Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Koblenz: Die Abwerbung von Mitarbeitern ist grundsätzlich erlaubt / 2024veröffentlicht am 15. November 2024
LG Koblenz, Urteil vom 17.09.2024, Az. 11 O 12/24
§ 8 Abs. 1 UWG, § 4 UWG, § 4a UWGDas LG Koblenz hat entschieden, dass das Abwerben und Rückabwerben von Mitarbeitern per se erlaubt ist. Unlauter sei ein solches Verhalten erst, wenn besondere verwerfliche Umstände vorlägen oder verwerfliche Methoden eingesetzt würden, z.B. das Abwerben eines für die Forschung wesentlichen Mitarbeiters, um das betreffende Unternehmen am Fortkommen auf dem Markt zu behindern. Dies war vorliegend nach Ansicht der Kammer nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Amberg: Klimakompensation mit ungeeignetem Waldprojekt ist nicht „klimaneutral“ / 2024veröffentlicht am 13. November 2024
LG Amberg, Endurteil vom 29.01.2024, Az. 41 HK O 279/23
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWGDas LG Amberg hat entschieden, dass ein Milchmischgetränk nicht als „klimaneutral“ beworben werden darf, anderenfalls eine Irreführung gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG vorliegt, wenn nur Waldschutzprojekte unterstützt werden, die zur Klimakompensation ungeeignet sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung und Prozessaufspaltung / 2024veröffentlicht am 12. November 2024
LG Köln, Urteil vom 14.02.2024, Az. 84 O 132/23
§ 8c Abs. 1 und 2 UWG, § 242 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn ein abgemahnter Händler die Abmahnung zum Anlass nimmt, seinerseits den Internetauftritt des Abmahners zu überprüfen und sodann zwei Gegenabmahnungen ausspricht (sog. Retourkutsche). Insoweit verwies die Kammer auf die Entscheidung BGH, Urteil vom 21.01.2021, Az. I ZR 17/18, Rn. 44 – Berechtigte Gegenabmahnung). Auch der Umstand, dass der Kläger zwei getrennte Prozesse gegen die Beklagte angestrengt habe, vermöge den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nicht zu begründen. Der Beklagten sei zwar zuzugeben, dass dfer Kläger seine Klage hätte erweitern können statt zum anderen Sachverhalt eine neue Klage zu erheben. Dies falle jedoch zum einen nicht unter § 8c Abs. 2 Nr. 7 UWG, da hier mehrere Zuwiderhandlungen im Raum stünden. Zum anderen sei es nicht zu beanstanden, in jedem Fall aber nicht rechtsmissbräuchlich, unterschiedliche Streitgegenstände in separaten Klageverfahren zu verfolgen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Gegenabmahnung und Friedensangebot ist nicht rechtsmissbräuchlich / 2021veröffentlicht am 11. November 2024
BGH, Urteil vom 21.01.2021, Az. I ZR 17/18
§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG aF, § 13 Abs. 3 UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass eine begründete Abmahnung nicht deshalb rechtsmissbräuchlich ist, weil sie eine Reaktion auf die Abmahnung eines vergleichbaren Verstoßes ist. Auch sei der Vorschlag, man solle die wechselseitig gerügten Verstöße einstellen und bei in der Zukunft festgestellten Verstößen versuchen, diese ohne kostenauslösende Abmahnungen abzustellen, kein Anzeichen für rechtsmissbräuchliches Verhalten. Dieser Vorschlag ziele vielmehr als pragmatische Lösung darauf ab, künftig ein beiderseits wettbewerbs- konformes Verhalten zu erreichen, ohne dass die Parteien dabei darauf verzichteten, Ansprüche im Falle des Nichtzustandekommens einer Einigung doch noch gerichtlich geltend zu machen (vgl. OLG Bremen, GRUR-RR 2013, 477, 478 [juris Rn. 14]; Goldmann in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., § 8 Rn. 707). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Auch ein mobiler Friseur braucht eine Eintragung in die Handwerksrolle / 2024veröffentlicht am 8. November 2024
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.01.2024, Az. 6 U 28/23
§ 3a UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 13 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass das Angebot eines „mobilen Friseurs“ gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 HwO und damit – da es sich insoweit um eine Marktverhaltensregelung im Sinn von § 3a UWG handelt – geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, wenn der Friseur nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Rostock: Handwerksbetrieb muss auf Einstellung von Subunternehmern hinweisen / 2021veröffentlicht am 7. November 2024
OLG Rostock, Hinweisbeschluss vom 17.02.2021, Az. 2 U 11/20
