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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2015, Az. 3 U 202/14
    § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV

    Das OLG Bamberg hat entschieden, dass der Veranstalter von Kreuzfahrten auch ein obligatorisch erhobenes Serviceentgelt – welches nicht zeit- oder verbrauchsabhängig ist – im Gesamtpreis auszuweisen bzw. in diesen einzurechnen hat, anderenfalls ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt. Der Senat wies die Argumentation zurück, dass das Serviceentgelt nicht vom Reiseunternehmen, sondern vom Schifffahrtsunternehmen vereinnahmt werde, da nach geltender Rechtslage in den Gesamtpreis alle zwingend erhobene Entgelte (auch für Leistungen Dritter) aufzunehmen seien.

  • veröffentlicht am 22. Juli 2015

    OLG Rostock, Beschluss vom 06.05.2015, Az. 2 U 22/14
    § 307 BGB

    Das OLG Rostock hat bestätigt, dass Reiseveranstalter in der Regel nur eine Anzahlung bis zu 20 Prozent des Reisepreises verlangen dürfen und entschieden, dass diese Grundsätze auch für Kreuzfahrten gelten. Höhere Anzahlungen seien nur zulässig, wenn der Veranstalter dadurch keinen Liquiditätsvorteil erhalte, sondern im Zusammenhang mit der konkreten Reise entstehende, eigene Aufwendungen abdecken oder fällige Forderungen Dritter bedienen müsse. In der Folge wurde dem Kreuzfahrtveranstalter AIDA Cruises untersagt, unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 35 oder sogar 50 Prozent des Reisepreises zu verlangen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 25. März 2015

    BGH, Urteil vom 09.12.2014, Az. X ZR 13/14
    § 651a Abs. 1 BGB, § 651i Abs. 3 BGB, § 320 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 und 3 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine Anzahlung von bis zu 20% des Reisepreises bei Abschluss eines Reisevertrags nicht unangemessen und eine solche Festlegung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters daher wirksam ist. Höhere Anzahlungen könnten nur dann gefordert werden, wenn der Veranstalter bei Vertragsschluss bereits eigene Aufwendungen erbringen oder Forderungen erfüllen müsse, die der Erfüllung des Reisevertrages dienen. Der Restpreis für die Reise könne in einem Zeitraum bis 30 Tage vor Reiseantritt gefordert werden. Eine frühere Fälligkeit benachteilige den Verbraucher in unangemessener Weise. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Februar 2015

    OLG Celle, Urteil vom 18.12.2014, Az. 13 U 19/14
    § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 309 Nr. 2a BGB, § 320 BGB, § 641 Abs. 1 BGB

    Das OLG Celle hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Fluggesellschaft, welche die Fälligkeit des vollen Flugpreises bei Buchung vorsieht, unwirksam ist. Dem Kunden werde damit das volle Vergütungsrisiko aufgebürdet und seinen berechtigten Interessen nicht ausreichend Rechnung getragen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Dezember 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014, Az. I-6 U 76/14
    § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine AGB-Klausel in einem Reisevertrag mit dem Wortlaut „Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen: Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,ab 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises,am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.“ unwirksam ist, da sie nicht in ihrer Höhe nach die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwertung hinreichend berücksichtigt. Dies gelte auch, wenn eine Reise im Wege des so genannten „Dynamic Packaging“ gebucht werde, bei welcher der Reiseveranstalter ein individuelles Reiseangebot bündele und den Flug erst im Zeitpunkt der verbindlichen Buchung bei dem betreffenden Anbieter zu dessen Endverbraucherkonditionen einkaufe und daher auf die Stornobedingungen keinen Einfluss nehmen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. November 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.10.2014, Az. 6 U 148/13
    Art. 23 Abs. 1 S. 4 EGV 1008/2008

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das „Opt-in“-Erfordernis für fakultative Zusatzleistungen bei Flugbuchungen auch dann erfüllt ist, wenn dem Nutzer während des Buchungsvorgangs sowohl die Möglichkeit, sich für die Zusatzleistung zu entscheiden, als auch die Möglichkeit, die Buchung ohne Inanspruchnahme der Zusatzleistung fortzusetzen, als klare und gleichwertige Alternative angeboten wird. Unter diesen Umständen sei es als Ausgestaltung möglich, dass die Buchung nur fortgesetzt werden könne, wenn der Nutzer sich entweder für oder gegen die Zusatzleistung (z.B. Reiseversicherung) entschieden habe. Im vorliegenden Fall sei das Erfordernis der Klarheit jedoch nicht erfüllt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Oktober 2014

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2014, Az. I-6 U 161/13
    § 1 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass AGB-Klauseln eines Reiseveranstalters zur Anzahlung und Fälligkeit des Reisepreises sowie zur Zahlung von Pauschalen bei einem Rücktritt vom Reisevertrag unwirksam sind. Es handele sich insbesondere um diese Bestimmungen: Sofort nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung / Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 30 % (auf volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung […] Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. und In der Regel […] betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Fall Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis: [Auflistung]. Diese Klauseln benachteiligten Verbraucher unangemessen. Eine vollständige Zahlung des Reisepreises längere Zeit vor Beginn der Reise nehme dem Verbraucher jegliches Druckmittel. Hinsichtlich der Rücktrittspauschalen seien die Berechnungsgrundlagen nicht dargelegt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az. 5 U 2/12
    § 4 Nr. 11 UWG, Art. 23 Abs. 1 S.3 Luftverkehrsdienste-VO, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 3 S.1 BGB, § 649 S.1 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Fluggesellschaft, die ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR pro Reiseteilnehmer und Buchung für einen stornierten Flug vorsieht, unangemessen und damit unwirksam ist, wenn die Fluggesellschaft zusätzlich Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und/oder möglicher anderweitiger Verwendungen der gebuchten Leistungen hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. September 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 16.09.2014, Az. X ZR 1/14
    § 6 BGB-InfoV

    Der BGH hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter in einer Reisebestätigung noch nicht die genauen Uhrzeiten für Hin- und Rückflug angeben muss (vgl. auch BGH, Urteil vom 10.12.2013, Az. X ZR 24/13). Zur Pressemitteilung Nr. 129/2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Juli 2014

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.01.2014, Az. 2-06 O 379/13
    § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 23 Abs. 1 S. 4 VO (EG) 1008/2008

    Das LG Frankfurt hat in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen ein Flugunternehmen entschieden, dass eine Online-Flugbuchung, bei der sich der Kunde beim Buchungsvorgang aktiv gegen eine Reiseversicherung entscheiden müsse, unzulässig ist. Der Buchungsschritt, der das Angebot einer Reiseversicherung enthielt, konnte nicht ohne Treffen einer Auswahl (entweder für oder gegen eine Versicherung) verlassen werden. Ein solch aktiv erforderlicher „Opt-out“ verstoße gegen Verbraucherschutzvorschriften, zumal durch den Hinweis „Reiseschutz nicht vergessen – ohne kann es teuer werden!“ eine Drohkulisse aufgebaut werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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