerhafter „Mangelhaft“-Bewertung einer Schokoladeveröffentlicht am 11. September 2014
OLG München, Urteil vom 09.09.2014, Az. 18 U 516/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 3 Abs. 2 lit. c S 1 EGV 1334/2008, Art. 5 Abs. 1 GGDas OLG München hat entschieden, dass die Firma Alfred Ritter GmbH & Co. KG weiterhin Schokoladen mit der Bezeichnung „natürliches Aroma“ deklarieren darf; eine Verbrauchertäuschung sei darin nicht zu sehen. Es bestätigt damit eine Entscheidung des LG München I (hier). Die Stiftung Warentest hatte in einem Test behauptet, den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal nachgewiesen zu haben, ohne hierfür ausreichende Beweise vorlegen zu können. Der Schokolade wurde in der Folge das Ergebnis „mangelhaft“ attestiert. Zur Pressemitteilung der Stiftung Warentest (hier) und zur Pressemitteilung der Alfred Ritter GmbH & Co. KG (hier).
- LG München I: Stiftung Warentest darf bei Ritter Sport Voll-Nuss-Schokolade nicht behaupten, das Aroma sei chemisch hergestelltveröffentlicht am 11. September 2014
LG München I, Urteil vom 13.01.2014, Az. 9 O 25477/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 3 Abs. 2 lit. c S. 1 EGV 1334/2008, Art. 5 Abs. 1 GGDas LG München I hat entschieden, dass die Bewertung einer Voll-Nuss-Schokolade durch ein Testinstitut mit der Note “mangelhaft” zu unterlassen ist, wenn diese auf einer unzutreffenden Auslegung der Europäischen Aromenverordnung beruht. Vorliegend war streitig, ob der Aromastoff Piperonal auch natürlich gewonnen werde könne, da der Hersteller lediglich “natürliche Aromen” angegeben habe. Das Testinstitut habe dies ohne ausreichende Tatsachengrundlage und in zu enger Auslegung der Aromenverordnung unzulässigerweise verneint und verletze dadurch die Rechte des Herstellers. Der Schokoladenhersteller dürfe daher die Verbreitung des Testergebnisses untersagen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Berlin-Brandenburg: Unzulässige Bezeichnung eines Formfleisch-Schinkens als „Gourmet Aufschnitt“veröffentlicht am 15. August 2014
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.06.2014, Az. 5 N 30.12
§ 11 Abs. 1 S. 1 LFGB, § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LFGB, § 15 LFGBDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Kochschinkenprodukts als „Gourmet Aufschnitt“ und „Eine hauchdünn geschnittene Delikatesse“ irreführend ist, wenn es sich dabei um Formfleisch (= aus kleineren Fleischstücken zusammengesetzes Fleischprodukt) handelt. Auch der Zusatz „Formfleisch, Schinken aus Schinkenstückchen zusammengelegt gegart“ schließe die Irreführung nicht aus, da er in viel kleinerer Schrifttype als die anderen Aussagen aufgedruckt gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- Ab dem 13.12.2014 ist die Lebensmittelinformationsverordnung für Verbraucher (LMIV) zu beachtenveröffentlicht am 23. Juli 2014
Ab dem 13.12.2014 sind Verkäufer von Lebensmitteln verpflichtet, für Verbraucher bestimmte Informationen nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vorzuhalten. Diese beruht auf der europäischen EU-VO Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, hier). Für vor dem 13.12.2014 in den Verkehr gebrachte oder gekennzeichnete Produkte gilt gemäß Art. 54 LMIV eine Abverkaufsfrist, wobei allerdings zu beachten ist, dass die Artikelbeschreibungen im Internet von den jeweiligen Onlinehändlern bereits am 13.12.2014 geändert sein müssen. Onlinehändler müssen demnach in der Artikelbeschreibung auf die Zutaten der angebotenen Lebensmittel hinweisen.
(mehr …) - LG Berlin: Ausländische Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein / Zutatenverzeichnis und Mindesthaltbarkeitsdatumveröffentlicht am 4. Juli 2014
LG Berlin, Urteil vom 22.05.2014, Az. 52 O 286/13 – nicht rechtskräftig
§ 3 Abs. 3 S.1 LMKVDas LG Berlin hat entschieden, dass Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden und der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) unterfallen, in deutscher Sprache gekennzeichnet werden müssen. Nicht ausreichend sei es daher, französische und englische Lebensmittel in der Ursprungssprache anzubieten oder zu vertreiben. Zwar sehe der Gesetzgeber eine Ausnahme für den Fall vor, dass die Angaben in einer anderen, leicht verständlichen Sprache getätigt würden und dadurch die Information der Verbraucher nicht beeinträchtigt werde. Ein französischsprachiges Zutatenverzeichnis etwa sei aber, so die Kammer, nicht in einer für Deutsche leicht verständlichen Sprache ausgewiesen. Konkret beanstandet wurden Produkte wie „Bonne Maman: Galette au beurre frais“, „Terrine du Chef au Foie Gras de Canard“, „Viandox – un gout inimitable“ und „Marmite – yeast extract“. Vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. I ZR 72/11 – Barilla.
- VG Frankfurt a.M.: Eine durch ein Klebeetikett verdeckte Herstellerangabe verstößt gegen die LMKVveröffentlicht am 10. Juni 2014
VG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.09.2013, Az. 5 K 2513/12.F
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 LMKV, § 3 Abs. 3 LMKVDas VG Frankfurt hat entschieden, dass die Herstellerangabe auf einem Marmeladenglas nicht den Vorgaben der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung entspricht, wenn diese Angabe durch einen Aufkleber verdeckt wird. Auch wenn ein Pfeil anzeige, dass der Aufkleber abgezogen werden könne, genüge dies nicht der Anforderung an eine gute Erkennbarkeit. Ein Verbraucher werde sich im Geschäft im Zweifel scheuen, den Aufkleber abzuziehen und das Etikett damit zu beschädigen, da er sich damit möglicherweise einem Kaufzwang ausgesetzt sehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Suggestion eines Zusammenhangs zwischen Lebensmittel und Gesundheitszustand reicht für „gesundheitsbezogene Angabe“ im Sinne der Health-Claim-Verordnung ausveröffentlicht am 4. März 2014
BGH, Urteil vom 26.02.2014, Az. I ZR 178/12
Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EG-VO Nr. 1924/2006Der BGH hat entschieden, dass der suggerierte Zusammenhang zwischen dem Bestandteil eines Lebensmittels und dem Gesundheitszustand des Konsumenten für die Bejahung einer gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne der Health-Claim-Verordnung ausreicht. Zur Pressemitteilung Nr. 34/2014 des BGH vom 26.02.2014: (mehr …)
- LG Köln: Gesetzliche Pflichtinformationen von Lebensmitteln müssen in deutscher Sprache gehalten sein / Die Lebensmittelkennzeichnungveröffentlicht am 19. August 2013
LG Köln, (Anerkenntnis-) Urteil vom 30.07.2013, Az. 33 O 5/13
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 3 LMKV
Das LG Köln hat entschieden, dass die Angaben nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) in deutscher Sprache gehalten sein müssen. Dies gelte auch für englische Lebensmittel. Im vorliegenden Fall waren die Lebensmittel in englischer Sprache gekennzeichnet. Die Kammer konnte sich auf die Rechtsprechung des BGH berufen (BGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. I ZR 72/11, hier).