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, § 5a Abs. 2 S. 1 UWGDas OLG Rostock hat entschieden, dass eine Werbung für einen Handwerksbetrieb bei „Unterschlagung“ eines Einsatzes von Subunternehmern wettbewerbswidrig ist. Insbesondere, wenn ein Bauunternehmen mit dem Hinweis „Alles aus einer Hand!“ werbe, Teilleistungen aber an Subunternehmer vergebe, werde der durchschnittliche Verbraucher in die Irre geführt, da dieser üblicherweise bei einem Handwerksbetrieb erwarte, dass die Handwerksleistungen von diesem Betrieb selbst erbracht würden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Zweibrücken: Werbung für Handwerke „aus einer Hand“ ohne Eintragung in der Handwerksrolle ist wettbewerbswidrig / 2024veröffentlicht am 6. November 2024
LG Zweibrücken, Anerkenntnisurteil vom 28.08.2024, Az. HK O 15/24
§ 1 Abs. 1, 2 i.V.m. Anlage A HwO, § 3 UWGDas LG Zweibrücken hat einem Handwerksbetrieb Werbung für Badsanierung und Renovierungen „aus einer Hand“ untersagt, nachdem der Betrieb Dienstleistungen aus dem Installateur- und Heizungsbauer-, Maler- und Lackierer- sowie dem Elektrotechniker–Handwerk erbringen wollte, aber für keinen dieser jeweils eintragungspflichtigen Gewerbe über eine Eintragung in die Handwerksrolle verfügte. Arbeitet das Unternehmen mit Subunternehmern zusammen, die über entsprechende Eintragungen verfügen, so muss hierauf in der Werbung explizit hingewiesen werden. Auf die Entscheidung wies die verfahrensführende Wettbewerbszentrale hin.
- BGH: Desinfektionsmittel darf nicht als „hautfreundlich“ beworben werden / 2024veröffentlicht am 15. Oktober 2024
BGH, Urteil vom 10.10.2024, Az. I ZR 108/22
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, Art. 72 Abs. 3 EU-VO 528/2021Der BGH hat entschieden, dass die Angabe „hautfreundlich“ zur Bezeichnung eines Desinfektionsmittels wettbewerbswidrig ist. Nach der sog. Biozidverordnung (Art. 72 Abs. 3 EU-VO 528/2021) darf „in der Werbung für Biozidprodukte … das Produkt nicht in einer Art und Weise dargestellt werden, die hinsichtlich der Risiken des Produkts für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder seiner Wirksamkeit irreführend ist. Die Werbung für ein Biozidprodukt darf auf keinen Fall die Angaben „Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial“, „ungiftig“, „unschädlich“, „natürlich“, „umweltfreundlich“, „tierfreundlich“ oder ähnliche Hinweise enthalten„. Demgegenüber hebe die Angabe „Hautfreundlich“ eine positive Eigenschaft des beworbenen Desinfektionsmittels hervor und sei, so der Senat, dadurch geeignet, die Risiken des Biozidprodukts zu verharmlosen. Die Betonung der positiven Eigenschaft stehe zudem im Widerspruch zu dem von der Biozidverordnung verfolgten Ziel, den Einsatz von Biozidprodukten zu minimieren. Der BGH hat vor dieser Entscheidung den EuGH angerufen, welcher durch Urteil entschieden hatte (EuGH, Urteil vom 20.06.2024, Az. C-296/23). Zur Pressemitteilung 194/2024 der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Eine Plattform, die rechtmäßiges Handeln nicht erlaubt, darf nicht benutzt werden / 2023veröffentlicht am 1. Oktober 2024
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.05.2023, Az. 6 W 28/23
§ 2 Nr. 3 PAngV, § 12 Abs. 3 UStGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Gesamtpreis auch die Umsatzsteuer mit angeben muss. Soweit sich das Angebot nur an Unternehmer richte, müsse darauf explizit hingewiesen werden. Gebe es, wie vom Beklagten eingewandt, auf der Plattform nicht ausreichend Platz für eine entsprechende Artikelbeschreibung, „darf eine Plattform für eine Werbung mit Preisangaben schlicht nicht verwendet werden, wenn sie keinen Raum für rechtmäßiges Handeln bietet.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Zur Frage, wann eine Außenwerbung für Tabakerzeugnisse vorliegt / 2024veröffentlicht am 27. September 2024
OLG Stuttgart, Urteil vom 01.08.2024, Az. 2 Ukl 2/24
§ 2 UKLaG, § 2 Nr. 9 TabakerzGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass maßgeblich für das Vorliegen von Außenwerbung i. S. d. § 2 Nr. 9 TabakerzG der Ort sei, an dem die Werbung bestimmungsgemäß oder doch erwartbar wahrgenommen werde. Erfasst werde somit neben dem Einsatz von Werbemitteln außerhalb eines Ladenlokals auch Werbung im Ladenlokal, wenn sie im Außenbereich wahrgenommen werde. Zum Volltext der Entscheidung (OLG Stuttgart: Keine Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung, bei acht Wochen des Zuwartens / 2024).