Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Potsdam: Bürger hat keinen uneingeschränkten Geheimhaltungsanspruch gegen die Verwaltung / Presseauskünfteveröffentlicht am 29. Februar 2016
VG Potsdam, Beschluss vom 16.12.2015, Az. 9 L 1406/15
§ 123 Abs. 1 VwGO, § 30 VwVfG, § 1 Abs. 3 VwVfG i.V.m. § 5 Abs. 1 VwVfGBbgDas VG Potsdam hat entschieden, dass das sogenannte Verwaltungsgeheimnis gemäß § 30 VwVfG bzw. § 1 Abs. 3 VwVfG i.V.m. § 5 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) Bürgern keinen uneingeschränkten Geheimhaltungsanspruch gewährt, der insbesondere auch durch den presserechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Pressegesetzes (BbgPG) nicht überwunden werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Anspruch auf Gegendarstellung wird durch die bloße Ergänzung eines Presseartikels in der Regel nicht erfülltveröffentlicht am 19. Februar 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2015, Az. I-16 U 85/15
§ 56 Abs. 1 S. 2 RStVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Anspruch auf Gegendarstellung wegen einer wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptung in einem Online-Pressebericht noch nicht dadurch erfüllt wird, dass der Berichtende den Artikel lediglich – ohne weitere Hervorhebung – ergänzt. Auch der bloße Hinweis auf eine Aktualisierung ohne weitere Angaben zum Umfang und Inhalt der Aktualisierung und ohne den Zusatz, dass, anders als zuvor, hier der Betroffene „zu Wort kommt“, sei deshalb nicht ausreichend und lasse das berechtigte Interesse des Betroffenen nicht entfallen. Einzig die Konstellation, dass der ursprüngliche Bericht bereits eine zutreffende Stellungnahme des Betroffenen enthalte, könne den Anspruch auf Gegendarstellung ausnahmsweise entfallen lassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Die Schlagzeile eines Presseberichts muss im Zusammenhang mit dem Artikeltext ausgelegt werdenveröffentlicht am 2. Februar 2016
OLG Hamburg, Urteil vom 23.06.2015, Az. 7 U 73/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine unzutreffende Berichterstattung in der Überschrift eines Presseartikels nicht zwangsläufig zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen führt. Schlagzeilen dürften nicht isoliert verstanden werden, sondern müssten jedenfalls im Zusammenhang mit den Unterüberschriften inhaltlich ausgelegt werden. Sofern Artikelüberschriften nicht eine in sich abgeschlossene und aus sich heraus interpretierbare Tatsachenbehauptung enthielten, sondern lediglich das Leserinteresse auf die im folgenden Text zu lesende Detaildarstellung lenken sollen, seien sie nicht als selbständige Sachaussagen anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Zum Streitgegenstand bei unzulässigen Äußerungenveröffentlicht am 26. Januar 2016
OLG Hamburg, Urteil vom 01.12.2015, Az. 7 U 68/15
§ 308 Abs. 1 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Streitgegenstand eines Rechtsstreits sich nicht ändert, wenn die Unterlassung einer Äußerung als falsche Tatsachenbehauptung gefordert wird und das Gericht sich beim Verbot der Äußerung auf eine unzulässige Verdachtsberichterstattung stützt. Der Streitgegenstand werde durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleite. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BVerwG: Zur Trennung von Werbung und Programm im Fernsehenveröffentlicht am 8. Dezember 2015
BVerwG, Urteil vom 14.10.2015, Az. 6 C 17.14
Art. 19 Abs. 4 GG; § 7 Abs. 3 S. 1 und S. 3 RStV, § 45 Abs. 2 RStV, § 46 RStVDas BVerwG hat bezüglich der Trennung von Werbung und Programm im Fernsehen entschieden, dass eine optische Absetzung nicht zwingend erforderlich ist. Grundsätzlich muss für den „aufmerksamen, aber nicht hoch konzentrierten Zuschauer“ sowohl erkennbar sein, dass es sich um Werbung handelt als auch eine Absetzung zum laufenden Programm erfolgen. Letztere kann durch verschiedene optische oder akustische Mittel erreicht werden. Nicht genügend sei es jedoch, wenn Werbung in die laufenden Bilder eines Programmhinweises eingeblendet werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Zeitung hat Anspruch auf anonymisiertes Strafurteil gegen ehemaligen Landesinnenminister (hier: Vorteilsannahme und Abgeordnetenbestechung)veröffentlicht am 20. November 2015
