Die Wettbewerbsregeln des Börsenvereins für den Vertrieb von Büchern

veröffentlicht am 8. Januar 2009

Wenig bekannt dürften die Wettbewerbsregeln des Börsenvereins für den Vertrieb von Büchern sein. Formell sind die Gerichte an die Regeln des Börsenvereins selbstverständlich nicht gebunden. Nach Auffassung des Börsenvereins handelt es sich jedoch um Regeln, die von den Gerichten zur Konkretisierung der Generalklausel des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (§ 3 UWG) herangezogen werden können (Wettbewerbsregeln). Die Wettbewerbsregeln des Börsenvereins wurden im Januar 1986 im Bundesanzeiger veröffentlicht und nach Ausbleiben rechtlicher Einwendungen auf Antrag vom Bundeskartellamt im Mai 1986 anerkannt.

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