IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Januar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAuf dem Informationsportal tecchannel finden sich Hinweise, wie das sog. Google-Ranking optimiert werden kann. Der Verfasser legt Wert auf legitime Methoden zur Förderung des Backlinking, also des Verweises einer fremden Website auf die eigene Website. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Google auf das Phänomen sog. Linkfarmen / gekaufter Link reagiert hat und eine insoweit negatives Prüfungsergebnis für die jeweilige Website zu einer Rückstufung im Pageranking führen kann, die in den meisten Fällen nur mittels verhältnismäßig aufwändiger Maßnahmen wieder beseitigt werden kann. Eine Benachrichtigung von Google erfolgt in diesen Fällen nicht (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: tecchannel).

  • veröffentlicht am 23. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtIm Dezemer 2008 hat der SEO-Spezialist Bloofusion Germany GmbH, Emsdetten, einen Leitfaden zur Suchmaschinenoptimierung von Onlineshops herausgebracht und die insoweit am häufigsten zu findenden Problemfelder aufgezeigt. Der Leitfaden steht zum kostenlosen Download bereit (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Bloo) und beschreibt unter anderem, wie man als Shopbetreiber seine Start- und Produktseiten für Suchmaschinen attraktiver gestalten oder was durch geschickte Verlinkung erreicht werden kann. Bei der dichten Konkurrenzsituation im Internet kann ein geschicktes Suchmaschinenmarketing den entscheidenden Vorteil gegenüber Wettbewerbern bringen.

  • veröffentlicht am 15. September 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVom 16. -19. September 2008 findet in Düsseldorf erneut die Leitmesse für digitales Marketing OMD (Online Marketing Düsseldorf) statt, die auch für Marketing-Anwender, also u.a. Onlinehändler, erneut wichtige Signale setzen und zukünftige Entwicklungsströme aufzeigen dürfte. Kostenfrei ist die Teilnahme für den 17. – 18. September 2008. Bestandteil der Messe sind diverse Themen, u.a. „E-Commerce“, „Analytics“, „Performance Marketing“, „Targeting“, „Portal/Plattform“, „Mobile“, „Web 2.0″, „Ad Networks“ und „Community Marketing“. Neu ist ein „E-Commerce-Area“. Neu sind auch die dem Vernehmen nach bereits ausgebuchten sog. „Guided Tours“, die teilnehmende Agenturen für Interessierte zu bestimmten Themen anbieten. Neben verschiedenen Größe und  einer Vielzahl von Schwergewichten der Branche findet sich als Redner u.a. der eBay-Geschäftsführer Dr. Stefan Groß-Selbeck.

  • veröffentlicht am 4. September 2008

    Googles neuer Browser „Chrome“ sendet Daten an Google, worauf Google auch ausdrücklich hinweist ( ? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Anmerkung zum Datenschutz). Bei der Installation erhält jeder Chrome-Browser eine individuelle Nummer zur Identifikation zugeordnet, die mit weiteren Daten an Google gesendet wird.  Dies ist angesichts der dominanten Stellung von Google im Internet (Suchmaschine, Werbeformen, webbasierte Applikationen) bedenklich. Google erhält auf diese Weise theoretisch die Möglichkeit, Nutzerdaten zusammenzuführen ohne dass dies dem Nutzer in dieser Form bewusst ist. Ob sich diese weitere Form der Datenerfassung zukünftig zum Orwell’schen „Big Brother“-Problem auswächst ist abzuwarten. Google überwacht Dateneingaben und -ströme bereits mit den Technologien Analytics oder AdSense. Näheres zum Problem des vielleicht gläsernen Chrome-Nutzers findet sich hier (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Golem).

  • veröffentlicht am 1. September 2008

    OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007, Az. 2 W 12/07
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 13, 69 a, 97 Abs. 1

    Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Gestaltung einer HTML-Webseite in der Weise, dass sie in Suchmaschinen (z.B. Google) in prominenter Form weit vorne angezeigt wird, urheberrechtlich geschützt ist. Dieser Schutz ergibt sich aus der Verwendung der Sprache durch den Programmierer, der  unter Rückgriff auf sein Know-How die Texte auf der Webseite so gestaltet und angeordnet hat, dass ein optimales Ergebnis erzielt wurde.

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  • veröffentlicht am 18. Juli 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDem offiziellen Google-Blog zufolge, ist Google zukünftig in der Lage, ohne gesondertes Zutun des Inhabers einer Website auch Flash-Dateien auf Ihren Inhalt hin zu untersuchen und entsprechend zu indizieren. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltungsmöglichkeiten eines Onlineshops. Für Oniinehändler war bislang eine optimale Auffindbarkeit bei Google mit einer attraktiven, zeitgemäßen Produktpräsentation nicht zu vereinbaren.

    Ron Adler und Janis Stipins verkündeten am 30.06.2008, dass Googles Fähigkeiten, Flash-Dateien zu indizieren, erheblich verbessert worden seien. Googlebot könne nun optimiert Textinhalte von .swf-Dateien (Flash-Dateien) erkennen. Indiziert würden auch technische Spielereien, wie Tasten oder Menüs. Wörter, die in der Flash-Datei verwendet würden, könnten nunmehr dazu verwendet werden, mit Begriffen in Suchanfragen abgeglichen zu werden. Überdies könnten URLs aus Flash-Dateien ausgelesen werden.

    Dem Vernehmen nach nicht indiziert wird ein Text dagegen, wenn er originärer Bestandteil einer Bilddatei ist, also nicht nachträglich über diese gelegt wird; dies könne natürlich auch dazu genutzt werden, bestimmte Texte Google ganz bewusst vorzuenthalten. Auch Flash-Buttons, welche zu einer bestimmten URL führen, ansonsten jedoch keinen verwandten Text enthalten, werden ebenfalls nicht indiziert. Schließlich würden FLV-Dateien übergangen, wie sie für Videos auf der Plattform YouTube verwendet werden, da auch diese keine Textelemente enthielten.

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