Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Dortmund: Preisangabepflicht (für Trauringe) besteht auch bei schwankendem Goldpreisveröffentlicht am 31. Oktober 2013
LG Dortmund, Urteil vom 05.09.2013, Az. 16 O 166/12
§ 1 PAngVDas LG Dortmund hat entschieden, dass auch für Trauringe – deren Herstellung einem variablen Goldpreis unterliegt – die Preisangabepflicht besteht (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15.10.1992, Az. 7 L 3808/91). Beanstandet wurde im vorliegenden Fall die fehlende Preisangabe in einem Schaufenster. Der Juwelier hatte erfolglos auf den schwankenden Goldpreis verwiesen und darauf, dass es sich bei den Ringen um Attrappen handeln würde, wobei die Ringe in unterschiedlichen Ausführungen angeboten würden (vgl. zur Preisangabepflicht bei Attrappen OLG Hamm, Urteil vom 21.09.2009, Az. 4 U 62/09).
- OLG Hamburg: Nicht jedes Fenster eines Geschäftsraums ist ein Schaufenster – Zur Erforderlichkeit von Preisangabenveröffentlicht am 31. Oktober 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 08.05.2013, Az. 5 U 169/11
§ 5 Abs. 1 S. 2 PAngV, § 9 Abs 8 Nr. 1 PAngV; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass es nicht erforderlich ist, in den Fenstern eines Bestattungsinstituts Preisaushänge anzubringen. Es handele sich dabei nicht um „Schaufenster“ im Sinne der Preisangabenverordnung, dann man könne zwar durch das Fenster die Geschäftsräume einsehen, dadurch erlange man jedoch keinen Überblick über das konkrete Leistungsangebot des Bestatters. Tatsächlich werde ein großer Teil der Leistungen gar nicht in den Geschäftsräumen erbracht. Deshalb falle die vorliegende Konstellation nicht in den Schutzbereich der Preisangabenverordnung. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Grundpreisangabe in Supermarkt mit 2mm großer Schrift ist „deutlich lesbar“ im Sinne von § 1 Abs. 6 PAngVveröffentlicht am 2. Juli 2013
BGH, Urteil vom 07.03.2013, Az. I ZR 30/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 4 Abs. 1 EU-RL 98/6, § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV, § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngVDer BGH hat entschieden, dass eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren mit einer Schriftgröße von 2 mm noch als „deutlich lesbar“ im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV gilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)