DSW obsiegt gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH / Angebotsschreiben über Datenbankeinträge waren preislich intransparent und irreführend

veröffentlicht am 23. April 2011

Laut einer Pressemitteilung des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminialität e.V. (DSW) vom 21.04.2011 hat der Verein die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH in ihrem Unterfangen gestoppt, Gewerbetreibende mit einem bestimmten Angebotsschreiben über einen Eintrag in eine Online-Datenbank zu übervorteilen. Der Eintrag kostete monatlich 39,85 EUR, lief jedoch auf eine Laufzeit von 2 Jahren, so dass Gesamtkosten in Höhe von 956,40 EUR entstanden. Aus der Pressemitteilung des DSW: „Der … (DSW) beanstandete die Aussendung wettbewerbsrechtlich unter dem Aspekt der Irreführung sowie der mangelnden Preistransparenz. Nach Auffassung des DSW werden die Betroffenen dadurch in die Irre geführt, dass das Formular amtlichen Charakter erweckt und die Tatsache, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt, verschleiert wird. Außerdem lässt die blickfangmäßige Ausweisung eines Preises pro Monat die finanzielle Gesamtbelastung, immerhin 956,40 €, zurücktreten. Nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, reichte der DSW Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein.“ Das LG Düsseldorf hat die Rechtsansicht des DSW nunmehr wohl am 15.04.2011 per Urteil bestätigt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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