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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2023

    LG Köln, Urteil vom 18.08.2022, Az. 14 O 350/21
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 15 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhG, § 19a UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Vermieter eines Ferienhauses, der Fotos des Ferienhauses auf Buchungsportalen zur Beschreibung hochlädt, eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn in einem der fotografierten Zimmer eine Fototapete zu sehen ist, die urheberrechtlich geschützt ist. Die Kammer entschied, dass der Vermieter, der über keine Nutzungsrechte an dem Bild auf der Fototapete verfügte, das Bild urheberrechtswidrig vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht habe. Anders entschieden hat in einem vergleichbaren Fall das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf: Hotel begeht keine Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Januar 2023

    Affiliate-Haftung von Amazon
    BGH, Urteill vom 26.01.2023, Az. I ZR 27/22
    § 3 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass Amazon als Betreiber eines Affiliate-Programms nicht für die irreführende Werbung eines Affiliate-Partners haftet, wenn dieser im Rahmen eines eigenen Angebots für Produkte oder Dienstleistungen wirbt. Vor diesem Hintergrund fehle es an einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs Amazons („des Betreibers des Affiliate-Programms“). Die Voraussetzungen einer Haftung des Unternehmensinhabers für Beauftragte nach § 8 Abs. 2 UWG lägen nicht vor. Zur Pressemitteilung Nr. 018/2023 vom 26.01.2023: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Januar 2023

    LG Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2022, Az. 13 O 17/22 KfH
    § 8 S. 2 ApoG, § 11 Abs. 1a ApoG

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass es unlauter (wettbewerbswidrig) ist, für Apotheken eine Online-Plattform bereitzustellen, über welche Apotheken Arzneimittel an Patienten verkaufen können, wenn der Marktplatzbetreiber von den teilnehmenden Apotheken eine monatliche Grundgebühr und eine umsatzabhängige Transaktionsgebühr (letztere auf Verkäufe von rezeptfreien Arzneimitteln) erhält. Der Gesetzeszweck des § 8 S. 2 ApoG liege darin, so die Kammer, Rechtsverhältnisse zu vermeiden, in denen sich ein Dritter die beruflichen und wirtschaftlichen Fähigkeiten von Apothekern zunutze mache und an den Früchten der Apotheke partizipiere. Apotheken könnten, so beanstandete das LG Karlsruhe, wenn sie sich dem Marktplatz der Klägerin angeschlossen hätten, möglicherweise aufgrund gestiegener Marktmacht der Plattformbetreiberin in wirtschaftliche Abhängigkeit geraten, wie dies von anderen Marktplätzen, etwa booking.com, als allgemeinbekannt vorausgesetzt werden könne. Die beklagte Apothekerkammer könne daher einen entgegen den Vorschriften des Apothekengesetzes erfolgten Betrieb eines solchen Online-Marktplatzes nach den Vorschriften des Wettbewerbsrechts (UWG) untersagen lassen. Zur Pressemitteilung vom 08.12.2022: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Januar 2023

    BGH, Urteil vom 17.10.2019, Az. I ZR 34/18
    § 30 Abs. 1 und 5 MarkenG, § 157 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Nachweis der Berechtigung zur Nutzung eines Zeichens aufgrund eines Gestattungs- oder Lizenzvertrags keinen geringen Anforderungen unterliegt. Die Anforderungen an den Nachweis des Abschlusses eines Lizenzvertrags gelten, so der BGH, für alle Fälle des kaufmännischen Geschäftsverkehrs, in denen in der Regel eine Dokumentation des Vertragsschlusses erfolgt. Sie betreffen nicht nur den vom Zeicheninhaber zu führenden Nachweis für das Bestehen eines Lizenzvertrags mit dem Zeichennutzer, wenn Letzterer sich auf den Erwerb von eigenen Rechten am Zeichen beruft. Vielmehr gelten sie auch für den Fall des vom Zeichennutzer zu erbringenden Nachweises einer Zustimmung des Zeicheninhabers zur Zeichennutzung. Der Nachweis des Abschlusses eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags muss allerdings nicht durch Vorlage eines (schriftlichen) Lizenz- oder Gestattungsvertrags erbracht werden. Vielmehr genügt im Allgemeinen die Vorlage einer (schriftlichen) Dokumentation des Vertragsschlusses.

    Halte sich der Lizenznehmer, so der Senat, nicht an ein dem Lizenzgeber gegenüber abgegebenes Versprechen, nach dem Lizenzvertrag nicht gestattete Verwendungen der lizenzierten Marke zu unterlassen, könne dies den Lizenzgeber zu einer außerordentlichen Kündigung des Li-zenzvertrags berechtigen.

    Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Januar 2023

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2019, Az. 2 U 11/18 – rechtskräftig
    § 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB, § 30 Abs. 4 PatG, Art. 73 EPÜ

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine ausschließliche Lizenz an einem Patent nicht rückwirkend vereinbart werden kann, wenn sie Wirkung gegenüber Dritten entfalten soll. Allerdings könne, so der Senat, eine wegen fehlender Vertretungsmacht unwirksame Vereinbarung über die Einräumung einer ausschließlichen Patentlizenz gemäß § 177 Abs. 1 und § 184 Abs. 1 BGB rückwirkend genehmigt werden.  Die Revision gegen das Urteil wurde vom BGH zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 22.02.2022, Az. X ZR 102/19 – Aminosäureproduktion). Zum Volltext der Entscheidung (OLG Düsseldorf: Eine ausschließliche Lizenz kann nicht rückwirkend mit Wirkung gegenüber Dritten vereinbart werden).


