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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. März 2023

    Lizenzvertragauslegung
    OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2021, Az. 2 U 16/21

    § 133 BGB, § 157 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat in dem vorliegenden Fall über die Nichtberechtigung zur Ausübung oder Gewährung von Lizenzrechten entschieden. Dabei hat es eine Auslegung des betreffenden Lizenzvertrages nach allgemeinen Regeln vorgenommen. Eine Besonderheit des Sachverhalts ergibt sich aus dem Umstand, dass über das Vermögen der Lizenzgeberin das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Februar 2023

    Zustandekommen des Lizenzvertrages
    LG München I, Endurteil vom 25.02.2021, Az. 7 O 8011/20

    § 133 BGB , § 145 BGB , § 157 BGB, Art. 7 Nr. 1 EuGVVO , Art. 26 EuGVVO, Art. 10 Abs. 1 Rom-I-VO, § 256 ZPO 

    Das LG München I hat entschieden, dass für den Fall, dass Streit über den Bestand eines Lizenzvertrages mit Auslandsbezugs besteht, die internationale Zuständigkeit von dem Erfüllungsort des Anspruchs abhängt, nicht aber von der vertragscharakteristischen Leistung. Bei einem Lizenzvertrag handele es sich, so die Kammer, um einen Vertrag sui generis. Mangels feststehenden Rechtscharakters sei nicht vorgegeben, was eine antragende Willenserklärung zwingend enthalten müsse. Je nach gewollter Gestaltung über die Art der Gestattung komme eine Ausgestaltung als ausschließliche, einfache (positive) oder negative Lizenz sowie ggf. auch als bloßes pactum de non petendo sowie als „covenant not to sue“ in Betracht. Bei der Frage nach der Art einer „Lizenz“ handele es sich um essentialia negotii. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Januar 2023

    BGH, Urteil vom 17.10.2019, Az. I ZR 34/18
    § 30 Abs. 1 und 5 MarkenG, § 157 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Nachweis der Berechtigung zur Nutzung eines Zeichens aufgrund eines Gestattungs- oder Lizenzvertrags keinen geringen Anforderungen unterliegt. Die Anforderungen an den Nachweis des Abschlusses eines Lizenzvertrags gelten, so der BGH, für alle Fälle des kaufmännischen Geschäftsverkehrs, in denen in der Regel eine Dokumentation des Vertragsschlusses erfolgt. Sie betreffen nicht nur den vom Zeicheninhaber zu führenden Nachweis für das Bestehen eines Lizenzvertrags mit dem Zeichennutzer, wenn Letzterer sich auf den Erwerb von eigenen Rechten am Zeichen beruft. Vielmehr gelten sie auch für den Fall des vom Zeichennutzer zu erbringenden Nachweises einer Zustimmung des Zeicheninhabers zur Zeichennutzung. Der Nachweis des Abschlusses eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags muss allerdings nicht durch Vorlage eines (schriftlichen) Lizenz- oder Gestattungsvertrags erbracht werden. Vielmehr genügt im Allgemeinen die Vorlage einer (schriftlichen) Dokumentation des Vertragsschlusses.

    Halte sich der Lizenznehmer, so der Senat, nicht an ein dem Lizenzgeber gegenüber abgegebenes Versprechen, nach dem Lizenzvertrag nicht gestattete Verwendungen der lizenzierten Marke zu unterlassen, könne dies den Lizenzgeber zu einer außerordentlichen Kündigung des Li-zenzvertrags berechtigen.

    Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Januar 2023

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2019, Az. 2 U 11/18 – rechtskräftig
    § 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB, § 30 Abs. 4 PatG, Art. 73 EPÜ

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine ausschließliche Lizenz an einem Patent nicht rückwirkend vereinbart werden kann, wenn sie Wirkung gegenüber Dritten entfalten soll. Allerdings könne, so der Senat, eine wegen fehlender Vertretungsmacht unwirksame Vereinbarung über die Einräumung einer ausschließlichen Patentlizenz gemäß § 177 Abs. 1 und § 184 Abs. 1 BGB rückwirkend genehmigt werden.  Die Revision gegen das Urteil wurde vom BGH zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 22.02.2022, Az. X ZR 102/19 – Aminosäureproduktion). Zum Volltext der Entscheidung (OLG Düsseldorf: Eine ausschließliche Lizenz kann nicht rückwirkend mit Wirkung gegenüber Dritten vereinbart werden).


    Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz (zu patentrechtlicher Frage)

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  • veröffentlicht am 9. Januar 2023

    BGH, Urteil vom 26.03.2009, Az. I ZR 153/06
    § 35 UrhG, § 41 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass ein einfaches Nutzungsrecht nach Erlöschen des ausschließlichen (Mutter-) Nutzungsrechts, von welchem sich das einfache Nutzungsrecht ableitete, nicht ebenfalls automatisch erlischt.  Der Lizenzgeber müsse dem Lizenznehmer keineswegs das Nutzungsrecht während der Dauer des Lizenzverhältnisses immer wieder in seinem Bestand vermitteln; vielmehr sei das Enkelrecht nach seiner Abspaltung vom Tochterrecht von dessen Fortbestand unabhängig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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