Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BMF: Weisung zur Steuerpflichtigkeit von grenzüberschreitender Softwareüberlassungveröffentlicht am 29. November 2017
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 27.10.2017 erläutert, unter welchen genauen Umständen die grenzüberschreitende Überlassung von Software und Datenbanken zu einer beschränkten Steuerpflicht und Steuerabzug führt. Näheres finden Sie hier (BMF – Weisung zur Steuerpflichtigkeit von grenzüberschreitender Softwareüberlassung).
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- BFH: Pfändung einer Internet-Domain durch das Finanzamt bei Steuerschulden nicht ohne Weiteres zulässigveröffentlicht am 2. Oktober 2017
BFH, Urteil vom 20.06.2017, Az. VII R 27/15
§ 321 Abs. 1 AODer BFH hat entschieden, dass bei Steuerschulden nach der Abgabenordnung von den Finanzbehören auch eine Internet-Domain als „anderes Vermögensrecht“ gemäß § 321 Abs. 1 AO gepfändet werden kann, wenn dies hinsichtlich Wert und Verwertbarkeit der Domain nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt. Zum Volltext der Entscheidung unten:
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- BFH: Karnevalsparty eines gemeinnützigen Karnevalvereins ist nicht steuerbefreitveröffentlicht am 8. Februar 2017
BFH, Urteil vom 30.11.2016, Az. V R 53/15
§ 65 AODer BFH hat entschieden, dass das Kostümfest eines gemeinnützigen Karnevalsvereins nicht notwendigerweise dem Steuerprivileg für die „Pflege des Brauchtums“ unterfällt. Von Musik, Tanz und Geselligkeit geprägte Veranstaltungen, bei denen das karnevalistische Brauchtum eine nur untergeordnete Rolle spiele, seien nicht förderungswürdig. Die Veranstaltung müsse selbst durch Elemente des Karnevals in seiner traditionellen Form geprägt werden. Hierfür genüge – wie vorliegend – die Darbietung von Stimmungsmusik und Stimmungsbeiträgen ohne Bezug zum traditionellen Karneval, die der Veranstaltung das Gepräge im Sinne einer Kostümparty geben, nicht. Es habe sich somit bei der Party nicht um einen steuerlich begünstigten Zweckbetrieb gehandelt. Zum Volltext der Entscheidung unten:
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- FG Düsseldorf: Ein freiberuflicher IT-Dienstleister, der zeitweilig in den Niederlanden arbeitet, kann gleichwohl vollständig der deutschen Besteuerung unterliegen / § 1 Abs. 1 EStGveröffentlicht am 18. Februar 2016
FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2016, Az. 13 K 952/14 E
§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG, Art. 9 Abs. 2 S. 1 DBA NL
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein freiberuflicher IT-Mitarbeiter, der in den Niederlanden zeitweilig ein dort belegenes Büro zur freien Mitarbeit bei einem anderen Unternehmen nutzt, gleichwohl in Deutschland steuerpflichtig ist. Das Büro war von dem Unternehmen auch als allgemeines Besprechungszimmer genutzt worden. Das Besteuerungsrecht für die streitbefangenen Einnahmen stehe entgegen der Auffassung des Klägers nicht den Niederlanden zu. Denn er habe seine Tätigkeit nicht durch Benutzung einer ihm in den Niederlanden regelmäßig zur Verfügung stehenden ständigen Einrichtung ausgeübt. Zum Volltext der Entscheidung hier. - FG Münster: Eingescannte Unterlagen haben nicht den Beweiswert von Originalunterlagenveröffentlicht am 16. Februar 2016
FG Münster, Beschluss vom 24.11.2015, Az. 14 K 1542/15 AO (PKH)
§ 31 S.3 EStG, § 37 Abs. 2 AODas FG Münster hat entschieden, dass von der Verwaltung für eine elektronische Akte angefertigte Scans von Originalunterlagen nicht den gleichen Beweiswert haben wie die Originalunterlagen selbst. Im vorliegenden Fall hatte die Verwaltung die Originalunterlagen nach dem Einscannen vernichtet. Die Antragstellerin hatte in dem vorliegenden Verfahren behauptet, dass ihre Unterschrift unter einem Antrag gefälscht worden sei. Ein Sachverständiger für Handschriften erklärte, er könne nicht den Nachweis führen, ob die Unterschrift tatsächlich von dem Unterschreibenden und nicht von einem Dritten nachträglich auf das Dokument aufgebracht worden sei. Er könne lediglich überprüfen, ob die Unterschrift selbst gefälscht sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- FG Saarbrücken: Anfechtungsklage kann per E-Mail und .jpeg-Datei erhoben werden, wenn ausgedruckte Fassung innerhalb eines Monats nachgereicht wirdveröffentlicht am 22. Januar 2016
FG Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2015, Az. 2 K 1323/15 – nicht rechtskräftig
§ 64 Abs. 1 FGO, § 47 Abs. 1 FGO, § 52a FGODas FG Saarbrücken hat entschieden, dass eine per E-Mail als elektronische Datei im .jpeg-Format übersandte Klageschrift dem Schriftformerfordernis des § 64 Abs. 1 FGO genügen kann. Dies soll der Fall sein, wenn die Klageschrift in ausgedruckter Form innerhalb von einem Montat nach Bekanntgabe der Verwaltungsentscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf bzw. mit der Bekanntgabe des Verwaltungsakts nachgereicht wird. Allerdings wurde die Revision in dieser Frage zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- EuGH: Der Umtausch von “Bitcoins” in konventionelle Währung ist umsatzsteuerfreiveröffentlicht am 23. Oktober 2015
EuGH, Urteil vom 22.10.2015, Az. C-264/14
EU-RL 2006/112/EGDer EuGH hat entschieden, dass der Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Zur Pressemitteilung Nr. 128/15 in Sachen Skatteverket / David Hedqvist vom 22.10.2105: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Die Werbung für einen „mobilen Buchhaltungsservice gemäß § 6 StBerG“ ist irreführendveröffentlicht am 31. August 2015
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014, Az. 6 U 45/13 – nicht rechtskräftig
§ 6 Nr. 3, Nr. 4 StBerG, § 5 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass mit dem Hinweis „MoB$ MOBILER BUCHHALTUNGS$ERVICE i.S. § 6 STBERG“ nicht geworben werden darf, wenn nicht zugleich in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit diesen Angaben darauf hingewiesen wird, dass sich dieses Angebot – mangels weitergehender Leistungsbefugnis – nur auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, bezieht (also unter Ausnahme des Kontierens von Belegen und des Erteilen von Buchungsanweisungen). Ein allgemeiner Hinweis auf § 6 StBerG reiche nicht aus. Die Revision gegen dieses Urteil vor dem BGH ist unter dem Aktenzeichen I ZR 191/14 anhängig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BFH: Zur gewerblichen Betätigung bei Moderation einer Verkaufssendung / Keine künstlerische Tätigkeitveröffentlicht am 2. Juni 2015
BFH, Urteil vom 16.09.2014, Az. VIII R 5/12
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStGDer BFH hat entschieden, dass die Auftritte einer Moderatorin von Verkaufssendungen auch nicht im Hinblick auf schauspielerische Leistungen als künstlerische Tätigkeit eingeordnet werden. Vielmehr handele es sich um normale gewerbliche Tätigkeit. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- FG Baden-Württemberg: Handeln Eheleute bei eBay gemeinsam unter einem Pseudonym, ist gleichwohl nur der Kontoinhaber des eBay-Accounts steuerpflichtigveröffentlicht am 20. Mai 2014
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2013, Az. 1 K 1939/12
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 UStGDas FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass bei Verkäufen eines Ehepaars über die Internethandelsplattform eBay gleichwohl nur der Inhaber des eBay-Accounts steuerpflichtiger leistungserbringender Unternehmer ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)