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  • veröffentlicht am 12. Januar 2023

    BGH, Beschluss vom 12.01.2023, Az. I ZR 222/19 und
    BGH, Beschluss vom 12.01.2023, Az. I ZR 223/19

    § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, Art. 9 DSGVO, Art. 8 DSRL

    Der BGH hat dem EuGH zwei Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Zum einen soll der EuGH entscheiden, ob Verstöße gegen die DSGVO von einem Mitbewerber als Wettbewerbsverstöße vor einem Zivilgericht verfolgt werden können. Zum anderen soll der EuGH entscheiden, ob die Daten, die Kunden eines Apothekers bei der Bestellung von zwar apothekenpflichtigen, nicht aber verschreibungspflichtigen Medikamenten auf einer Internethandelsplattform eingeben (Name des Kunden, Lieferadresse und die für die Individualisierung des bestellten apothekenpflichtigen Medikaments notwendigen Informationen), Gesundheitsdaten gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO sowie Daten über Gesundheit im Sinne von Art. 8 Abs. 1 EU-RL 95/46/EG (DSRL) sind. Zur Pressemitteilung Nr. 006/2023 vom 12.01.2023:

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  • veröffentlicht am 11. Januar 2023

    BGH, Urteil vom 12.05.2022, Az. I ZR 203/20
    § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S.1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Der BGH hat darauf hingewiesen, dass ein Gütesiegel (hier: Webshop Awards) nur durch ein Unternehmen verliehen werden kann, welches gegenüber dem Gütesiegel-Nutzer unabhängig oder neutral ist. Stelle ein solcher Anbieter eines Gütesiegels für das von ihm zu vergebende Gütesiegel den zu bewertenden Unternehmen Werbematerialien zur Verfügung, mithilfe derer Verbraucher zur Abgabe einer Bewertung aufgefordert werden können, so könne hieraus noch nicht gefolgert werden, dass das Unternehmen nicht unabhängi oder neutral sei. Anders sei die Lage allerdings zu entscheiden, wenn die verteilten Werbematerialien geeignet seien, die von den Kunden abzugebende qualitative Bewertung der Unternehmen oder das Abstimmungsergebnis zu beeinflussen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Januar 2023

    BGH, Urteil vom 26.03.2009, Az. I ZR 153/06
    § 35 UrhG, § 41 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass ein einfaches Nutzungsrecht nach Erlöschen des ausschließlichen (Mutter-) Nutzungsrechts, von welchem sich das einfache Nutzungsrecht ableitete, nicht ebenfalls automatisch erlischt.  Der Lizenzgeber müsse dem Lizenznehmer keineswegs das Nutzungsrecht während der Dauer des Lizenzverhältnisses immer wieder in seinem Bestand vermitteln; vielmehr sei das Enkelrecht nach seiner Abspaltung vom Tochterrecht von dessen Fortbestand unabhängig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Januar 2023

    LG Köln, Urteil vom 24.11.2022, Az. 14 O 404/21
    § 276 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 339 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Rechtsprechung des BGH, wonach ein jedenfalls öffentliches Zugänglichmachen eines Fotos nicht mehr vorliegt, wenn das betreffende Foto nur noch unter Eingabe des ursprünglichen, 70 Zeichen langen URL aufrubar ist, nicht anwendbar ist, wenn das Foto über die interene Suchfunktion einer Internethandelsplattform wie eBay.de aufrufbar ist.  Es sei nämlich gerade nicht „erfahrungswidrig“, dass außer dem Kläger noch „recht viele“ andere Personen bei Eingabe der entsprechenden Suchbegriffe auf der Internethandelsplattform der streitgegenständlichen Fotografien ansichtig würden. Damit seien die Fotos nicht faktisch lediglich für die Personen auffindbar gewesen, die sich die URL vorher abgespeichert oder sonst in irgendeiner Form kopiert oder notiert oder die Adresse von Dritten erhalten hätten. Vielmehr hätte eine „thematische Suche“ die Bilder noch auffindbar gemacht (vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 01.10.2021, 6 U 141/20 – Pixelio). Zum Volltext der Entscheidung (LG Köln: Zur direkten Aufrufbarkeit eines Fotos im Rahmen der thematischen Suche / Ausnahme von der 70-Zeichen-Rechtsprechung des BGH)

  • veröffentlicht am 5. Januar 2023

    BGH, Urteil vom 28.09.2022, Az. VIII ZR 319/20
    Art. 2 GG, Art. 5 GG, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer, der ein Produkt über die Internetplattform eBay verkauft, einen Anspruch gegen den Käufer auf Entfernung einer von diesem abgegebenen negativen Bewertung hat. Die negative Bewertung im vorliegenden Fall lautete „Versandkosten Wucher!!“ Die Grenze zur (unzulässigen) Schmähkritik sei, so der Senat, durch die Bewertung „Versandkosten Wucher!!“ nicht überschritten. Wegen seiner das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S.1 GG beschränkenden Wirkung sei der Begriff der Schmähkritik nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eng auszulegen. Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik mache eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten müsse vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund stehe, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden solle.Die Zulässigkeit eines Werturteils hänge nicht davon ab, ob es mit einer Begründung versehen sei. Im Übrigen enthalte § 8 Nr. 2 S.2  eBay-AGB, wonach die von Nutzern abgegebenen Bewertungen sachlich gehalten sein müssen und Schmähkritik nicht enthalten dürften, keine vertraglichen Beschränkungen für die Zulässigkeit von Werturteilen in Bewertungskommentaren von Nutzern, die über die deliktsrechtlichen Grenzen wertender Äußerungen hinausgehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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