IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Januar 2023

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, Az. 14 U 66/08
    § 150 Abs. 2 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die teilweise Annahme einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung mangels ausdrücklicher diesbezüglicher Vereinbarung der Beteiligten nur dann in Betracht kommt, wenn das Angebot dahin ausgelegt werden kann, daß der Antragende entgegen der Regel des § 150 Abs. 2 BGB dem Angebotsempfänger die Möglichkeit einer Teilannahme einräumen wollte, und zwar auch hinsichtlich des vom Verletzer zur Unterwerfung dann ausgewählten Teilausschnitts und des Inhalts. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Januar 2023

    OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2021, Az. 6 U 72/19
    § 315 Abs. 3 S.1 BGB

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die für einen wiederholten Wettbewerbsverstoß festgesetzte Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 EUR billigem Ermessen im Sinne von § 315 Abs. 3 S. 1 BGB entspricht, wenn der Unterlassungsschuldner fortgesetzt für die Ausführung wesentlicher Tätigkeiten des Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks wirbt, ohne in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen zu sein. Für die Bestimmung, was als angemessene Vertragsstrafe anzusehen sei, seien Schwere und Ausmaß der Zuwiderhandlung und deren Gefährlichkeit für den Gläubiger, das Ausmaß der Wiederholungsgefahr, das Verschulden des Verletzers und ggf. die Funktion der Vertragsstrafe als pauschalierter Schadensersatz entscheidend. Danach sei im Streitfall zu berücksichtigen, dass der von dem Kläger festgesetzte Betrag der Vertragsstrafe bereits niedriger liegt als der im Lauterkeitsrecht für durchschnittliche Verstöße als üblich angesehene Betrag von Höhe von 5.001 EUR, obwohl der inkriminierte Verstoß, auch infolge der Verbreitung der Werbung über das Internet, nicht als minderschwerer Fall qualifiziert werden könne. Eine andere Bewertung ergebe sich auch nicht aus der Kürze des Werbeauftritts mit dem Hinweis, die Internetseite werde überarbeitet, was auf eine gewisse Vorläufigkeit des Werbeauftritts schließen lasse. Das Vorbringen des Beklagten, er unterhalte zwischenzeitlich gar keinen nennenswerten Geschäftsbetrieb mehr, könne ebenfalls nicht zu einer Reduzierung der Vertragsstrafe führen. Nähere Umstände seien nicht dargelegt, insbesondere sei nicht mitgeteilt, ob sich die Aussage – was allein maßgebend wäre – auf den Zeitpunkt der Verletzungshandlung beziehe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Januar 2023

    LG Hamburg, Urteil vom 10.12.2020, Az. 310 O 62/20
    § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 119 Abs. 2 BGB, § 123 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Rechteinhaber (Fotograf) eines unter einer Creative-Commons-Lizenz über www.wikipedia.de zur Verfügung gestellten Fotos Anspruch auf Unterlassung hat, wenn das Bild anderweitig lizenzwidrig ohne Benennung des Urhebers und ohne Hinweis auf die Lizenzbedingungen verwendet wird. Auch sprach die Kammer dem Fotografen zwei Vertragsstrafen zu, wobei sie darauf hinwies, dass Vertragsstrafen von 5.500 EUR bzw. 7.000 EUR pro Lichtbild nicht unangemessen i.S.d. § 343 Abs. 1 S. 2 BGB seien. In diesem Zusammenhang erinnerte das LG Hamburg, dass es sich bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung i.S. des § 130 BGB handele, die den allgemeinen Regeln über Willenserklärungen im Zivilrecht unterliege. Sie enthalte ggf. die Annahme des mit dem Abmahnschreiben ausgesprochenen Angebots auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrages, der mit Zugang dieser Erklärung zustande gekommen sei. Damit sei die Erklärung nach den allgemeinen Regeln über Willenserklärungen grundsätzlich nach §§ 119 Abs. 2 , 123 BGB anfechtbar, mit der Folge, dass bei einer erfolgreichen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung auch ein Unterwerfungsvertrag aufgelöst werden könne, §§ 142, 143 BGB. Eine solche Anfechtung könne aber nicht mit Erfolg auf eine Fehlvorstellung über den Schuldgrund gestützt werden, also das Bestehen des Unterlassungsanspruchs, die gesamte Nutzung sei rechtswidrig und nicht nur die unterlassene Urheberbenennung, wenn gerade diese vom Urheberrechtsinhaber in der vorformulierten Unterlassungserklärung konkret vorgehalten worden sei und sich der Unterlassungsschuldner der Unterlassungserklärung unterworfen habe. Zum Volltext der Entscheidung (LG Hamburg: Zum Unterlassungsanspruch und zur Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Verletzung einer Creative-Commons-Lizenz)

