Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten haben an Kabelnetzbetreiber grundsätzlich kein Entgelt zu bezahlen, wenn sie über das Kabelnetz ihre Programminhalte verbreitenveröffentlicht am 6. Juli 2015
BGH, Urteile vom 16.06.2015, Az. KZR 83/13 und Az. KZR 3/14
§ 52b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RStV, § 52b Abs. 2 Nr. 1 RStV; § 19 Abs. 2 GWBDer BGH hat entschieden, dass für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogrammen in Kabelnetze von den Sendeanstalten grundsätzlich kein Entgelt zu entrichten ist. Zur Pressemitteilung Nr. 96/2015 des BGH: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Zur irreführenden Preiswerbung für Kombi-Angebote im Mobilfunkbereichveröffentlicht am 6. Juli 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2015, Az. 38 O 120/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Werbung für ein Kombi-Angebot eines Mobilfunkanbieters für Mobilfunkvertrag und Mobiltelefon alle obligatorischen Preisbestandteile transparent dargestellt werden müssen. Die Werbung für einen Mobilfunktarif mit der Preisangabe „ab 34,99 € monatlich“ und daneben ein Smartphone mit der Angabe „einmalig 1 €“ sei irreführend, weil dort nicht die Anschlusskosten für den Mobilfunkvertrag und die monatlichen Zuzahlungen für das Mobiltelefon aufgeführt waren, das Angebot also für den angegeben Preis nicht zu erwerben war.
- OLG Köln: Werbevideo eines Telekommunikationsanbieters mit irreführenden Aussagen zu dem sog. „Vectoring“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 18. Mai 2015
OLG Köln, Urteil vom 27.03.2015, Az. 6 U 134/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Werbevideo zur schnelleren Datenübertragung mittels der Technik des Vectoring irreführend ist, wenn darin der Eindruck vermittelt wird, dass damit beständig höhere Übertragungsraten von z.B. 100 MBit/s beim Herunterladen erreicht würden. Der Hinweis, dass es sich dabei um maximale Geschwindigkeiten handele, die nicht immer erreicht werden könnten, fehle. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG München: Viel zu langsames DSL ist außerordentlicher Kündigungsgrundveröffentlicht am 22. April 2015
AG München, Urteil vom 07.11.2014, Az. 223 C 20760/14
§ 625 BGB; § 46 Abs. 8 TKGDas AG München hat entschieden, dass ein Telekommunikationsvertrag, der weit hinter der versprochenen Leistung zurückbleibt (maximale Bandbreite von 18 Mbit/s bei tatsächlicher Leistung von ca. 6 Mbit/s) außerordentlich gekündigt werden kann. Bei einer Angabe von 18 Mbit/s maximal sei zumindest zeitweise eine Leistung im zweistelligen Bereich zu erwarten, welche im vorliegenden Fall nach eigenen Angaben der Beklagten aber gar nicht möglich sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Wettbewerbswidrige Behinderung durch erneute Veranlassung einer Rufnummernportierungveröffentlicht am 7. April 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2014, Az. I-15 U 56/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Praxis eines Telefonanbieters, einen zweiten Portierungsauftrag zu erstellen, nachdem der Kunde seine Kündigung des vorherigen Anbieters zurückgenommen und keine erneute Willenserklärung zur Portierung abgegeben hat, wettbewerbswidrig ist. Dabei handele es sich um eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs gegenüber dem vorherigen (und bleibenden) Anbieter. Dieses Vorgehen sei als Abfangen von Kunden zu werten, da auf die Kunden des Wettbewerbers unangemessen eingewirkt werde und diese entgegen ihrem Willen zum Wettbewerber umgeleitet würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Schleswig: AGB-Klausel über Pfand für Mobilfunk-SIM und Nichtbenutzergebühr unwirksamveröffentlicht am 7. April 2015
OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2015, Az. 2 U 6/14
§ 307 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 10 UWGDas OLG Schleswig hat erneut entschieden, dass ein Anbieter von Mobilfunkleistungen in seinen AGB nach Beendigung des Mobilfunkvertrags keinen „Pfand“ in Rechnung stellen darf, wenn der Kunde die deaktivierte und wirtschaftlich wertlose SIM-Karte nicht zurückschickt (vgl. auch OLG Schleswig, Urteil vom 03.07.2012, Az. 2 U 12/11, hier). Auch dürfe der Mobilfunkanbieter keine Zusatzgebühren verlangen, wenn der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Anrufe tätige und auch keine SMS versandt habe (Nichtnutzergebühr). Zur Pressemitteilung 3/2015 des Senats vom 31.03.2015 hier.
- OLG Düsseldorf: Wird ein Kunde beim Telefonanbieterwechsel aufgefordert, den früheren Anbieter anzuschwindeln, kann dies wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 19. März 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014, Az. I-15 U 55/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es eine unlautere geschäftliche Handlung darstellt, wenn der neu geworbene Kunde eines Telefonanbieters von diesem aufgefordert wird, Mitarbeitern des früheren Anbieters zu sagen, dass er einen gültigen Vertrag mit dem neuen Anbieter habe und dass die Widerrufsfrist bereits verstrichen sei, um Abwerbe- bzw. Rückwerbeversuche im Keim zu ersticken. Es liege eine Irreführung vor, da der Eindruck erweckt werde, dass der Neukunde bereits verbindlich vertraglich gebunden sei, obwohl die Widerrufsfrist erst mit erfolgter Freischaltung zu laufen beginne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Münster: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäßveröffentlicht am 16. März 2015
OVG Münster, Urteil vom 12.03.2015, Az. 2 A 2311/14, 2 A 2422/14 und 2 A 2423/14
§ 2 Abs. 1 RBStV § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStVDas OVG Münster hat den Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) als verfassungsgemäß bezeichnet. Der Senat hat allerdings die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Zur Pressemitteilung des OVG Münster vom 12.03.2015: (mehr …)
- OLG Celle: Zur Werbung für einen 1-Euro-Mobilfunkvertragveröffentlicht am 2. März 2015
OLG Celle, Urteil vom 27.11.2014, Az. 13 U 89/14
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV
Das OLG Celle hat entschieden, dass die Bewerbung eines Mobilfunkvertrages mit subventioniertem Smartphone nicht irreführend ist, wenn die blickfangmäßig herausgestellte Werbung für das Smartphone zu einem Kaufpreis von „1,- Euro“ per gut lesbarem Sternchenhinweis über die einmaligen Anschlusskosten und die monatliche Vertragsgebühr aufklärt. Nicht erforderlich sei es, den monatlichen Mobilfunktarif weiter aufzuschlüsseln in Telefonieleistungen und den sog. Handyzuschlag. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Düsseldorf: Nicht jede AGB-Bestimmung zur Leistungsdrosselung eines Internetzugangs ab einem bestimmten Datenvolumen ist unwirksam / „Leistungsbeschreibung“ statt AGB-Klauselveröffentlicht am 27. Februar 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2015, Az. 12 O 70/14
§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB, § 3 UWG § 4 Nr. 11 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass in der Bestimmung „Je nach Tarif erhalten Sie ein bestimmtes Datenvolumen pro Abrechnungszeitraum mit der vereinbarten Bandbreite, also einer bestimmten größtmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit.] Wenn Sie ihr Inklusiv-Volumen verbraucht haben, passen wir die Bandbreite in allen Tarifen auf 384 Kbit/s an“ ein Teil einer Leistungsbeschreibung zu sehen ist, der einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nicht zugänglich ist und demnach auch nicht als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)