BVerfG, Beschluss vom 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15
Art. 5 Abs. 1 S.2 GG, § 4 Abs. 1 und 2 ThürPrGDas BVerfG hat entschieden, dass eine Zeitung Anspruch hat auf Auskunft über die schriftlichen Urteilsgründe eines Strafurteils gegen einen ehemaligen Innenminister eines Bundeslandes, und zwar durch die Übersendung einer anonymisierten Kopie des Urteils. Eine Verweigerung, so der Senat, verstoße gegen Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: 60.000 Euro Entschädigung für ungenehmigte Bildveröffentlichung der Ehefrau eines Prominentenveröffentlicht am 11. November 2015
LG Hamburg, Urteil vom 25.09.2015, Az. 324 O 161/15
§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Hamburg hat entschieden, dass für die wiederholte Bildveröffentlichung der Ehefrau eines Prominenten, der einen schweren Unfall erlitten hatte, eine Geldentschädigung in Höhe von 60.000,00 EUR angemessen ist. Zwar handele es sich bei dem Unfall des Prominenten um ein zeitgeschichtliches Ereignis, an welchem ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestehe. Die Veröffentlichung von Bildern der Ehefrau beim Betreten/Verlassen des Krankenhauses dienten jedoch nicht der Information, sondern dem reinen Voyeurismus, so dass eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Münster: Zur Abgrenzung von unwahren Tatsachen und Meinungsäußerungen in einem Online-Magazinveröffentlicht am 25. September 2015
LG Münster, Urteil vom 08.07.2015, Az. 012 O 187/15
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GGDas LG Münster hat entschieden, dass für die Abgrenzung unzulässiger unwahrer Tatsachen von möglicherweise zulässigen Meinungsäußerungen das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers zu Grunde zu legen ist. Vorliegend war in dem streitbefangenen Artikel eines Online-Magazins verbreitet worden, dass ein Tierschutzverein Bilder tierschutzwidriger Zustände erstelle, welche er selbst herbeigeführt habe, und dass zu diesem Zweck mindestens ein Einbruch begangen worden sei. Da diese Behauptungen erweislich unwahr seien, liege eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Namensnennung in einem Presseartikel – Wie weit reicht die Einwilligung?veröffentlicht am 1. September 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 137/15
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die volle Namensnennung eines Beteiligten in einem online veröffentlichten Presseartikel gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen kann, auch wenn eine grundsätzliche Einwilligung vorlag. Der Betroffene habe vorliegend zwar einer Namensnennung für die Veröffentlichung eines Printartikels zugestimmt. Eine Online-Veröffentlichung sei dabei jedoch nicht diskutiert worden. Auch bezüglich anderer in die Berichterstattung aufgenommener und das Persönlichkeitsrecht verletzender Tatsachen liege keine ausdrückliche Einwilligung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten und Whats-App-Nachrichtenveröffentlicht am 21. August 2015
LG Köln, Urteil vom 10.06.2015, Az. 28 O 547/14
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten und Whats-App-Protokolle betreffend die Beziehung eines bekannten Sportlers dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Über das Bestehen einer Beziehung hinaus seien seitens des Klägers keine Beziehungsdetails öffentlich gemacht worden, so dass keine Selbstöffnung vorliege, welche die Privatsphäre einschränke. Zum Volltext der Entscheidung: