IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtFinanzgericht Münster, Urteil vom 05.06.2009, Az. 5 K 3002/05 U
    §§ 4 Nr. 8 Buchst. g, 4 Nr. 10 Buchst. b UStG

    Das FG Münster hat entschieden, dass bei der Gewährung einer eigenständigen Garantie durch den Händler (nicht durch den Hersteller) diese Garantie für den Händler umsatzsteuerpflichtig ist. Im entschiedenen Fall handelte es sich um ein „Garantiepaket“, dass der Käufer eines Automobils von der Klägerin zusätzlich erwerben konnte. Die Klägerin war der Auffassung, dass auf den Teil des erhaltenen Entgeltes, der auf die Eigengarantie entfallen sei, keine Steuer erhoben werden könne, da es sich um Leistungen des § 4 UStG handele (nämlich um die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze oder/und um Leistungen, die darin bestehen, dass anderen Personen Versicherungsschutz verschafft wird). Dem folgte das Gericht nicht und ging davon aus, dass die Eigengarantie eine unselbständige Nebenleistung zum Gebrauchtwagenverkauf darstelle und eine Aufteilung der Umsätze daher nicht in Betracht komme.

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  • veröffentlicht am 11. August 2009

    Zu den Veröffentlichungen der Kanzlei Dr. Damm & Partner zählt nunmehr auch das in dem „Steuerberater Branchenhandbuch“ der Firma Stollfuß Medien mit der 110. Lieferung (April 2009) erschienene Kapitel „Onlinehandel“ von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm. Das Kapitel (Bd. 3) gibt anhand repräsentativer statistischer Daten einen guten Überblick über die Marktsituation und -chancen des Onlinehandels in Deutschland. Die Veröffentlichung des Branchenhandbuchs erfolgt in Verbindung mit dem Deutschen Steuerberaterinstitut e.V., dem Fachinstitut des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., Berlin. Das aus vier Bänden bestehende Gesamtwerk fasst eine Vielzahl von Branchendaten zusammen und ist als Loseblatt-Sammlung zum Preis von 153,00 EUR (ISBN 978-3-08-176200-5) erhältlich (Steuerberater Branchenhandbuch).

  • veröffentlicht am 21. Juli 2009

    BGH, Urteil vom 14.07.2009, Az. VIII ZR 165/08
    § 546 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung es nicht dulden muss, wenn der Mieter – nach außen hin erkennbar – die Wohnung zum Betrieb seiner freiberuflichen Tätigkeit oder eines Gewerbes nutzt. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Mieter in der betreffenden Wohnung Angestellte für sich arbeiten lasse. Im vorliegenden Fall ging es um einen Immobilienmakler, der seine Geschäfte aus der Mietwohnung heraus betrieb und vom Vermieter auf Räumung der Wohnung in Anspruch genommen worden war. Eine Ausnahme, so der Senat, sei lediglich für den Fall anzunehmen, dass die gewerbliche Nutzung der Wohnung über den üblichen Nutzungsumfang einer privaten Wohnung nicht hinausgehe; hier könne der Vermieter allerdings gemäß § 242 BGB verpflichtet sein, eine teilgewerbliche Nutzung zu erlauben.

    Für Onlinehändler, die in der Existenzgründungsphase die Mietwohnung zur umfangreichen Einlagerung von Paketen nutzen und ggf. regen Kundenempfang zu verzeichnen haben, deuten sich mit diesem Urteil schwierige Zeiten an. Dem Wohnzimmerhändler wird das Leben deutlich erschwert (Pressemitteilung).

  • veröffentlicht am 26. März 2009

    Dr. Ole DammBFH, Urteil vom 17.12.2008, Az. XI R 62/07
    § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG (2005)

    Der Bundesfinanzhof hat in diesem Urteil die Pflichtangaben benannt, die eine Rechnung enthalten muss, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Insbesondere betonten die Richter, dass die Angabe des Lieferzeitpunktes zwingend ist, auch wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung überein stimmt. Eine Ausnahme besteht lediglich gemäß § 14 Abs. 5 S. 1 UStG, wenn das Entgelt für eine noch nicht ausgeführte Lieferung vereinnahmt wird. Trotz der im Jahre 2005 noch leicht missverständlichen Formulierung des Gesetzestextes ist bei vorhergehender Lieferung der Zeitpunkt immer anzugeben, da sonst für das Finanzamt nicht erkennbar ist, ob der Zeitpunkt mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt oder ob er aus einem anderen Grund fehlt. Die zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts wurde vom BFH auch nicht als unverhältnismäßig angesehen, da die Finanzämter diese Angabe benötigten, um die korrekte Erhebung der Umsatzsteuer sicherzustellen. Der Leistungsempfänger werde dadurch auch nicht benachteiligt, da er bei fehlendem Lieferzeitpunkt jederzeit vom ausstellenden Unternehmen eine korrigierte Rechnung verlangen kann.

  • veröffentlicht am 12. März 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)Wie onlinemarktplatz.de zu berichten weiß, haben die Steuerberater ein eBook zum Thema „eBay & Steuern“ herausgegeben. Das Handbuch wird kostenlos zum Download angeboten. Onlinemarktplatz.de zitiert den Geschäftsführer Müller von Baczko mit den Worten: „Die wenigsten Online-Händler wissen: Nicht nur große Fische werden zur Kasse gebeten, auch kleinere Geschäfte oder Privat-Verkäufer müssen ihre Umsätze dem Finanzamt melden. Um vor dem Finanzamt nicht als Steuersünder zu gelten, bedarf es einiger Kenntnisse, was beim Online-Handel zu beachten ist.“ Die Steuerfibel gibt Antworten zu Fragen wie „Welche Daten hat das Finanzamt?“, „Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Online-Händler?“ und „Wann verstoße ich gegen das Wettbewerbs recht?“. (JavaScript-Link: onlinemarktplatz.de).

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