IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. April 2022

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.04.2022, Az. 2-03 O 188/21
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Betreiberin des sozialen Netzwerks Facebook (Meta Platforms Ireland Ltd.) ohne erneuten Hinweis kerngleiche Wiederholungen eines ehrverletzenden Memes zu löschen hat. Dies gelte jedenfalls dann, wenn es der Betreiberin technisch und wirtschaftlich zumutbar sei, ohne konkrete Bezeichnung der URL identische und ähnliche Memes zu erkennen und zwar auch, wenn für die Beurteilung eines abgewandelten Textes in einem Eintrag eine menschliche Moderationsentscheidung notwendig werde. Facebook habe hierzu nicht gegenteilig vorgetragen. Der klagenden Bundestagsabgeordneten Renate Künast, die sich gegen ein fälschlicherweise ihr zugeordnetes Bildzitat „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“ wehrte, sprach das Gericht im Übrigen ein Schmerzensgeld von 10.000 EUR zu. Die Glaubwürdigkeit ist das Kapital eines jeden Menschen, besonders einer Politikerin. Diese Glaubwürdigkeit wird durch das Zuschreiben von Falschzitaten beschädigt. Dies ist ehrenrührig und beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht der Falschzitierten. Falschzitate verzerren auch den Meinungskampf und sie schaden der Allgemeinheit.“ Zur Pressemitteilung des LG Frankfurt: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. März 2022

    BGH, Urteil vom 24.02.2022, Az. I ZR 2/21
    § 22 S.1 KUG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und 4 KUG, § 23 Abs. 2 KUG, Art. 5 Abs. 3 S.1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass für eine Show, in der die Lieder von Tina Turner nachgesungen werden, zwar mit dem Namen der Sängerin und der Abbildung einer in der Show auftretenden Doppelgängerin geworben werden darf. Dies sei noch von der Kunstfreiheit gedeckt. Allerdings dürfte dabei nicht der Eindruck erweckt werden, Tina Turner unterstütze die Show oder wirke sogar an ihr mit. Der Senat folgte dem OLG Köln, dass den Plakaten der Beklagten nicht die unwahre Tatsachenbehauptung zu entnehmen ist, die klagende Tina Turner unterstütze die Show der Beklagten oder wirke sogar an ihr mit. Die Plakate enthielten keine ausdrückliche Aussage darüber und seienauch nicht in diesem Sinne mehrdeutig. Betroffen waren folgende Plakate:

    Zur Pressemitteilung des BGH 24/2022: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Februar 2022

    OLG Schleswig, Urteil vom 16.02.2022, Az. 9 U 134/21
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Ab.s 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Immobilienmakler sich die Bewertung „Arrogant und wenig hilfsbereit. Kein wirklicher Einsatz für einen potentiellen Käufer. Ich rate ab, auch für eventuelle Verkäufer“ bei Google Places gefallen lassen muss, insbesondere dann, wenn er sich auf dieser Bewertungsplattform aktiv registriert hat. Zum Volltext der Entscheidung:


    Rechtsanwalt bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Wollen Sie sich zum Thema Abmahnung oder einstweilige Verfügung beraten lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts? Rufen Sie mich an: 04321 / 963 9 953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und IT-Recht durch zahlreiche Verfahren mit dem Persönlichkeitsrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.


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  • veröffentlicht am 14. Februar 2022

    OLG Dresden, Endurteil vom 10.08.2021, Az. 4 U 1156/21
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass auch dann, wenn ein Website-Betreiber eine beanstandete Äußerung auf Aufforderung löscht, der Unterlassungsanspruch fortbesteht, jedenfalls dann, wenn die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigert und die Äußerung im nachfolgenden Prozess verteidigt wird. Zugleich hat der Senat darauf hingewiesen, dass nicht gegen jede unwahre Tatsachenbehauptung im Wege der Unterlassung vorgegangen werden kann. Derartige Abwehransprüche schieden etwa aus, wenn die Tatsachenbehauptung „wertneutral“ seien und sich nicht in nennenswerter Weise auf das Persönlichkeitsbild auswirkten. Zum Volltext der Entscheidung:


    Rechtsanwalt bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Wollen Sie sich zum Thema Abmahnung oder einstweilige Verfügung beraten lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts? Rufen Sie mich an: 04321 / 963 9 953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und IT-Recht durch zahlreiche Verfahren mit dem Persönlichkeitsrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.


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  • veröffentlicht am 8. Februar 2022

    LG Köln, Urteil vom vom 22.12.2021 zum Az. 4 O 94/19
    § 346 Abs. 1 BGB, § 323 BGB, § 633 BGB, § 634 Nr. 3 Alt. 1 BGB, § 636 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Tattoo, das nicht den Erwartungen des Kunden entspricht, nicht zwangsläufig zu einem Anspruch auf Rückzahlung des Honorars und Schadensersatzanspruch führt. Das Urteil enthält einige interessante Aspekte zur Vertragserfüllung bei sog. Cover-Up-Tattoos mit denen bestehende Tattoos überdeckt oder anders überarbeitet werden sollen. Die Kammer ging von einem Werkvertrag gemäß § 633 BGB aus, so dass ein bestimmter Erfolg geschuldet war. Hinweis: Das Urteil enthält keine allgemeine Feststellung, dass Honorare für Tattoos / Cover-ups nicht erstattungsfähig sind. Im vorliegenden Fall hing die Entscheidung entscheidend davon ab, was die Parteien vereinbart hatten und was objektiv möglich war. Völlig verunglückte Tattoos, die den Träger der Lächerlichkeit preis geben und erheblich von den Vorgaben des Kunden abweichen, können weiterhin Ansprüche auf Honorarrückzahlung und Schmerzensgeld auslösen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Februar 2022

