Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften verurteiltem Straftäter kann Internetzugang gesperrt werdenveröffentlicht am 20. Januar 2016
OLG Hamm, Beschluss vom 10.11.2015, Az. 1 Ws 507, 508/15
§ 57 c Abs. 1 StGB, Art. 5 GG, Art. 19 Abs. 1 S. 2 GGDas OLG Hamm hat entschieden, dass einem wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften verurteilten Straftäter im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung als Weisung der Internetzugang verboten werden kann. Darin liege, so der Senat, keine unzumutbare Anforderung an die Lebensführung des Verurteilten, zumal eine für eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme unerlässliche Internetnutzung von der Weisung ausgenommen worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Ein Richter, der während der Verhandlung (wiederholt) mit seinem Handy simmst, ist befangenveröffentlicht am 30. September 2015
BGH, Urteil vom 17.06.2015, Az. 2 StR 228/14
§ 24 Abs. 2 StPODer BGH hat entschieden, dass die private Nutzung des Mobiltelefons durch eine beisitzende Richterin während laufender Hauptverhandlung begründeten Anlass zu der Befürchtung gibt, dass die Richterin sich mangels uneingeschränkten Interesses an der dem Kernbereich richterlicher Tätigkeit unterfallender (vgl. § 261 StPO) Beweisaufnahme auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt habe und somit befangen ist. Das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes im Sinne von § 24 Abs. 2 StPO sei grundsätzlich vom Standpunkt des Angeklagten zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Wer bei einer Demonstration eine Tasche mit dem Aufdruck „FCK CPS“ trägt, beleidigt Polizistenveröffentlicht am 18. September 2015
AG München, Urteil vom 13.04.2015
§ 185 StGBDas AG München hat entschieden, dass ein Demonstrationsteilnehmer, der Gegenstände mit dem Aufdruck „FCK CPS“ trägt, die begleitenden Polizisten beleidigt und insoweit eine Straftat begeht. Was wir davon halten? Hätte das AG München unsere täglichen Nachrichten gelesen, hätte es gewusst, dass das BVerfG den Audruck 1 1/2 Monate zuvor als zulässige Meinungsäußerung gewertet hat (BVerfG, Beschluss vom 26.02.2015, Az. 1 BvR 1036/14, hier). Das Urteil des Amtsgerichts ist daher zu Recht nicht rechtskräftig. Dass wir mit dem Verhalten der Dame kaum einverstanden sind, haben wir bereits zum Ausdruck gebracht hier. Zur Pressemitteilung 49/15 vom 17.08.2015: (mehr …)
- AG Pasewalk: Ein Jäger, der auf der Straße ein totes Reh hinter sich herschleift, darf in der Zeitung nicht als „Rabauken-Jäger“ bezeichnet werden / Beleidigungveröffentlicht am 3. August 2015
AG Pasewalk, Urteil vom 20.05.2015, Az. 711 Js 10447/14
§ 185 StGB, § 194 StGBDas AG Pasewalk hat entschieden, dass ein Redakteur einen Jäger, welcher ein totes Reh hinter seinem Geländewagen auf einer öffentlichen Straße hinter sich herschleift, nicht als „Rabauken-Jäger“ bezeichnen darf. Hierin liege eine Beleidigung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Nienburg: „Anlassbezogen“ angefertigte Dashcam-Video-Aufzeichnung ist als Beweis zulässigveröffentlicht am 24. April 2015
AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, Az. 4 Ds 155/14, Az. 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)
§ 52 StGB, § 240 Abs. 1 StGB, § 315c Abs. 1 Nr 2 lit. b StGB, § 315c Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 3 Abs. 2 S. 2 BDSG, § 4 Abs. 1 BDSG, § 6b BDSG, § 28 Abs 1 Nr. 1 BDSGDas AG Nienburg hat entschieden, dass Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren, wenn sie nicht „durchlaufend“ aufgezeichnet werden, sondern erst anlässlich eines strafrechtlich relevanten Verhaltens begonnen werden, als Beweismittel in einem Strafverfahren zulässig sind. Ein allgemeines Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Videoaufnahmen bestehe nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Wer im Internet selbst an einem Glücksspiel (hier: Black Jack) teilnimmt, macht sich strafbarveröffentlicht am 5. Januar 2015