  • veröffentlicht am 2. Januar 2023

    BGH, Urteil vom 27.10.2022, Az. I ZR 141/21
    § 195 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 315 Abs. 1 und 2 BGB, § 339 S.2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“ – anders als ein Anspruch auf Zahlung einer festen Vertragsstrafe – nicht schon mit der Zuwiderhandlung fällig wird, sondern erst, wenn der Gläubiger nach § 315 Abs. 1 und 2 BGB sein Leistungsbestimmungsrecht gegenüber dem Schuldner verbindlich ausgeübt und die Höhe der verwirkten Vertragsstrafe wirksam konkretisiert hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Dezember 2022

    BGH, Urteil vom 17.05.1982, Az. VII ZR 316/81
    § 3 AGBG a.F:, § 11 Nr. 1 AGBG a.F.

    Der BGH hat in dieser älteren Entscheidung entschieden, dass eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen überraschend im Sinne von § 3 AGBG ist, nach welcher der Vertragspartner versichert, Vollkaufmann zu sein. Weiterhin entschied der VII. Senat, dass die Rechtswidrigkeit einer Klauselteilformulierung zur völligen Unwirksamkeit der betreffenden Klausel und nicht zu ihrer Aufrechterhaltung mit reduziertem Inhalt führt (Verbot der geltungserhaltenden Reduktion). Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Zum Verbot der geltungserhaltenden Reduktion einer teilunwirksamen Klausel).


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  • veröffentlicht am 29. Dezember 2022

    BGH, Urteil vom 27.03.2013, Az. I ZR 93/12 – Baumann I
    § 5 Abs. 2 MarkenG, § 6 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 und 4 MarkenG 

    Der BGH hat entschieden, dass an den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags, aus dem der Lizenzgeber einen Vorrang seines Kennzeichenrechts im Verhältnis zum Kennzeichenrecht des Lizenznehmers ableitet, „regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen“ sind. Wegen der besonderen Bedeutung, die das Zustandekommen eines entsprechenden Vertrags im Hinblick auf die Frage habe, ob zugunsten des Lizenznehmers eigene Kennzeichenrechte im Verhältnis zum Lizenzgeber entstanden seien, werde im kaufmännischen Geschäftsverkehr im Regelfall eine Dokumentation des Vertragsschlusses erfolgen. Fehle eine entsprechende Dokumentation, sei in der Regel davon auszugehen, dass kein über eine konkludente Gestattung hinausgehender Abschluss eines Gestattungs- oder Lizenzvertrags vorliege. Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Zu der Frage, wie ein vorrangiger Lizenzvertrag im Markenrecht nachzuweisen ist).

