IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Februar 2010

    AG Düsseldorf, Urteil vom 06.01.2010, Az. 58 C 15403/09
    §§ 280 Abs. 2; 286; 288 BGB

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Verbraucher – zumindest von einem Inkassobüro – grundsätzlich auch dann weiterhin direkt angeschrieben werden darf, wenn er bereits in dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten ist und diesbezüglich nur unter bestimmten Umständen das zulässige Maß überschritten werde (s. unten). Vorliegend ging es um die Rechnung(en) einer Telefonfirma; das gleiche Problem ist jedoch im Filesharing-Bereich hinsichtlich der Eintreibung von Rechtsanwalts- und weiteren Schadensersatzforderungen bekannt. Die Fortsetzung der Mahnung sei verfassungsrechtlich von Art. 14 GG und bürgerlich-rechtlich von §§ 286, 288, 280 Abs. 2 BGB gedeckt, um berechtigte wirtschaftliche Interessen durchzusetzen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Februar 2010

    LG Köln, Urteil vom 26.08.2009, Az. 28 O 478/08
    § 32 ZPO, § 823 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Deutscher, der auf einer russischen Internetseite einen in russischer Sprache gehaltenen rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht entdeckt, gegen diesen nicht vor einem deutschen Gericht vorgehen kann. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte sei für die vorliegende Klage nicht gegeben, weil nicht davon auszugehen sei, dass die streitgegenständliche Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland begangen worden sei, so dass eine Begründung der Zuständigkeit des Landgerichts Köln über § 32 ZPO nicht anzunehmen sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Januar 2010

    BGH, Beschluss vom 30.06.2009, Az. VI ZR 339/08
    Art. 1, 2 GG

    Der BGH hat entschieden, dass im Falle einer rechtswidrigen Bild- berichterstattung, zu deren Unterlassung der Berichterstatter bereits verurteilt wurde, ein Verstoß gegen dieses Urteil grundsätzlich mit den zur Verfügung stehenden Ordnungsmitteln zu ahnden ist. Ob darüber hinaus noch ein Anspruch des Geschädigten auf Genugtuung in Geld wegen hartnäckiger schwerwiegender Verletzung des Rechts am eigenen Bild bestehe, sei in jedem Einzelfall zu prüfen. Eine abstrakte Klärung dieser Frage sei nicht möglich, denn ob ein derart schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliege, könne nur auf Grund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.
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  • veröffentlicht am 18. Januar 2010

    LG Essen, Urteil vom 20.04.2009, Az. 4 O 368/08
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB

    Das LG Essen hat einem Unternehmen verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Werbezwecken mit dem Kläger zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen Kontakts per E-Mail Kontakt aufzunehmen, ohne dass seine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Es hatte sich zuvor bei der Versendung des Newsletters des sog. Single-Opt-In-Verfahrens bedient, bei dem der Empfänger des Newsletters durch einmalige Eintragung in die Abonnentenliste des Versenders dem Empfang zustimmt. Bei diesem Verfahren könne aber nicht im Wege des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden, dass eine Eintragung tatsächlich vom Inhaber der eingetragenen E-Mail-Adresse stamme. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Januar 2010

    BVerfG, Beschlüsse vom 26.02.2008, Az. 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07 und 1 BvR 1626/07
    Art. 2, 5 GG

    Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Zulässigkeit von Bildberichterstattungen über prominente Persönlichkeiten aus deren Privat- und Alltagsleben außerhalb der Wahrnehmung einer offiziellen Funktion zu entscheiden. Dabei war das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eigenen Bild der Betroffenen gegen die Interessen der Pressefreiheit abzuwägen. Dazu hat das Gericht folgende Grundsätze dargelegt:

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  • veröffentlicht am 29. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 21.10.2009, Az. 28 O 410/08
    §§ 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB, § 240 StGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt  zur Durchsetzung der Ansprüche seines Mandanten dem Gegner – hier dem Betreiber eines Internetshops – nicht mit der Veröffentlichung einer Strafanzeige drohen darf und hat ihn entsprechend zur Unterlassung verurteilt. Gegenstand des Streits war folgender Text: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 07.10.2009, Az. 325 O 190/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB

    Das LG Hamburg hat einen Prozesskostenhilfeantrag eines der Sedlmayr-Mörder abgelehnt, welcher der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen einen Suchmaschinenbetreiber dienen sollte. Da die Antragsgegnerin – jedenfalls soweit es die verfahrensgegenständlichen, von ihr angebotenen Dienste anbelangt – keine eigenen Inhalte verbreitet hätte, würde der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB (analog) i.V.m. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht voraussetzen, dass die Antragsgegnerin die sie als Suchmaschinen-Betreiberin treffenden Prüfpflichten verletzt hätte und deshalb als Störerin zur Unterlassung verpflichtet wäre. Die Darlegungen des Antragstellers hätten, so die Kammer, allerdings nicht ergeben, dass die Antragsgegnerin ihren Prüfpflichten nicht nachgekommen wäre. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Dezember 2009

    OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 7 W 125/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB; Art. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 35; 4 Abs. 1 BDSG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass auch der Betreiber einer Suchmaschine, der weiß, dass es Internetauftritte gibt, in denen in rechtswidriger Weise über eine Person berichtet wird, aus dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht verpflichtet ist, ohne konkreten Anlass beständig alle Internetauftritte, die seine Suchmaschine bei Eingabe des Namens der Person findet, daraufhin zu untersuchen, ob sie einen Inhalt haben, der das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieser Person verletzt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23. 10. 2009, Az. 7 W 119/09). Dies würde das die Störerhaftung begrenzende Kriterium der Zumutbarkeit überschreiten, weil die von dem Betroffenen im Kern beanstandete, in der Einstellung einer rechtswidrigen Äußerung in das Internet liegende Verletzung von Rechten ohne jede Mitwirkung des Betreibers der Suchmaschine stattfinde, so dass ihm nicht aufgegeben werden könne, von sich aus beständig jeder bloßen Möglichkeit einer Beeinträchtigung von Rechten Dritter nachzugehen, um eine eigene Haftung als Störer durch Mitwirkung an der Verbreitung zu entgehen (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 17. 07.2003, GRUR 2003, S. 958 ff., 961 zum Unterlassungsanspruch aus § 97 UrhG). (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Urteil vom 22.10.2009, Az. 17 O 429/09
    §§ 823, 1004 BGB analog
    , § 22 KUG; § 184 GVG

    Das LG Stuttgart hat die Klage eines angeblichen Nachlassverwalters des verstorbenen Michael Jacksons auch wegen Verletzung seines postmortalen Persönlichkeitsrechts abgelehnt. Somit durfte die Konzertveranstaltung „King of Pop – The Show“ im Juni 2009, in der ein Double von Michael Jackson auftrat, wie geplant stattfinden. Der Kläger sei zur Geltendmachung des Rechts am eigenen Bilde (§ 22 KUG) nicht berechtigt. Diese Befugnis obläge allein den Angehörigen des Verstorbenen. Entsprechendes gelte für das allgemeine Persönlichkeitsrecht, dessen Schutz nach dem Tode von den Angehörigen und nicht zwingend von den Erben wahrzunehmen sei, jedenfalls soweit es nicht um die Beeinträchtigung vermögenswerter Interessen gehe (Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 823 Rdnr. 90). Im Übrigen seien eine Stellung als Nachlassverwalter und die entsprechenden Klagebefugnisse nach US-amerikanischem Recht nicht ausreichend nachgewiesen worden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 23.10.2009, Az. 324 O 120/09
    §§ 823, 1004 BGB analog

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine identifizierende Berichterstattung unzulässig ist, wenn die betreffende Person noch nicht verurteilt ist und auf Grund des akuten Gesundheitszustandes der Person die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Zwar habe es sich bei den im Strafverfahren gegen den Kläger erhobenen Vorwürfen nicht um solche aus dem Bereich der kleineren bzw. ganz gewöhnlichen Kriminalität gehandlet (hier: sexueller Missbrauch der Tochter). Der Kläger sei zum Zeitpunkt der Berichterstattung aber Angeklagter gewesen, so dass bis zu einem etwaigen Schuldspruch die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Unschuldsvermutung für ihn gesprochen habe. (mehr …)

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