    OLG Hamburg, Beschluss vom 27.01.2022, Az. 7 W 9/22
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines handschriftlichen Schreibens als Faksimile das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verfassers verletzt, da die Handschrift Ausdruck der Persönlichkeit des Schreibenden ist. Allerdings könne eine solche Veröffentlichung bei „umfassender Abwägung der Interessen des Verfassers und des Veröffentlichenden“ rechtmäßig sein. Im vorliegenden Fall hatte der Verfasser der handschriftlichen Schreiben in der Zeitschrift „Zeit Magazin“ erhebliche Vorwürfe gegen den Antragsgegner erhoben. Der Antragsgegner hatte sodann zu seiner „Ehrenrettung“ die Darstellung des Antragstellers kommentiert und Schreiben des Antragstellers veröffentlicht, um dessen frühere ideologische und finanzielle Verbundenheit mit ihm zu untermauern. Der Senat sah hierin keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da der Antragsteller durch seine öffentlichen Vorwürfe einen Anlass für die Veröffentlichung gegeben hatte und das handschriftliche Schreiben inhaltlich auch nicht nennenswert Einzelheiten aus der Intimsphäre des Antragstellers wiedergebe. Zum Volltext der Entscheidung:


    Rechtsanwalt bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Wollen Sie sich zum Thema Abmahnung oder einstweilige Verfügung beraten lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts? Rufen Sie mich an: 04321 / 963 99 53 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz durch zahlreiche Verfahren mit dem Persönlichkeitsrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.


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  • veröffentlicht am 2. Februar 2022

    LG München I, Urteil vom 31.01.2022, AZ. 42 O 4307/19
     § 314 BGB

    Das LG München I hat entschieden, dass das Konto eines Facebook-Nutzers, der über dieses Kinder-Missbrauchsbilder an einen Freund verschickte, ohne Anhörung des Facebook-Nutzers sofort gesperrt werden darf. Der Kläger hatte neun Fotos von weiblichen Personen über den Facebook-Messenger Dienst an einen Freund weitergeleitet. Die von der Beklagten eingesetzte Software „PhotoDNA“ identifizierte diese Fotos als „Child Exploitative Imagery“ (CEI), als ausbeuterische Bilder von Kindern. Daraufhin wurde das Konto des Klägers bei Facebook dauerhaft gesperrt. Die Beklagte teilte dem Kläger erst zeitgleich mit der Deaktivierung mit, dass sein Konto gesperrt werde. Dies verstoße nicht, so die Kammer, gegen geltendes Recht. Das auf Dauer angelegte Schuldverhältnis zwischen dem Kläger und Facebook könne nach § 314 BGB bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und ausnahmsweise ohne vorherige Anhörung gekündigt werden. Damit unterscheide sich der vorliegende Sachverhalt auch von den vom BGH zu behandelnden Fällen, in denen der Karlsruher Zivilsenat die aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Facebook verhängte Sperren für unwirksam erklärt hatte, weil die AGB keine vorherige verpflichtende Anhörung des Betroffenen vor Verhängung einer Sperre des Benutzerkontos vorsahen (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021, Az. III ZR 192/20, BGH, Urteil vom 29.07.2021, Az. III ZR 179/20). Zur Pressemitteilung 04 vom 02.02.2022: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Januar 2022

    BGH, Urteil vom 16.11.2021, Az. VI ZR 1241/20
    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB, § 22 KUG , § 23 KUG

    Der BGH hat entschieden, dass für eine identifizierende Verdachtsberichterstattung (1) ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert“ verleihen, erforderlich ist. (2) Die Darstellung dürfe im Übrigen nicht nicht durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass der Betroffene der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt sei („Vorverurteilung“). (3) Auch sei vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. Dabei solle der Betroffene nicht nur Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten; vielmehr müsse seine etwaige Stellungnahme auch zur Kenntnis genommen und der Standpunkt des Betroffenen in der Berichterstattung sichtbar werden. (4) Schließlich müsse es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt sei. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 5. Januar 2022

    LG Köln, Beschlus vom 11.06.2021, Az. 28 O 218/21
    § 1004 Abs. 1 analog BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 22 KUG, § 23 KUG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Köln hat im Wege der einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Werbung eines Discounters für seine Ware unter Verwendung eines Prominenten (hier: Jogi Löw) dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Kammer verwies auf die Entscheidung OLG Köln, Urteil vom 06.03.2014, Az. 15 U 133/13. Der Streitwert wurde auf 100.000 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 20. Dezember 2021

    BGH, Urteil vom 28.09.2021, Az. VI ZR 1228/20
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Person, die erfolgreich auf Löschung einer rechtswidrigen Presseartikels aus einem Online-Archiv geklagt hat, auch Anspruch auf Löschung der hierzu abgedruckten Gegendarstellung hat. Anderenfalls, so der Senat, würde der Anspruch auf Wahrung des Persönlichkeitsrechts unterlaufen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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