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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Beschluss vom 15.01.2009, Az. 27 O 1237/08
    § 891 S. 1 ZPO

    Das LG Berlin hat in einem Ordnungsmittelverfahren entschieden, dass eine Persönlichkeitsverletzung dann nicht vorliegt, wenn ein Bezug zu einer Person erst dadurch hergestellt werden kann, dass ein Außenstehender schon weitere Darstellungen der jeweiligen Person wahrgenommen hat, ohne dass der Name der Person oder weitere sie identifizierende Eigenschaften genannt werden.

  • veröffentlicht am 27. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 16.05.2008, Az. 324 O 847/07
    §§ 823, 1004 BGB; Art. 1, 2, 5 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite, der bereits wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Vergangenheit abgemahnt wurde, nicht verpflichtet ist, von sich aus den damals abgemahnten Beitrag auf weitere Rechtsverletzungen zu überprüfen. Nach Ansicht des Gerichts könne der Betreiber nach erfolgter Abmahnung des Beitrags davon ausgehen, dass der Verletzte alle streitigen Punkte abgemahnt habe, nach Entfernung der streitigen Passage also keine weiteren Verstöße mehr vorlägen. Dass weitere Punkte nicht sogleich abgemahnt worden seien, dürfe der Betreiber als Einverständnis mit dem restlichen Text verstehen. Der Kläger hatte den Beklagten wegen seiner vollen Namensnennung in Zusammenhang mit einem von ihm begangenen Tötungsdelikt abgemahnt. Der Beklagte hatte auf diesen Beitrag in einer bekannten Online-Enzyklopädie von seiner Homepage aus verwiesen. Die Namensnennung war sodann aus dem Beitrag in der abgemahnten Passage entfernt worden, tauchte jedoch an anderer Stelle des Beitrags in anderem Zusammenhang nochmals auf.

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  • veröffentlicht am 26. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 17.06.2009, Az. 28 O 662/08
    § 19 a UrhG; § 22 KUG; § 7 TMG; Art. 5 Nr. 3 EuGVVO

    Das LG Köln hat in diesem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die Abbildungen von Personen nach  § 22 S. 1 KUG der Einwilligung der jeweils abgebildeten Personen bedarf. Personensuchmaschienen [Die Verf.: wie yasni.de oder 123people] könnten eine solche Einwilligung nicht stillschweigend der Tatsache entnehmen, dass die Person in die Veröffentlichung des Bildnisses auf einer anderen Internetseite eingewilligt habe. Die Reichweite einer Einwilligung gem. § 22 Satz 1 KUG sei durch Auslegung nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Es bedürfe keiner ausdrücklichen Beschränkung der Einwilligung seitens des Betroffenen. Der Suchmaschinenbetreiber könne sich auch nicht auf eine stillschweigende Einwilligung in die Verweisung durch Hyperlinks durch Einstellen des Bildes ins Internet stützen. Eine solche stillschweigende Einwilligung gelte nicht entsprechend für visualisierte Links. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 22.09.2009, Az. VI ZR 19/08
    §§ 823, 1004 Abs. 1 BGB, Art. 5 GG

    Der BGH hat die Äußerung „Ich glaube nicht, dass der Rücktritt (des Vorstandsvorsitzenden) freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde. … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat.“ als zulässige Meinungsäußerung gewertet. Die Äußerungen des Beklagten dürften nicht isoliert gesehen, sondern müssen im Gesamtzusammenhang des Interviews bewertet werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. September 2009

    LG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2009, Az. 12 O 5/09
    § 823 Abs. 1, 2 BGB i.V.m. Art. 1, 2 GG; § 1004 Abs. 1 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein (Online-)Buchhändler, der ein Buch mit persönlichkeitsrechtsverletzendem Inhalt vertreibt, nicht notwendigerweise als Störer haftet. Zu Grunde lag der Entscheidung die Veröffentlichung einer Biographie, welche ein Foto der Antragstellerin als ehemalige Lebensgefährten des Biographierten enthielt. Dem zuständigen Verlag wurde bereits untersagt, das Foto zu veröffentlichen. Nunmehr wollte die Antragstellerin dies auch dem Antragsgegner untersagen, der über seinen Online-Buchverlag das streitgegenständliche Werk verkauft hatte. Das Gericht sah dafür jedoch keine Grundlage. Eine Haftung als Täter oder Teilnehmer komme nicht in Betracht, da der Antragsgegner keinen Vorsatz oder das Bewusstsein einer Rechtsverletzung besessen habe. Auch eine Störerhaftung sei nicht gegeben. Voraussetzung dafür sei die Verletzung von Prüfungspflichten. Dies sei nicht geschehen. Eine offensichtliche Rechtsverletzung lag nicht vor, denn dass in einem biographischen Werk Fotos der Hauptperson und weiterer Personen deren Lebens abgedruckt seien, sei nicht ungewöhnlich. Des Weiteren habe der Antragsgegner nach Kenntnis der Rechtsverletzung ausreichende Vorsorgemaßnahmen getroffen, um eine weitere Verletzung zu verhindern. Die Installation eines Filters, der Werke nach ISBN und Titel aussortiere und damit sicherstelle, dass das streitgegenständliche Buch nicht mehr in Sortiment gelangt, sei genügend.

    Anmerkung: Das LG Berlin hatte bereits in einem ähnlichen Fall zu entscheiden und gab einem beklagten Buchhändler recht, der für etwaige Urheberrechtsverstöße des Verlags nicht verantwortlich sei (Link: LG Berlin). Vgl. auch LG Hamburg.

  • veröffentlicht am 19. September 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 analog BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Urteils einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht bedeuten kann. Ferner verstoße ein Forumsbetreiber gegen seine Prüfpflichten, wenn er – nachdem er auf die Veröffentlichung hingewiesen wurde – das Urteil nicht aus dem Internet entferne. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe zur Begründung des Erlasses der von dem Kläger (in jenem Verfahren Antragsteller) beantragten, gegen die Beklagte (in jenem Verfahren Antragsgegnerin) gerichteten einstweiligen Verfügung u.a. ausgeführt: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. September 2009

    LG Berlin, Beschluss vom 08.09.2009, Az. 27 S 7/09
    §§
    823, 1004 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Abmahnung eines Forumbetreibers, um in seinem Diskussionsforum „unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen“ auf eine bestimmte Person zu unterlassen, nicht ausreichend ist. Vielmehr müsse der Verstoß so konkret bezeichnet sein, dass dem Forumsbetreiber eine Entfernung möglich sei. Im vorliegenden Fall war dies nicht gegeben. (mehr …)

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