AG München, Urteil vom 26.09.2014, Az. 1115 Cs 254 Js 176411/13
§ 73 StGB, § 285 StGBDas AG München hat entschieden, dass derjenige, der im Internet selbst an einem Glücksspiel (hier: Black Jack) teilnimmt, sich strafbar macht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Zu der Postlaufzeit eines Einschreibens (Rückschein/Einwurf)veröffentlicht am 3. Dezember 2014
OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.2014, Az. 3 Ws 357/14
§ 44 StPODas OLG Hamm hat entschieden, dass damit gerechnet werden darf, dass ein Einschreiben einen Tag nach Einlieferung zugestellt wird. Das OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 7. Dezember 2010, 32 Ws 1142/10, NStZ-RR 2011, 116) und das KG Berlin (Beschluss vom 10. Mai 2005, 3 Ws 186, NStZ-RR 2006, 142) hatten noch anders entschieden, nämlich dass auf Grund der besonderen Kontrollen für derartige Schreiben von einer abweichenden Beurteilung der Postlaufzeit auszugehen sei. Hierfür, so der Hammer Senat, gebe es allerdings keinen Anlass, da die Post selbst bei Postlaufzeiten für Einschreiben gegenüber einfachen Postbriefen keine Unterschiede mache. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Hosting-Provider macht sich für unerkannte, strafbare Inhalte seiner Kunden auf seinen Servern nicht selbst strafbar / § 10 TMGveröffentlicht am 12. November 2014
KG Berlin, Beschluss vom 25.08.2014, Az. 4 Ws 71/14 – 141 AR 363/14
§ 10 S. 1 Nr. 1 TMG, § 27 StGB, § 130 StGBDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Hosting-Provider, der keine positive Kenntnis von Straftaten seiner Kunden auf den von ihm zur Verfügung gestellten Servern hat, nicht der Beihilfe zu einer Straftat belangt werden kann. Vielmehr profitiert der Provider auch im Strafrecht von der Privilegierung des § 10 S. 1 Nr. 1 TMG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Verurteilung wegen „Raubkopierens“ erfordert die Feststellung des konkret geschützten Werkes und Rechteinhabersveröffentlicht am 3. November 2014
OLG Hamm, Beschluss vom 11.09.2014, Az. 5 RVs 87/14
§ 106 UrhG, 108 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 126 Abs. 3 UrhGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die strafrechtliche Verurteilung wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke („Raubkopieren“) auf die Feststellung des konkret geschützten Werkes (z.B. Titel, Interpret, ggf. Album bei einer Tonaufnahme) sowie des dazugehörigen Rechteinhabers gestützt werden muss. Die pauschale Feststellung, dass „Raubkopien“ hergestellt wurden, reiche nicht aus. Diese Feststellungen könnten vorliegend jedoch wohl von der Vorinstanz nachgeholt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zu den Voraussetzungen unter denen ein Notebook, auf dem sich strafrechtlich relevante Dateien befinden, eingezogen werden darfveröffentlicht am 8. September 2014
BGH, Beschluss vom 18.06.2014, Az. 4 StR 128/14
§ 74b Abs. 2 StGBDer BGH hat entschieden, dass ein Gericht, welches den für eine Straftat (hier: Anfertigung strafrechtlich verbotener Bilder) verwendeten Laptop beschlagnahmen lassen will, zuvor gemäß § 74b Abs. 2 StGB zu im Rahmen einer zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung zu untersuchen hat, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen ist, sofern der Zweck der Einziehung auch dadurch erreicht werden kann. Im vorliegenden Fall sei zu prüfen gewesen, ob auch eine Löschung der Dateien auf der Festplatte des Laptops technisch möglich gewesen sei, die im Einzelnen die Videoaufnahmen enthielten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)