  • veröffentlicht am 28. Dezember 2022

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2022, Az. 6 U 276/21
    § 3 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Nr. 8 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine irreführende Preisangabe im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG auch dann vorliegt, wenn der Unternehmer nach der Bestellung aufgrund eines Irrtums nur zu einem höheren Preis lieferbereit ist. Der Elektronikhändler hatte eine Belieferung zum angebotenen Preis mit der Begründung abgelehnt, es habe eine falsche Preisangabe in dem Onlineshop gegeben, die auf einer fehlerhaften Übermittlung eines Lieferanten beruhe; der angegebene Preis sei in höchstem Maße unwirtschaftlich. Dies stehe aber, so der Senat, einem wettbewerbswidrigen Verhalten nicht entgegen. Anknüpfungspunkt für den Unlauterkeitsvorwurf sei bei richtlinienkonformer Auslegung die (relevante) Unwahrheit bzw. Täuschungseignung der Angaben. Eine Täuschungsabsicht sei für den Art. 6 UGP-RL umsetzenden Irreführungsschutz des § 5 UWG nicht erforderlich (EuGH C-388/13 – UPC Magyarország). Auch andere Motive des Unternehmers spielten im Rahmen des § 5 UWG keine Rolle. Zum Volltext der Entscheidung (OLG Frankfurt a.M.: Wer irrtümlich mit Preis wirbt und dann nur zu höherem Preis liefern will betreibt wettbewerbswidrige Irreführung).


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  • veröffentlicht am 27. Dezember 2022

    OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2022, Az. 5 W 25/22
    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 890 Abs. 1 ZPO

    Das OLG Celle hat entschieden, dass gegen eine Unterlassungsverpflichtung verstoßen wird und ein Ordnungsgeld zu zahlen ist, wenn zwar der zu unterlassene Beitrag gelöscht worden ist, nicht aber die Verlinkung, wenn dem Text des („sprechenden“) Link weiterhin der Kern der zu unterlassenden Äußerung zu entnehmen ist. Unerheblich sei hierbei, dass mit der Versendung des Links auf den (gelöschten) Beitrag nicht mehr der gesamte Inhalt der ursprünglichen Äußerung verbreitet worden sei oder der Link so weit unten auf der Website, unterhalb anderer Beiträge gestanden habe, dass man zielgerichtet nach ihm habe suchen müssen. Denn dem Link sei gerade die nach dem Tenor der einstweiligen Verfügung zu unterlassende Äußerung (in Frageform, s.o.) – wie im ursprünglichen Beitrag als Überschrift gewählt – zu entnehmen. Im Übirgen beziehe sich das Unterlassungsgebot auf alle zugänglichen Äußerungen des Antragsgegners und erlaube nicht solche, nach denen gezielt werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 24. November 2022

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.08.2019, Az. 6 U 40/19
    § 3 Abs. 1 UWG, § 5 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Behauptung, man sei Inhaber einer bestimmten Marke („… ist eine Marke der A.com GmbH“) selbst dann irreführend ist, wenn eine ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Marke besteht und mit dem tatsächlichen Markeninhaber eine gesellschaftsrechtliche Verbindung besteht. Die Behauptung eines Unternehmens, Inhaber einer Marke zu sein, könne, so der Senat, dazu führen, dass der Verkehr diesem Unternehmen eine gewisse, durch die Markeninhaberschaft dokumentierte wirtschaftliche Bedeutung beimisse, welche dann auch auf die Kaufentscheidung ausstrahle (allgemein zur Relevanz einer unzutreffenden Markenberühmung vgl. BGH GRUR 2009, 888 – Thermoroll). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. November 2022

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2022, Az. 20 W 4/22
    § 242 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, einen Ordnungsgeldantrag (wegen Verstoßes gegen eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung) zu stellen und zeitgleich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Maßgeblich sei, dass die Schuldnerin selbst die von ihr mit Abmahnschreiben der Gläubigerin geforderte Klarstellung verweigert habe. Die Schuldnerin habe explizit Gelegenheit erhalten, außergerichtlich zu erklären, dass die verfahrensgegenständliche Werbung in Bezug auf die Fundstellenthematik kerngleich zu der vom Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 30.10.2019 untersagten Werbung sei. Weil die Schuldnerin nicht bereit gewesen sei, diese Unsicherheit über den Kernbereich auszuräumen, habe die Gläubigerin ein berechtigtes und schützenswertes Interesse daran gehabt, diese Frage vor dem Landgericht Berlin klären zu lassen. Bei dieser Sachlage kann keine Rede davon sein, dass es der Gläubigerin erkennbar nur um eine besondere Schädigung gegangen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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