Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Jena: Streitwert 8.000,00 Euro für das Angebot einer illegalen Musik-CD im Internetveröffentlicht am 4. November 2015
OLG Jena, Beschluss vom 27.08.2015, Az. 2 W 253/15
§ 3 ZPODas OLG Jena hat entschieden, dass der Streitwert für das eBay-Angebot einer illegalen Musik-CD (Raubkopie, Bootleg) eines weltweit bekannten Interpreten im einstweiligen Verfügungsverfahren mit 8.000,00 Euro zu bewerten ist. Der zuvor festgelegte Wert von 1.000,00 Euro habe nicht das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers widergespiegelt, da das verletzte Recht einen erheblichen Wert habe. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zum notwendigen Mindeststreitwert von mehr als 20.000 EUR für die Nichtzulassungsbeschwerde bei Verbandsklagen eines Verbrauchervereinsveröffentlicht am 30. Juni 2015
BGH, Beschluss vom 07.05.2015, Az. I ZR 108/14
§ 26 Nr. 8 EGZPODer BGH hat entschieden, dass bei der Verbandsklage eines Verbraucherschutzverbandes der wirtschaftlichen Bedeutung des Verbots, bestimmte Klauseln zu verwenden, bei der Bemessung der Beschwer und des Streitwerts in der Regel keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen wird. Dem liegt die Erwägung zugrunde, Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen. Im vorliegenden Fall wurde daher der Streitwert eines Verfahrens auf 20.000 EUR gesetzt, für die Nichtzulassungsbeschwerde wäre aber notwendig gewesen, dass „der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer zwanzigtausend Euro übersteigt„. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zum Regelstreitwert bei Wettbewerbssachenveröffentlicht am 25. Februar 2015
BGH, Beschluss vom 22.01.2015, Az. I ZR 95/14
§ 3 ZPODer BGH hat noch einmal bekräftigt, dass es keine Regelstreitwerte im Wettbewerbsrecht gibt. Das OLG Koblenz hatte zuvor darauf hingewiesen, dass es für durchschnittliche Wettbewerbsrechtsstreite einen „Regelstreitwert“ von 20.000 EUR annehme. Dieser Streitwert wurde vorliegend zwar bestätigt, allerdings nur auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Eine einfache Unterlassungserklärung kann zur Verminderung des Streitwerts führenveröffentlicht am 5. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.01.2015, Az. 6 W 106/14
§ 3 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine vorprozessuale Unterlassungserklärung ohne Verpflichtung zu einer Vertragsstrafe wegen eines Markenrechtsverstoßes die Wiederholungsgefahr und daher den Streitwert des nachfolgenden Prozesses vermindern kann. Dies sei allerdings nur dann der Fall, wenn der Verletzer den Verstoß ausdrücklich eingeräumt und die Abmahnung als berechtigt anerkannt habe. Im vorliegenden Fall sei die Rechtsverletzung jedoch bestritten worden, was die Ernsthaftigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage stelle und damit nicht zu einer Minderung des Streitwert führen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Indizwirkung von Streitwertangabenveröffentlicht am 11. Dezember 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.11.2011, Az. 6 W 65/10
§ 3 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass den Streitwertangaben des Klägers in einem Unterlassungsverfahren (hier: Patentrecht) grundsätzlich eine Indizwirkung für die Bewertung des klägerischen Interesses zukommt. Ein von dieser Angabe nach oben oder unten abweichender Streitwert müsse lediglich festgesetzt werden, wenn dazu schon nach eigenem Sachvortrag des Klägers oder auf Grund konkreter Einwendungen des Beklagten Anlass bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zur Höhe des Streitwerts und der Geschäftsgebühr bei patentrechtlichen Auskunfts- und Schadensersatzansprüchenveröffentlicht am 25. November 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2012, Az. 4a O 7/09
§ 249 BGB, § 315 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 670 BGB analog, § 677 BGB, § 139 Abs. 2 PatGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Geltendmachung eines patentrechtlichen Auskunfts- und Schadensersatzanspruches (ohne Unterlassungsanspruch) unter bestimmten Umständen ein Streitwert von 100.000 EUR gerechtfertigt sein kann, jedoch auch eine 1,5-fache Geschäftsgebühr zugebilligt. Zitat: (mehr …)
- OLG Brandenburg: Der Streitwert des Unterlassungsanspruchs bei unerlaubter Bildnutzung im privaten Bereich beträgt das 10-fache des Schadensersatzesveröffentlicht am 8. Oktober 2014
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2013, Az. 6 W 31/13
§ 3 ZPODas OLG Brandenburg hat entschieden, dass der Streitwert hinsichtlich eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei der unerlaubten Bildnutzung in einer privaten Auktion bei eBay mit dem 10-fachen des Lizenzschadensersatzes (hier: 600 EUR) zu bemessen ist. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: Streitwert für urheberrechtswidrige Fotonutzung im privaten Bereich liegt bei 500,00 Euroveröffentlicht am 17. September 2014
AG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014, Az. 57 C 4962/14
§ 97 UrhG; 3 ZPODas AG Düsseldorf hat entschieden, dass der Streitwert für den Unterlassungsanspruch für die urheberrechtswidrige Nutzung eines Fotos in einer privaten Auktion bei eBay bei 500,00 Euro liegt. Der Schadensersatz sei mit 20,00 Euro angemessen zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: 50,00 bis 100,00 EUR Streitwert für privaten E-Mail-Spamveröffentlicht am 30. Juli 2014
OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2013, Az. 6 U 95/13
§ 3 ZPO, § 511 Abs. 2 ZPODas OLG Hamm hat entschieden, dass der Streitwert für eine Unterlassungsklage wegen unerwünschter E-Mail-Werbung 50,00 bis 100,00 EUR beträgt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn es sich um vereinzelten Spam im privaten Bereich handele, dessen Wiederholung durch die unstreitige „physische Löschung“ der E-Mail-Adresse der Klägerin äußerst unwahrscheinlich geworden sei. Auch verursache die Löschung solcher E-Mails nur einen sehr geringfügigen Aufwand. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Die Entfernung einer unerwünschten Veröffentlichung von Kontaktdaten unter „gewerbeauskunft-zentrale.de“ rechtfertigt nur einen Streitwert von 4.000 EURveröffentlicht am 8. Mai 2014
OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2013, Az. 9 W 66/13
§ 48 Abs. 2 GKG, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass der unerwünschten Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internet-Seite sowie der Übersendung von Rechnungs- und Mahnschreiben durch einen Streitwert in Höhe von 4.000,00 EUR angemessen Rechnung getragen wird. Maßgeblich hierfür sei die aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)